Wie genau funktioniert die deutsche Rechtsprechung im Detail? Das ist „von Fall zu Fall verschieden“. Zum einen kommt es auf die Situation an, zum anderen, wie man diese darstellen kann und zum Dritten, wer man ist und vor wem man sitzt. „Straftäter“ mit Migrationshintergrund bekommen schon mal die Kelle.
Wer als hellhäutiger Deutscher hingegen Job und Kleinkind vorweist, kann nach Hause gehen. Die deutsche Rechtsprechung macht eben immer wieder das, wonach ihr ist und das, womit sie durch kommt. Häufig muss man alles nicht nur im Vorfeld passend darstellen, sondern im Nachhinein direkt das Ergebnis anfechten. Bewährungsauflagen sollte man deswegen im Hauptprozess klären oder nach diesem direkt anfechten. Sind denn Bewährungsauflagen wie drogenfreies Leben oder Mitwirkung bei einer Therapie überhaupt rechtens? Das ist eigentlich egal, wenn man Folgendes versteht: Man selbst hat sich dranzuhalten, die hingegen nicht. Dann kann man das natürlich anfechten, wird aber während der ganzen Zeit wenig Freude haben.
Zum besseren Verständnis: Man möchte eine Bewährung, wenn man nicht straffrei rauskommt. Die müssen aber keine aussprechen. Die können die Bedingungen diktieren. Nimmt man diese an, muss man sich dran halten. Juristen mögen das vielleicht anders sehen oder definieren. Aber letztlich ist man während der Bewährung zur Mitwirkung verpflichtet und wenn diese „Mitwirkung“ nicht nach Wunsch stattfindet, kann die Bewährung gekippt werden. Und selbst wenn die Herabblickenden an dem einen Punkt, der sie ärgert, nicht ansetzen könnten, würden sie gewiss sehr schnell einen anderen finden.
Bewährungsauflagen verletzt, was passiert?
Ein Fall ist in Erinnerung, bei dem eine Drogentherapie zu den Bewährungsauflagen gehörte. Wie lang diese dauern sollte, wurde jedoch nicht definiert. Als die Therapie erfolgreich beendet wurde, dauerte sie nicht lange genug und schon fuhr betreffende Person ein und konnte auf zwei Drittel hoffen. Eine Bewährungsstrafe kann nur für Freiheitsstrafen bis zwei Jahren ausgesprochen werden. Bei zwei Drittel sitzt man zwei Drittel der Zeit ab und kann dann mit Glück in die Bewährung gehen.
Jetzt haben viele das mit der Bewährungsstrafe und den Bewährungsauflagen nicht verstanden. Es werden z. B. zwei Jahre auf drei Jahre Bewährung gelegt. Wer nach 34 Monaten „versagt“, fährt nun für zwei Jahre ein. Er könnte dann nach 16 Monaten auf zwei Drittel gehen. Diese 8 Monate werden dann vielleicht wieder auf drei Jahre umgelegt. Wenn man auf den Prozess erst noch 6 Monate wartet, dann 34 Monate Bewährung durchlebt, 16 Monate sitzt und dann wieder 36 Monate Bewährung hat, dann hat man seine 24 Monate nach 92 Monaten hinter sich gebracht. Viele haben die Schnauze derart voll mit dieser Diarrhö, dass sie ihre angebotene Bewährungsstrafe ablehnen und alles an einem Stück absitzen. Sich gut verteidigen zu lassen, das Urteil anfechten und dann absitzen ist praktisch der schnellste Weg, um es hinter sich zu bringen. Bei allen, denen ohnehin schon alles kaputtgegangen ist, ist das häufig ein sehr sinnvoller Weg.
Ganz wichtig ist weiterhin, dass man eine stationäre Unterbringung wie in einer Drogentherapie bereits in der Verhandlung so definiert, dass diese Zeit von der Gesamtstrafe runtergerechnet wird. Ansonsten kann man seine 10 Monate Drogentherapie, die man nach 9 Monaten abbricht, noch mal voll im Knast nachreichen. Viele Drogenfreaks wissen genau, dass sie es nicht schaffen können, sitzen lieber alles ab und haben recht damit.
Mit Recht und Ordnung hat all das häufig nichts mehr zu tun. Es sollte Willkür genannt werden, wie man hier nach Strich und Faden immer aufs Neue verarscht wird.