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Seit Monaten dürfen CBD-Shops in Österreich keine CBD-Blüten mehr verkaufen. Für viele Shops war das existenzbedrohend. Bereits als dieses Gesetz über Nacht in Kraft trat, wurde angezweifelt, ob dieses überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der neu gegründete Österreichische Cannabis Bundesverband (ÖCB) beauftragte nun einen erfahrenen Juristen, den Sachverhalt zu prüfen. Dieser stellte fest, dass ein Verkaufsverbot von CBD-Blüten verfassungswidrig ist.
Umsatzeinbußen bis zu 80 %
Durch einen drastischen Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der zu Beginn des Jahres über Nacht beschlossen wurde, waren viele CBD-Shops in ihrer Existenz gefährdet. Etwa 500 Shops waren von diesem Verbot betroffen. Die finanziellen Schäden waren katastrophal. Es kam zu Umsatzeinbussen von bis zu 80 %. Viele meldeten Insolvenz an oder wanderten ins Ausland ab. Auslöser für das Verbot war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, welcher zu der Ansicht kam, dass CBD-Blüten dem Tabakmonopolgesetz unterliegen. In einem Eilverfahren wurde erwirkt, dass CBD-Blüten ab sofort nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen.
Diese Entscheidung führte jetzt zu einem längeren Chaos. Die gesamte CBD-Branche stand praktisch vor dem Aus. Auch in den Trafiken gab es anders als zunächst angekündigt keine CBD-Blüten. Das Produkt war gar nicht am Markt verfügbar, da die Monopolverwaltung noch keine Freigabe erteilt hatte. Das Verbot wurde erlassen, ohne davor die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Verkauf in Trafiken zu schaffen. CBD-Blüten werden von vielen Konsumenten aufgrund ihrer medizinischen Eigenschaften geschätzt. Durch diesen ungerechtfertigten Eingriff des Staates stand eine unter Umständen wichtige Medizin nicht zur Verfügung.
Verfassungsexperte stellt Unvereinbarkeit mit EU-Recht fest
Der Österreichische Cannabis Bundesverband, welcher kürzlich gegründet wurde, analysierte den Sachverhalt zusammen mit dem renommierten Juristen Prof. Heinz Mayer. Dieser kam zu dem Schluss, dass eine Einordnung von CBD-Blüten in das österreichische Tabakmonopolgesetz gleich in mehreren Punkten nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Verbot war ein Verstoß gegen den freien Warenverkehr. Eine Einschränkung darf nach EU-Recht nur dann erfolgen, wenn es notwendig oder verhältnismäßig ist, etwa zum Schutz der Gesundheit. Dies ist bei CBD-Blüten absolut nicht der Fall. Selbst die WHO bestätigte, dass CBD keine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Eine Monopolisierung des Marktes wäre ein nicht gerechtfertigter Eingriff in den freien Warenverkehr.
Des Weiteren ist nach EU-Recht der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten. Genau dies passiert aber bei einer staatlichen Monopolisierung. Die Folgen sind eine Diskriminierung der Shops sowie eine Wettbewerbsverzerrung. Ferner wäre ein Tabakmonopol an dieser Stelle ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in das Eigentumsrecht. Unternehmer werden durch diesen Eingriff faktisch enteignet, ohne aber dafür entschädigt zu werden. Laut der Rechtssprechung des EuGH war diese Maßnahme außerdem unverhältnismäßig. Das EU-Recht schreibt vor, immer das mildeste Mittel zu wählen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das war bei der Vernichtung einer ganzen Branche aus nicht nachvollziehbaren Gründen augenscheinlich nicht gegeben. Der ÖCB forderte daraufhin eine sofortige Rücknahme oder Aussetzung der geplanten Monopolisierung.
ÖCB fordert Rechtssicherheit für die Cannabisbranche
Der Österreichische Cannabis Bundesverband ist ein Zusammenschluss von CBD-Shops, der im Zuge des Verbots gegründet wurde. Der Verband weist auf seiner Homepage auf die aktuelle Schieflage der CBD-Branche hin und fordert einen fairen und freien Markt. Aus der Sicht des ÖCB stellt eine Koexistenz zwischen CBD-Shops und Trafiken die beste Lösung für die Zukunft dar.
Der Verband schlägt zudem ein zeitgemäßes Cannabisgesetz vor, das eine klare Richtlinie und Rechtssicherheit für Verkäufer und Käufer schafft. Dies ist sehr zu begrüßen und in Österreich mehr als überfällig. Die aktuelle Situation lässt eine gesamte Branche in der Ungewissheit zurück.
Verkauf von CBD-Blüten wieder gestartet
Die ersten Shops beginnen nun wieder CBD-Blüten in ihr Sortiment aufzunehmen. Zeitgleich weist aber das Finanzministerium in einer Pressemeldung darauf hin, dass der Verkauf weiterhin verboten ist. Das Verfassungsgutachten von Prof. Heinz Mayer befindet sich derzeit in Prüfung. Nach Auffassung des Finanzministeriums reicht ein Gutachten nicht aus, um ein bestehendes Verkaufsverbot aufzuheben. Vermutlich wird der Sachverhalt noch einen längeren Rechtsstreit nach sich ziehen. In der CBD-Branche ist man jedoch optimistisch, beim Verkauf in einem legalen rechtlichen Rahmen zu sein.