In Deutschland wird rund um nun endlich legales Cannabis gerne mal die Frage aufgeworfen, ob es möglicherweise ein bestimmtes Limit für enthaltene Wirkstoffe benötigt. Gesetzlich verpflichtend natürlich und fokussiert auf Tetrahydrocannabinol, kurz „THC“, das berauschende, psychoaktive Effekte hat und neben seiner Verwendung als Genussmittel in der Heilkunde vielseitige Optionen bietet.
Befürworter solcher THC-Limits in Haschisch und Marihuana verweisen auf vorgeblich ähnliche Unterschiede bei der Besteuerung von Alkohol, für den bekanntlich einmal die Biersteuer auf Gerstensaft und zusätzlich die Branntweinsteuer auf besonders Hochprozentiges erhoben wird – doch lässt sich das wirklich vergleichen?
Immerhin gibt es aktuell noch keine Fachgeschäfte für Hanfprodukte und keine Steuern auf Cannabis, was solcherlei Verweise ziemlich absurd erscheinen lässt. Was also ist konkret gemeint mit einem Cap, einer Beschränkung oder eben typisch deutschen „Obergrenze“ für Cannabinoide und warum zeigt mal wieder der Blick nach Übersee, dass es sich um keine sonderlich sinnvolle Debatte handelt?
Amerikanische Fachgeschäfte und die Steuern auf Hanfprodukte
In den USA ist Cannabis in vielen Bundesstaaten ebenfalls legal, allerdings viel besser organisiert als bei uns und mit einem regulierten Fachhandel und Läden für Erwachsene verbunden. Dort können die Bürger Gras und Hasch in garantiert überprüfter Qualität kaufen und im Preis stecken Abgaben an Vater Staat. Freilich unterscheiden sich die am THC-Gehalt ausgerichteten Steuern je nach „Legal State“ zum Teil erheblich und das nervt Verbraucher mindestens genauso wie Produzenten und Vertrieb. Weil sich bis dato Joe Biden im Weißen Haus zu keiner landesweiten Freigabe für Hanf durchringt, können entsprechende Präparate und Naturprodukte sogar abhängig von der betreffenden Kommune besteuert sein, wobei manchmal sozusagen gleich nebenan Unterschiede von mehr als 100 Prozent bestehen!
Die Abgaben sind den „Verbrauchssteuern“ zuzurechnen und taxiert wird neben dem THC an sich auch das Gewicht vom verkauften Cannabis, der im Laden zu bezahlende Gesamtbetrag oder alles zusammen. Meistens rechnet das Finanzamt beim Preis ab und da werden zum Beispiel 10 % oder 20 % beim Einkaufen extra fällig. Auch gibt es Bundesstaaten mit Steuern auf Setzlinge und sogar Hanfsamen, was sich grundsätzlich mit schlichten Abgaben im Handel vergleichen lässt, die Bürger genauso auf Dachpappe oder eine Packung Milch entrichten. Die Befüllung vom Staatssäckel direkt am einzelnen Milligramm THC ausrichten gilt derzeit in Illinois, Connecticut und New York – vergleichsweise wenigen Ecken der USA also und jener anderswo häufige Verzicht vom Gesetzgeber auf diese Art der Wirkstoff-Besteuerung hat nach Ansicht von Experten gute Gründe.
Gerichte beurteilen Abgaben auf Cannabinoide als Diskriminierung von Verbrauchern
Argumente für Abgaben auf den Gehalt der Cannabinoide im Hanf klingen jenseits vom Atlantik so ähnlich wie in Deutschland: Je teurer Cannabis ist, desto weniger dürfte es sich verkaufen und starke Sorten bleiben eher im Regal liegen als, wenn es keine extra Steuer gibt. Wir alle kennen das Gerede vom Marihuana, das „sich nicht mehr mit dem Hippie-Gras“ vergleichen ließe und man kann durch den Verweis auf die Historie erklären, dass auch die Urmenschen wahrscheinlich zunächst das Brauen von Bier und später erst das Destillieren von Schnaps erfunden hätten. Andere Befürworter vom THC als Grundlage für staatliche Abgaben sind weniger kreativ, sondern sehen dadurch ganz banal, dass einfach schneller und dicker die Kasse vom Finanzminister befüllt wird. Auch eine Angleichung an die schon erwähnten, unterschiedlichen Alkoholsteuern wird gelegentlich als Argument genannt.
Durchsetzen kann sich das Modell jedoch bisher nur selten. Der Gesetzgeber in amerikanischen Bundesstaaten hat Dampf vor den Wählern und Steuerzahlern und fürchtet ganz besonders die Macht der Justiz, die auch bei der eigentlichen Legalisierung von Cannabis geholfen hat und diesbezüglich nun häufiger pro Bürgerwillen entscheidet als jemals zuvor. Für den Sheriff hingegen und alle jene Interessengruppen, deren Existenz über Jahrzehnte gerade durch Hanf-Verbote gesichert war, gilt die neue Nachsicht keineswegs immer und die regional verwirrende Gesetzeslage kann Willkür begünstigen. Wer kann, klagt vor Gericht und bekommt oft Recht, weil viele Richter das Besteuern bestimmter Gehalte von THC für die Fortführung vom Verbot und eine neue, indirekte Diskriminierung gegenüber den mündigen Verbrauchern werten.
THC-Gehalt beschränken oder höher besteuern löst keine Probleme
Gegenargumente für eine spezielle Besteuerung einzelner Cannabinoide wie THC und deren Anteil im Hanfprodukt sind zahlreich und viel besser begründet. Egal, ob es sich dabei jetzt um naturgemäß parteiische Aspekte von profitorientierten Unternehmen handelt, um wissenschaftliche Erkenntnis oder einfach nur um den gesunden Menschenverstand. Natürlich bedeutet jede weitere Auflage enorme Kosten, Bürokratie und noch mehr Blockaden für eine Cannabis-Wirtschaft, die in den USA zwar hunderttausende Jobs schafft, aber derzeit weder Kredite bekommt wie jede „normale“ Firma im Land noch Subventionen und bereits eine Menge anderer Steuern abführen muss.
Zusätzlich können solche Modelle erneut einen Schwarzmarkt fördern, den es durch die Freigabe von THC eigentlich zu bekämpfen gilt. In Deutschland wird in puncto organisierte Kriminalität allerdings mal wieder genau das Gegenteil behauptet und jenseits der hierzulande ohnehin nicht erhobenen Steuern ein generelles THC-Limit gerade auch für den Kampf gegen Cannabis Dealer gefordert. Wer aber hat die wirklich besseren Begründungen bei diesem Thema und wie lässt sich illegaler Handel tatsächlich bekämpfen? Es lohnt sich ein Blick auf die kontra Argumente und deren Aussagekraft, die sich von den Vereinigten mit ihrer extra progressiven Drogenpolitik sehr wohl auf die Situation in der Bundesrepublik übertragen lässt.
Folgende Gründe werden gegen eine gesonderte Bewertung vom THC-Anteil genannt:
- Rabattschlachten: Wer sich noch an die Werbung der pleitegegangenen Baumärkte der Marke „Praktiker“ erinnert und Reklame wie „Alles muss raus“, der weiß, dass Unternehmen mit solchen Aktionen vorwiegend laufende Rechnungen begleichen und wenig bis nichts mehr investieren. Ähnliches droht beim Cannabis und allen damit verbundenen Produkten bis zum einzelnen Samen. Eine noch sehr junge, enorm durch Bürokratie und Auflagen belastete Hanf-Wirtschaft würde beim THC-Limit natürlich auf Konkurrenzkampf setzen, was aber auf lange Sicht weder für das Staatssäckel noch die allermeisten Unternehmen von Vorteil sein dürfte,
- Umlaufmenge und Preisdruck: Dürfen Bürger in Deutschland nur mit Hanfpflanzen umgehen, deren Erzeugnisse unter einem bestimmten Level liegen, steigt logischerweise die Nachfrage und man verstößt im Zweifelsfall unnötig schnell gegen die erlaubte Gesamtmenge Cannabis von 50 Gramm. Dürfen Verkäufer in den USA das THC nur mit besonderer Besteuerung absetzen, müssen Groß- und Einzelhandel den Preis erhöhen, weil staatliche Abgaben zwar gleich bleiben, doch laufende Kosten immer weiter zulegen. Ist die Spanne zwischen Einkaufspreis, Besteuerung und Profit nicht ausgewogen, wird am Ende der Verbraucher draufzahlen,
- Fördert Schwarzmarkt und illegalen Handel: Wie gut auch immer Reklame sein mag, wie bekannt ein Fachhandel ist oder wie vielseitig das Sortiment – entscheidend bleibt primär der Preis und bei speziellen Steuern auf THC wie einem allgemeinen Limit bei der Verfügbarkeit von Botanik im Eigenanbau werden sich Verbraucher wieder an Dealer wenden. Dort sind Haschisch und Marihuana unreguliert und es stecken möglicherweise Pestizide drin oder fiese Streckmittel, aber der Hanf kann bei gleicher Potenz wie im legalen Geschäft deutlich billiger sein. Die Weitergabe im bundesdeutschen Cannabis Social Club kann sich rasch zu einem Austausch von häufig unerlaubten Sorten entwickeln und das nur wegen Überregulierung, die sich lediglich bürokratisch vom abgeschafften, nutzlosen Verbot unterscheidet.
- Mangelnde Studienlage: Cannabinoide sind heute in vielen Züchtungen der Hanfpflanzen durch gezielte Kreuzung selbstverständlich mit einem anderen genetischen Profil versehen als reine Landrassen. Keine Frage, dass auch die Story vom Gras bei den Hippies stimmt – doch wirklich erforscht, verstanden und in aktuelle Gesetze wirklich eingeflossen ist das Thema Cannabinoide überhaupt nicht. Was bedeutet denn THC-Potenz im Einzelfall? Es ist natürlich riskant für noch wachsende Gehirne von Teenagern, aber ist es wirklich negativ, wenn etwa Schmerzpatienten durch die Einnahme einer geringeren Menge bei stärkerem Gehalt gleich gute Effekte erzielen? Sollen ausgerechnet Patienten mehr Geld zahlen, weil Vater Staat mehr will bei starker Wirkung? Hier braucht es erst mal eine Menge Studien für mögliche Argumente pro THC-Obergrenze. Sonst kleben wir weiterhin an all jenen absurden Fake News über Cannabis fest, die heute höchstens noch die CSU in Bayern verbreitet – selbst wenn dort das Wort „Obergrenze“ erfunden wurde.
In der Summe halten Kenner der Hanf-Wirtschaft und Bürgerrechte deshalb maximal Steuern auf das Gewicht vom Cannabis für akzeptabel. Die werden ohnehin erhoben rund um Volumen und Menge von Produkten im Handel und führen zu keiner sinnlosen Zusatzbelastung. Für Deutschland hingegen scheint die ab sofort geltende Regel zur rechtlichen Bewertung der Besitzmenge passend, weil fair und hoffentlich stets vollkommen neutral durch Behörden zu beurteilen. Ein generelles THC-Limit gibt es übrigens schon, zwar nicht auf Pflanze und Sorte, sondern auf die Substanz an sich!
Hier hinkt das neue Cannabisgesetz der Ampelregierung auch besonders stark. Man hat nämlich nur die erlaubte Besitzmenge Marihuana erhöht, doch keinen höheren Wert als jene berüchtigten 7,5 Milligramm THC Wirkstoffgehalt beschlossen, anhand dessen Überschreitung hiesige Gerichte entscheiden. Wer sehr potentes Cannabis dabeihat, wird leider weiterhin schnell bestraft, auch wenn die Gesamtmenge Cannabis im Rucksack nicht überschritten ist und außerdem mit hohen Kosten durch Laboruntersuchungen belästigt, die Deutschlands Hanf-Wächter auch künftig allen Hanfkonsumenten aufdrücken können.