Zugang zu Medizinalcannabis in pharmazeutischer Qualität
Die Therapie mit Medizinalcannabis etabliert sich zunehmend, doch die Erstattungsquote der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bleibt unbefriedigend niedrig. Vor diesem Hintergrund können sich PatientInnen zunehmend gezwungen sehen, Cannabis unklarer Herkunft und Qualität auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen. Um dies zu verhindern und daher Privatzahlenden eine bezahlbare und hochwertige Cannabistherapie zu ermöglichen, senkt imc die Preise für Blüten und Extrakte rigoros.
CannabispatientInnen sollten bei ihrer Therapie die gleichen Standards der Qualität und Versorgung erwarten können, die auch für andere Medikamente gelten. Dies ist jedoch bis heute nicht gegeben – fünf Jahre nach Einführung der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Die systemische Ursache: Etwa ein Drittel der Anträge auf Erstattung wird abgelehnt, sodass immer mehr Patient:innen ihre Behandlung selbst bezahlen müssen. Wenn sie sich daraufhin ins ungleich günstigere illegale Cannabis flüchten, drohen ihnen Wirkstoffschwankungen und Verunreinigungen, um hier schnell und pragmatisch Abhilfe zu schaffen, hat imc eine weitreichende unternehmerische Entscheidung getroffen: Die Apothekeneinkaufspreise (AEP) von Cannabisblüten wurden so weit gesenkt, dass Abgabepreise auf gängigem Schwarzmarktniveau möglich sind. Parallel wurden auch die Preise von Cannabisextrakten deutlich gesenkt.
Preispolitik für die PatientInnen
Wie setzt sich der Preis zusammen, der Privatzahlenden letztlich am Verkaufstisch angeboten wird? Apotheken wählen seit 10. März 2020 zwischen einer Berechnung nach Anlage 10 der Hilfstaxe oder nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). In ersterem Fall, der auch bei einer Erstattung durch die GKV zugrunde liegt, entsteht je nach Apotheke bei Abgabe von einem Gramm unverarbeiteten Cannabisblüten ein Endpreis von 19,04 € oder 32,82 € – also weit über Schwarzmarktniveau, das derzeit regional unterschiedlich bei 4,40 € bis 13 € pro Gramm liegt. Imc zielt mit der rigorosen Preissenkung jedoch auf die Abrechnung auf Basis der AMPreisV ab, da hier die wesentlichen Zuschläge der Apotheken auf den AEP prozentual berechnet werden. Auf diesem Weg kann mit einem entsprechend niedrigen AEP der Schwarzmarktpreis unterboten werden.
Möglich wird die Preissenkung unter anderem durch die Umstellung auf Direktvertrieb – die Kompetenz und Kapazitäten dazu hat imc aus 30 Jahren Produktion und Vertrieb im deutschen Markt. Gleichzeitig hat CEO Richard Balla einen aufsehenerregenden Appell an Gesundheitsminister Lauterbach gerichtet, endlich auch den politischen Rahmen zu bessern: „Sorgen Sie für den Erhalt der Apothekenabgabe und der Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis in allen Darreichungsformen.“ Eine Antwort auf den Ende Februar versandten Offenen Brief – der unter anderem auch in der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht wurde – steht bisher aus.