Kategorie: Rechtslage in Österreich

Marihuana: Rechtslage Österreich
Was man in Österreich alles darf

Wenn sich die Rechtslage für Marihuana unterteilt, dann gibt es Punkte, in denen Österreich besser oder schlechter dasteht als Deutschland oder die Schweiz. Haben 2015 über 350 deutsche Patienten eine Ausnahmegenehmigung für Marihuana Blüten aus der Apotheke, dann ist dieses in Österreich nicht für einen Patienten der Fall. Geht es jedoch um die Kostenübernahme einiger standardisierter Medikamente auf Basis von Hanf, dann steht Österreich besser da. Auch dürfen Marihuana Samen und Marihuana Pflanzen gehandelt werden.

Marihuana Pflanzen dürfen jedoch nicht in die Blüte eintreten und müssen deswegen künstlich in der Vorblüte gehalten werden. Wer sich mit vielen Vorblütepflanzen oder Marihuana Samen erwischen lässt, macht sich jedoch verdächtig und muss eventuell Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen. Das bedeutet, dass in Österreich dennoch boomende Stecklingsfarmer Kasse machen oder sich Seedbanks etablieren können.

Auch der Anbau von Faserhanf ist weit einfacher als in Deutschland möglich, dieser kann einfach ohne Meldepflicht kultiviert werden. Wird jedoch der Marihuana Anbau unterstellt, steht der Bauer doch vor dem Richter und kann zittern. Dieses lässt sich umgehen, wenn der Anbau direkt bei Aussaat gemeldet wird und eine Nutzhanfsorte mit einem sehr niedrigen THC Gehalt gewählt wird. Für die Konsumenten gibt es keine geringe Menge wie in Deutschland und auch keine Bußen wie in der Schweiz. Geht es jedoch um geringfügige Konsumhandlungen, sind die Strafen gering.

Ist Österreich auf einem guten Weg?

Wenn die Schweiz 2013 das Bußenmodell auf Bundesebene eingeführt hat und im Jahr 2014 rege die Rede von Modellprojekten, für die regulierte Marihuana Abgabe thematisiert werden, sind die Schweizer etwas weiter als die Österreicher. Wenn es jedoch darum geht, Hanf in berauschende und nicht berauschende Pflanzen zu unterteilen, wären die Österreicher weiter als die Deutschen. 2014 haben sich die ersten CSCs in Österreich angemeldet, es gibt im Jahr 2014 in mehreren Bundesländern mindestens einen.

Diese dürfen noch nicht berauschendes Marihuana blühen lassen und Marihuana ernten, besitzen oder verarbeiten. Da sie sich jedoch als offizielle Vereine aufstellen, versprechen Sie sich mehr Gewicht bei der Forderung, CSCs zu tolerieren. Auch in diesem Punkt sind die Österreicher weiter als die Deutschen und vielleicht auch weiter als die Schweizer. Die Richtung stimmt somit, wobei an der Geschwindigkeit gearbeitet werden sollte, die gerade Maßgeblich durch die USA vorgegeben wird.

Dauert die Relegalisierung in Europa noch lange, dann können die sich in den USA aufstellenden Konzerne Kraft tanken und den EU Markt einfach übernehmen. Das wäre möglicherweise kein Vorteil für uns.

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