Auch wenn die EU-Kommission bereits Ende 2020 zurückruderte und CBD nicht länger als Betäubungsmittel betrachten wollte, gibt es in Europa weiterhin viel Unklarheit, wie Produkte mit dem natürlichen Cannabinoid eingestuft werden sollten. Erst letzte Woche entschied das Verwaltungsgericht in Köln, dass ein Händler von CBD-Ölen eigentlich Arzneimittel vertreiben würde, die deshalb einer dementsprechenden Zulassungspflicht unterliegen würden.
Selbst wissenschaftliche Befunde, dass Cannabissamen schon vor Tausenden Jahren als Nahrungsquelle dienten, scheinen in derartigen Gerichtsverfahren keine besonders große Rolle zu spielen. Anders sieht das nun aber wieder nach einem Urteil des Obersten Gerichtes in Polen aus, wo entschieden wurde, dass Hanfblüten und Blätter der Pflanze als Lebensmittel genehmigt gehören.
Ein Urteil gegen die öffentliche Gesundheitsbehörde
2019 wurde von der wichtigsten öffentlichen Gesundheitsbehörde Polens angeordnet, dass mit gemahlenen Hanfspitzen gefüllte Kapseln des Herstellers Konbinat Konopy vom Markt genommen werden müssten. Drei Jahre später stellt der Oberste Gerichtshof des Landes nun fest, dass die „Hauptgesundheitsinspektion“ (GIS) diesbezüglich Unrecht hatte. Die Auslegung der GIS bezüglich der Einstufung von Knospen der Hanfpflanze aus dem Jahr 2019 sei laut Gericht falsch gewesen, selbst wenn Blütenextrakte – beispielsweise welche mit CBD – den Lebensmittelsicherheitsvorschriften der Europäischen Union unterliegen würden.
Die GIS habe zunächst zwar erst nur die Bestimmungen der Verordnung über neuartige Lebensmittel falsch ausgelegt, dann aber ein unvollständiges und auf ein Minimum reduziertes Beweisverfahren durchgeführt. Danach wurden anschließend die vom Antragsteller vorgelegten Beweise sowie die von der Behörde vorgelegten Beweise außer Acht gelassen, heißt es nun laut Urteil. Die im Rahmen des jetzt als fraglich betrachteten Verfahrens vorgelegten Beweise wären zweifelsfrei und bewiesen die Geschichte des Konsums von Hanf als Lebensmittel und als Ergänzung zu einer normalen Ernährung eindeutig, heißt es weiter.
Ein Präzedenzfall mit Folgen für die Branche in Europa
Der CEO des Unternehmens Kombinat Konopy, Maciej Kowalski, zeigte sich im Gespräch mit einer auf Hanf spezialisierten Publikation äußerst erfreut über das Urteil. Die gefällte Entscheidung sei wahrscheinlich der erste Fall in Polen oder gleich in ganz Europa, in welchem sich ein Gericht nicht bloß gedankenlos den Positionen der Behörden verschrieben hat, sondern sich auf eine praktische Weise mit dem gesamten Fall vertraut gemacht habe, sagte er dort. Man dürfe den Fall daher auch in anderen Länder der EU bereits jetzt als Meilenstein betrachten, schließlich sahen sich in der Vergangenheit auch andere große Hanfproduzenten immer wieder mit ähnlichen Problemen konfrontiert.
Diese können bei vergleichbaren Verfahren jetzt auf das wichtige Urteil aus Polen verweisen und damit hoffentlich für eine einheitliche und geschichtlich korrekte Betrachtungsweise betreffend Hanf als Nahrungsmittel kämpfen. Jedenfalls insgesamt wieder einmal ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren, das man sich als Cannabisfreund relativ gut schmecken lassen kann.