Die Marihuana Rechtslage Österreich ist aufgrund derzeitiger Drogenverbote gewiss mangelhaft. Im direkten Vergleich zu anderen EU Ländern oder sonstigen anderen Ländern schieben Konsumenten dem Hörensagen jedoch eine ruhige Kugel. Das bedeutet nicht, dass diese nicht belangt werden können. Es bedeutet jedoch, dass diesen weniger intensiv nachgestellt wird und diese weniger hart geahndet werden als in anderen EU Ländern. Somit wären Hanfsamen, Hanfstecklinge oder Hanfprodukte mit keinem oder sehr niedrigen THC Gehalt legal. Es kann durchaus Cannabis angebaut werden, solange man dieses nicht zur Drogengewinnung macht. Wer allerdings Pflanzenteile mit mehreren Prozent THC erntet, wird niemals damit durch kommen, diese Absichten nicht zu haben.
Konsumenten haben es leichter als in anderen EU Ländern
In Österreich scheint man sich weniger Mühe mit der Konsumentenverfolgung zu machen, sondern konzentriert sich vielmehr auf deren Versorgungswege oder Problemkonsumenten.
Dabei gibt es sogar etwas wie einen Jugendschutz: Wer wissentlich minderjährigen THC haltiges Cannabis gibt und wenigstens zwei Jahre älter ist, kann erst einmal seinen Anwalt kontaktieren.
Genau wie in Deutschland oder anderen Ländern darf konsumiert werden. Jedoch muss man dazu besitzen und ist dann wieder angreifbar. Aber genau wie es in anderen Ländern ist, kommt es immer ganz auf die Situation und die Richter an.
Konsumentenahndung
Bis zu einer Wirkstoffmenge von 20 Gramm THC handelt es sich in Österreich um eine kleine Menge. Da sind je nach Qualität bis über 200 Gramm Marihuana oder Haschisch! Der Staatsanwalt muss den Fall im derzeitigen Verfahren der Marihuana Rechtslage Österreich aufnehmen, aber wenn es sich um Eigenkonsumhandlungen handelt, wird zwingend eine Bewährungsfrist gesetzt. Diese dauert ein bis zwei Jahre und wenn es keine weiteren Auffälligkeiten gibt, wird gar kein Verfahren eröffnet. Der Staatsanwalt kann oder muss jedoch direkt beim Aufnehmen des Falles eine Stellungnahme von der Gesundheitsbehörde einholen und muss das Ergebnis berücksichtigen. Wird von einem problematischen Konsum ausgegangen, werden gegebenenfalls Auflagen erteilt. Auch wenn es zu einem richtigen Prozess kommt, kann sich der „Täter“ durch eine „Therapie“ möglicherweise eine drohende Haftstrafe ersparen.
Das Ziel dieser Marihuana Rechtslage Österreich ist es, die nicht „Kriminellen“ sowie unproblematischen Konsumenten aus der ganzen Repression rauszuziehen. Wenn diese sich nicht maßgeblich strafbar machen und kein Problemkonsum erkannt wird, möchte man sich selber und den Betroffenen das Leben nicht schwer machen. In einigen anderen EU Ländern würden die Kiffer jubeln, wenn sie mit „Füße still halten“ einmalige Auffälligkeiten bis 20 Gramm THC komplett ausschwitzen könnten. Vor allem sind diese bis zu 20 Gramm THC in der Marihuana Rechtslage Österreich im Vergleich zu anderen EU Ländern noch „großzügig“ bemessen.
Feinheiten der Marihuana Rechtslage Österreich
Der zweite Abschnitt bezieht sich auf konsumbezogene Handlungen. Wer weniger als 20 Gramm THC besitzt, dieses jedoch über die Grenze bringt, dealt oder bewusst an Jugendliche abgibt, hat wieder ein direktes Problem mit dem Gesetz. Befindet sich der Österreicher in einem anderen Land und sündigt, dann wird es in Österreich dann geahndet, wenn es in Österreich und dem Gastland kriminalisiert wird. Wenn der Österreicher in den Niederlanden 5 Gramm kauft und wegkifft, hätte er demnach nichts zu befürchten. Würde er es in einem falschen EU Land machen, würde der Fall zumindest aufgenommen und auf Probe gestellt.
Diese Marihuana Rechtslage Österreich bleibt nicht aktuell
Wir leben in einer Legalisierungsphase und diese Marihuana Rechtslage Österreich wird gewiss laufend angepasst und das hoffentlich zu einem regulierten Markt mit Qualitätskontrollen und noch besserem Jugendschutz. Was Ende 2015 noch aktuell ist, ist es vielleicht beim Lesen von diesem Artikel nicht mehr. Auf Wikipedia oder wie unten vermerkt sollten sich aktuellere Infos finden lassen, die jedoch nicht vollständig sind. Auch wenn bis 20 Gramm THC als geringe Menge gewertet werden, ist es im Fall der Fälle ein Vorteil, wenn weit weniger gefunden wird.
Der Staatsanwalt ist eher geneigt, den notierten Fall als unproblematischen Eigenkonsum einfach schlummern zu lassen und kommt es doch im Wiederholungsfall zu einem Prozess, geht es mit geringeren Mengen glimpflicher ab. Damit es generell nicht doch ärgerlich wird, sollte man sich jedoch wirklich nur Konsumhandlungen und nicht Abgabe an Minderjährige, Herstellung oder Dealerei nachweisen lassen. Selbst bei kleineren Marihuanamengen eine Waage, Klemmverschluss-Tütchen und einen Bargeldstapel liegen zu haben, wäre sehr ärgerlich. Dann kommt der Fall direkt in eine ganz andere, viel schmerzhaftere Schublade!
Quellen und Links
Wikipedia