Bereits am 13. Juli war das amerikanische Cannabis Industry Journal in einem Artikel in Erwartung auf den Start für den zweiten Versuch einer Ausschreibung um Lizenzen für den medizinischen Cannabis Anbau in Deutschland.
In dem Beitrag werden Auszüge eines Schreibens veröffentlicht, welches das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angeblich an alle Teilnehmer der ersten Ausschreibung, immerhin 118 an der Zahl, gesendet haben soll und welches dem Journal zugespielt worden sei. Darin habe man erklärt, dass das Ausschreibungsverfahren zurückgezogen wurde, und es beabsichtigt sei, zeitnah ein neues zu initiieren. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. März dieses Jahres wurde als Grund für die Entscheidung zitiert. Dieser resultierte aus der Klage eines Unternehmens, welches nach Änderungen des Verfahrens die Frist zum Einreichen der vollständigen Bewerberunterlagen als nicht ausreichend empfand. Das OLG Düsseldorf stimmte dem zu, dementsprechend könne das Ausschreibungsverfahren in der aktuellen Form nicht abgeschlossen und daher noch keine Lizenzen erteilt werden.
Das Gerichtsurteil kann für das BfArM über den Abbruch der ersten Ausschreibung hinaus auch bedeuten, dass die zehn Unternehmen, die es im ersten Anlauf in die finale Auswahl geschafft haben, Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Institut haben, für Schäden und Auslagen, die ihnen mit dem Bewerbungsverfahren und den Verzögerungen entstanden sind. Leider zeigen sich die Bewerber durch die gebotene Geheimhaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu Stellungnahmen über den Ausschreibungsprozess oder andere Einzelheiten bereit.
Heute (20.07.2018) endlich veröffentlichte das BfArM die zweite Ausschreibung in einer Pressemitteilung auf der Seite des Instituts. Diese umfasst ein Volumen von 10.400 kg Cannabis, welches auf vier Jahre aufgeteilt werden soll, pro Jahr 2600 kg. Es soll 13 Lose für eine Jahresmenge von 200 kg je Los geben. Die Bedingungen erlauben es, einem Unternehmen maximal für fünf Lose einen Zuschlag zu erhalten, also für eine gesamte Jahresmenge von höchstens 1000 kg. Es wird demnach auf jeden Fall drei Unternehmen geben, die in Deutschland bald medizinisches Cannabis anbauen, ernten, weiterverarbeiten und liefern dürfen, unter den strengen Richtlinien des BfArM versteht sich.
Zuschlagserteilung ist für die erste des nächsten Jahres geplant, sodass frühestens ab 2020 schließlich für die Patienten Medizinalhanf aus deutschem Anbau in pharmazeutischer Qualität zur Verfügung stehen wird, solange wird Cannabis als Medizin in Deutschland noch Importware bleiben und die exportierenden Länder können sich über einen stark wachsenden Markt freuen.
Neben deutschen Unternehmen gibt es auch Bewerber der Länder Uruguay, Kanada, Israel und den Niederlanden. Die Cannabisunternehmen aus den USA sind nicht zur Bewerbung um die Lizenzen zugelassen, da es dort keine bundeseinheitlichen Regelungen für den Anbau gibt, da Cannabis dort nicht auf Bundesebene, sondern nur in manchen Staaten legal angebaut werden kann.
Durch den sich schnell entwickelnden Markt und die ansteigende Zahl an Patienten, die in der Mitte des Jahres, ein Jahr nach Beginn der ersten Ausschreibung, bei etwa 15.000 lag, befinden sich in diesem Auswahlverfahren auch Bewerber aus der pharmazeutischen Industrie.