Das Unternehmen Clearstream International S.A. ist eine Verwahrgesellschaft für ausländische Wertpapiere, die an der deutschen Börse gehandelt werden. Neu ist das Unternehmen mit Sitz in Luxemburg nicht, doch den meisten Nichtanlegern wird der Name vermutlich erst in der jüngeren Vergangenheit zu Ohren gekommen sein, obwohl es sie seit dem Jahr 2000 den ausländischen Aktienhandel für die Börse in Frankfurt am Main verwaltet.
Lokale Gesetzgebung ist der Maßstab
Da die Aktien der großen kanadischen Cannabis-Produzenten, und auch die in den USA ansässigen, demnach auch über Clearstream abgewickelt werden müssten, gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen Luxemburgs. Damit Aktien von Cannabis-bezogenen Unternehmen überhaupt gehandelt werden konnten, musste erst ein neues Gesetz für medizinisches Cannabis in Kraft treten.
Nur unnötige Panik?
Noch im Sommer kündigte Clearstream an, dass die Börsenaufsicht (CSSF) den Handel mit Cannabis-Aktien für illegal erklärte, und dass der Handel mit diesen eingestellt werde. Nachdem die Anleger bereits in Panik ihre Wertpapiere abgestoßen hatten, ruderte Clearstream ein Stück zurück, und korrigierte, dass Unternehmen, die im medizinischen Bereich agieren, vom Verbot ausgenommen seien. Für welche Konzerne dies genau gilt, wurde wiederum erst etwas später bekannt gegeben. Am 11. September wurde eine Liste publiziert, welche die Namen der vom Handelsverbot betroffenen Firmen zeigt. Es waren lediglich 15 übrig geblieben, und selbst diese sollen aktuell noch gehandelt werden. Nachdem auch die genannte Deadline, der 28. September, aufgehoben wurde, besteht nach wie vor keinerlei Gewissheit darüber, zu welchem Zeitpunkt eine der Firmen tatsächlich Beschränkungen unterworfen sein wird. Auch genaue Kriterien, unter welchen regelkonform weiter agiert werden kann, wurden nicht bekannt gegeben.
Es wird noch spannender
So wirklich ernsthaft aussteigen aus dem boomenden Geschäft mit Hanf will wohl eigentlich niemand. Spannend wird es auf jeden Fall in diesem Jahr noch. Ab dem 17. Oktober wird in Kanada Cannabis für den Freizeitgebrauch legal sein. Ab diesem Moment werden viele Hersteller, die bisher nur im medizinischen Bereich tätig waren, ihr Geschäft ausweiten und den Recreational Markt bedienen.
Ob diese Unternehmen dann auch auf der Verbotsliste von Clearstream landen und ob diese tatsächlich Konsequenzen für den Handel mit deren Wertpapieren haben wird, darf hinterfragt werden. Denn bisher sah es schon eher danach aus, als ob sich die Regeln der Wirtschaft anpassen, und nicht umgekehrt. Da sich mittlerweile einige Big Player aus anderen Branchen, wie Coca-Cola oder Constallation Brands durch Kollaborationsvorhaben oder sogar Milliarden-Investitionen im Cannabis-Sektor einschalten, ist es schwer vorstellbar, dass kein Weg gefunden wird, Hanf an der deutschen Börse zu handeln. Einer wäre legalisieren!