Kategorie: Rechtslage in der Schweiz

Marihuana Rechtslage:
Die Schweiz als Kiffereldorado?

Regelmäßig glänzt die Schweiz in den Medien dank ihrer liberalen und objektiven Haltung gegenüber Kiffern. Legal ist aber auch dort der Konsum nicht. Bis Oktober 2013 galten die Bußenmodelle nur in einigen Kantonen, wohingegen in anderen rigoros gegen Konsumenten vorgegangen wurde.

Nun gilt eine einheitliche Ordnung, dass kleine Mengen bei erwachsenen Bürgern nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden, es jedoch automatisch keine rechtlichen Konsequenzen hat, solange nicht an Jugendliche etwas abgegeben wurde. Wer diese Buße nicht zahlen kann, hat allerdings dennoch ein Problem und somit ist auch dieses eine Regelung, die sich vor allem gegen mittellose Bürger richtet, da die Reichen über 100 Franken Buße lachen können. Auch das ist keine Legalisierung sowie es nicht erlaubt ist, im Halteverbot zu parken.

Die Schweiz hat jedoch Potenzial, zum Kiffereldorado zu werden, bevor die Verbotspolitik in angrenzenden EU Ländern vermutlich kurz später fällt. Stärker denn je war 2014 im Gespräch, in einigen Städten ein Modellprojekt für die regulierte Marihuana Abgabe zu starten. Es diene der Wissenschaft und müsse nur noch geklärt werden, wie genau es umgesetzt wird.

Passiert dieses, könnte die Legalisierung vielleicht schon zwei Jahre später realistisch umgesetzt werden, da die Auswirkungen dieser Modellprojekte wie auch die Relegalisierung in US Bundesstaaten nur positive Auswirkungen haben kann. Mit diesen positiven Wirkungen kann in Anbetracht der internationalen Entwicklung in keinem Fall das bestehende Verbot gerechtfertigt werden.

Vergangene Meldungen

Die Schweizer haben die Möglichkeit, verbindliche Volksentscheide für politische Entscheidungen zu nutzen. Im Jahr 2008 haben sich 63% der Wähler gegen die Relegalisierung von Cannabis entschieden. Da es in der Schweiz zeitweise eine Grauzone gegeben hat, mit der potenter Hanf als Duftsäckli verkauft werden durfte, gab es zwischenzeitlich regional mehr Duftsäkli Läden als Bäckereien.

Das alles artete derart aus, dass die Pendler morgens im Nahverkehr zugesehen haben, wie andere, teils auch Jugendliche, Joints gedreht haben. Diese wurden natürlich nicht erst am Abend geraucht. Dass bereits vormittags getrunken wird, wäre an Bahnhöfen und ähnlichen öffentlichen Plätzen normal, vermutlich jedoch ebenfalls von diesen Personen nicht gerne gesehen. Von einem Jahr zum anderen wurde der Duftsäckli Verkauf gestoppt und die Verkäufer und Grower doch belangt sowie eben wegen diesem unschönen öffentlichen Bild der Volksentscheid nicht glückte.

Im Allgemeinen EU Vergleich und zu dem Zeitpunkt ist jedoch auch das Ergebnis bereits ein positives Zeichen sowie die Schweizer weitaus offener für die Cannabislegalisierung sind, als an anderen Orten. Es wäre jedoch das Touristenland und deswegen von angrenzenden Nachbarstaaten nicht gerne gesehen, die hier bestimmt auch ab und an mal ihren Einfluss spielen lassen.

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