Hier wird der Stand Ende 2015 zur Marihuana Rechtslage Schweiz für die Konsumentenebene nur angerissen. Im Einzelnen wird es in höheren Ebenen komplizierter sein. Für Konsumenten wird das in einigen Kantonen langjährig gängige Bußenmodell seit 2013 mit bis zu 10 Gramm Schweizweit angewendet. Wer mit bis zu 10 Gramm Marihuana erwischt wird, dem wird ein Bußgeld wie für Falschparken oder Schwarzfahren ausgestellt. Wer es bezahlt, hat es dank dieser neuen Marihuana Rechtslage Schweiz vom Tisch und die Beträge sind für Schweizer Verhältnisse für jeden tragbar.
Kiffen, Schwarzfahren und Falschparken sind nicht legal
Aus Deutschland sind immerhin Fälle für Schwarzfahren bekannt, in denen die Betroffenen nicht zahlten und schlussendlich die Forderungen absitzen mussten. Legal ist das also noch immer nicht aber erheblich „schmerzfreier“, als wenn die Staatsanwaltschaft schreibt und man zum Anwalt gehen muss.
Das Bußenmodell gilt natürlich nur ab Volljährigkeit, ansonsten können durchaus noch einige Auflagen in der Marihuana Rechtslage Schweiz greifen.
Marihuana Rechtslage Schweiz mit dem Bußgeldmodell
Wer als Volljähriger bis zu 10 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenkonsum besitzt oder diese unentgeltlich weitergibt und es sich um volljährige Personen handelt, der wird nicht mehr durch das Strafrecht geahndet. Es ist eine Buße über 100 Franken zu zahlen, damit es vom Tisch ist. Das passiert natürlich genau wie die strafrechtliche Verfolgung dann, wenn man auffällt. Je nach Situation „suchen“ die Beamten jedoch nicht aus eigener Kraft, sondern nehmen nur die mit, die sich wirklich vor ihrer Nase einen Joint rauchen. Das Bußenmodell soll immerhin auch eine Entlastung der Gesellschaft mitbringen.
Das würde in der Regel bedeuten, dass für einen kleinen Fund nicht anschließend das Haus durchsucht wird und man hier durchaus größere Mengen sicher lagern kann. Man sollte dieses größeren Mengen jedoch nicht besitzen und nicht daheim lagern.
Das Bußgeldmodell ist nur eine Zwischenlösung
Das Bußgeldmodell würde auch greifen, wenn man irgendwo im Wald aufgegriffen wird. Würde es nur in Schutzzonen bei Schulen oder an anderen Orten greifen, dann wäre dieses durchaus begründet. In diesen gekennzeichneten Schutzzonen sind Cannabis- und Alkoholkonsum oder auch das Rauchen verboten und Vergehen mit Cannabis werden nicht mehr über das Bußgeldmodell geahndet.
Die derzeitige Marihuana Rechtslage Schweiz kann nur als Zwischenlösung angesehen werden und wird dieser Artikel erst im Jahr 2016 oder später gelesen, ist dieses Bußgeldmodell vielleicht schon wieder alt. Es ist jedoch ein erheblicher Fortschritt, da der Konsument aus der Strafverfolgung herausfällt. In dieser würde bei einer gewissen Häufung auch bei Kleinmengen ein unangenehmer Verlauf zu erwarten sein. Wer jedoch seine Bußen zahlt, kann sich auch jedes Wochenende erwischen lassen, ohne dass ihm der Knast langfristig drohen würde. Dieses wäre z. B. bei der „geringen Menge“ in Deutschland möglich!
Damit ist die Schweiz in Bezug zu Cannabiskonsumenten eines der fortschrittlichen Länder in Europa. Als nächsten Schritt möchten einige Städte Modellprojekte für eine regulierte Abgabe ausprobieren und danach bei positivem Verlauf schweizweit komplett regulieren.
Im Übrigen sind Pflanzenteile oder Produkte mit bis zu 1% THC in der Schweiz legal, nicht jedoch in der EU. Hier gilt ein Grenzwert von bis zu 0,2% THC als legal und auch handelbar.