Gerne werden Cannabiskonsumenten als weniger verantwortungsbewusst von den Gegnern des natürlichen Rauschmittels bezeichnet. Hierzulande kann es daher schon einmal passieren, dass der Nachweis des Gebrauchs dazu führt, dass man seinen Job verliert. So wurde beispielsweise im Jahr 2012 ein junger Mann, der als Gleisbauer bei den Berliner Verkehrsbetrieben tätig war, einfach entlassen, da man ihn aufgrund seiner alternativen Genussgewohnheiten als „Sicherheitsrisiko“ einstufte.
Auch dürfen Polizisten in der Ausbildung nicht während ihrer Freizeit zum Joint greifen, da man dies seitens Polizeiärzten erst in jüngster Vergangenheit als „dauerhaft polizeidienstunfähig“ bezeichnete und daraufhin ebenfalls einer Person den Arbeitsplatz verwehrte. Kiffer könnten aufgrund möglicher Konzentrationsstörungen, fehlerhafter Selbsteinschätzung und auftretenden Wahrnehmungsstörungen sowie gestörter motorischer Koordination nicht für den Dienst geeignet sein. Wie problematisch der Genusskonsum von Cannabis derzeit noch rechtlich ist, zeigt sich auch bezüglich des Führerscheinbesitzes.
Aktuell besteht hier auch noch ein THC-Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut, was das Führen von Kraftfahrzeugen praktisch für bis zu mehrere Wochen unmöglich macht, obwohl keine Beeinträchtigung der Sinne mehr vorliegt. Dass von Cannabiskonsumenten jedoch pauschal keine Gefahr ausgeht, zeigt nun eine richterliche Entscheidung in Oklahoma, wo ein Bundesgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, das Nutzern von Medizinalhanf vom Besitz einer Schusswaffe abhalten sollte.
The Second Amendment
Man mag über das Schusswaffenrecht in den USA geteilter Meinung sein, unumstößlich bleibt es in der Verfassung der Vereinigten Staaten jedoch, dass es dort lebenden Menschen gestattet ist, sich und sein Heim im Falle von Gefahr zu verteidigen. Dies gilt auch für Cannabiskonsumenten, auch wenn ein Bundesgesetz dies eigentlich verbietet. Ein Bezirksrichter in Oklahoma sprach einen Angeklagten jetzt frei, der wegen des Verstoßes gegen das Verbot vor Gericht stand. Laut dem durch den ehemaligen republikanischen US-Präsidenten Donald Trump eingesetzten Richter Patrick Wyrick würde das Verbot das Recht auf Waffenbesitz aus dem zweiten Verfassungszusatz verletzen und somit verfassungswidrig sein.
Dabei berief er sich auf ein Urteil des Supreme Courts, welches das Waffenbesitzrecht erheblich ausgeweitet hatte. Geschützt dürfe die Öffentlichkeit vor gefährlichen Personen zwar werden, doch der bloße Status als Cannabiskonsument würde nicht rechtfertigen, dass das Grundrecht auf den Besitz einer Schusswaffe entzogen werden könne. Würde jemand Cannabis konsumieren, wäre es nicht vorauszusetzen, dass eine gewaltsame oder bedrohliche Handlung folge. Es wäre kein Merkmal vorhanden, „welche die Geschichte und Tradition des Landes bei der Regulierung von Schusswaffen ausmachen“, läge der bloße Konsum des natürlichen Rausch- und Arzneimittels vor. Erfreut zeigte sich die Pflichtverteidigerin des Angeklagten über das Urteil, die es als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete. Zahlreiche Amerikaner verdienten das Recht, „Waffen zu tragen und ihre Häuser zu schützen, genau wie jeder andere Amerikaner“, wird sie auf Spiegel.de zitiert.
Loslösen vom Stigma
Auch wenn davon ausgegangen wird, dass das US-Justizministerium gegen die Entscheidung in Berufung gehen wird, zeigt das Beispiel eindrucksvoll, unter welchem Stigma Cannabiskonsumenten in Rechtsfragen selbst in aufgeschlossenen Gefilden leiden können. Es sollte, wie in der Urteilsbegründung erwähnt, zukünftig nicht länger eine Rolle spielen, welche Art des Rausches von einem Individuum geschätzt wird, sondern wie verantwortungsvoll sich eine Person gegenüber der Allgemeinheit verhält.
Nur weil ein Mensch sich von üblichen Rauschmitteln wie Alkohol oder Tabletten fernhält und lieber auf Cannabis zurückgreift, macht ihn das nicht zu einer Problemfigur, die für gewisse Aufgaben nicht länger geeignet ist. Solange keine störenden Auffälligkeiten an den Tag gelegt werden, sollte man akzeptieren, dass auch Kiffer ganz normale Menschen sind. Die grundlose Diskriminierung sowie die Beschneidung von Rechten sollten daher ganz einfach schnell abgeschafft werden.