Durch das sehr spezielle Modell einer Cannabis-Freigabe ohne echten Fachhandel bleiben ökonomische Impulse für Deutschland zwar erst mal auf der Strecke, doch im Arbeitsrecht gibt es für Unternehmen, Angestellte und den Betriebsrat sehr wohl einige wichtige Veränderungen zu beachten.
Die Vertretung der Arbeitnehmerschaft, gewählt und hoffentlich engagiert, hat Einfluss auf verschiedene Aspekte, ist manchmal zwingend an diversen Prozessen im Betrieb beteiligt – gilt das nun bei Streitfragen ebenfalls für legale Hanfprodukte?
Mitbestimmung auf der Arbeit und die Betriebsordnung für Cannabinoide
Arbeitsrechtler diskutieren derzeit intensiv über Macht und Ohnmacht vom Betriebsrat in Zeiten der THC-Legalisierung und den Experten geht es dabei besonders um das Recht auf Mitbestimmung. Natürlich darf kein Betriebsrat rechtlich gesehen der Firma im Ganzen Vorgaben etwa zur Geschäftsstrategie oder Verteilung von Gewinnen machen, aber Einfluss auf einen möglichst harmonischen Umgang aller Beteiligten im Job nehmen, ist sogar gesetzlich mit einem zusätzlichen Paragrafen gesichert.
So garantiert das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 ein Mitbestimmungsrecht beim Aufstellen von Regeln, die es jenseits von Cannabis bereits rund um Alkohol und Rauchen auf der Arbeit zu beachten gibt. Eine entsprechend verpflichtende Betriebsordnung orientiert sich an geltenden Gesetzen und an der Rechtsprechung, an Entscheidungen durch das Bundesarbeitsgericht und manchmal auch an Vorschriften, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitbestimmung grundsätzlich ausschließen.
Lässt sich die Einnahme von Hanf im Job verbieten?
Klar geht das, Freigabe hin oder her, und sogar ganz ohne Mitbestimmung per Betriebsordnung – aber glücklicherweise nicht mehr so willkürlich wie in Zeiten, als Cannabis verboten war. Wenn der Chef säuft und Gras hasst und sein Unternehmen als Diktator regiert, braucht es für vollkommen eigenmächtige Verbote schon einen Bezug zur Unfallverhütung oder auch zur allgemeinen Arbeitsstättenverordnung. Fehlen solche juristischen Bezüge, ist Mitbestimmung Pflicht und Recht vom Betriebsrat.
Der sollte natürlich für die Arbeitnehmer eintreten und darf aber laut einem Urteil vom Arbeitsgericht in Hamburg aus dem Jahr 2006 auf Bestimmungen in der Betriebsordnung hinwirken, die jetzt sowohl pro als auch kontra Hanfprodukte ausfallen können. Einen Joint im Gabelstapler rauchen bekommt keine Vertretung durch, egal wie sehr die Belegschaft darauf drängen mag. Dank Legalisierung wird es in puncto verdachtsunabhängigen Kontrollen auf Cannabiskonsum jedoch leichter, die Mitarbeiter vor allzu extremer Willkür in der Chefetage zu schützen.
Fachliteratur und aktuelle Beschlussverfassungen zum Cannabis beachten
Wer sich für das Thema interessiert, findet frische Stellungnahmen der Juristen im Netz und kann die korrekte Anwendung des Arbeitsrechts im Betrieb detailliert nachlesen. Jenseits vom Betriebsrat sind bei Hanf auch Beschlussfassungen für Personalräte und Vertretungen von Schwerbehinderten wichtig. Interessenvertretungen sind frei beim Auswählen ihrer Fachberatung, bei der eigenen Weiterbildung durch wissenschaftliche Publikationen und bestimmen ihre inhaltlichen Direktiven selbst.
Gegenüber Unternehmen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sachmittel zur Wahrung der Aufgaben, schließlich kosten Bücher, Magazine oder der Zugang zu vielen Online-Datenbanken eine Stange Geld. Immer beachtet werden müssen die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, genauso wie der Gesundheitsschutz oder vielleicht notwendige Maßnahmen zur Prävention. Beim Festlegen einer Betriebsordnung, die in Zukunft Cannabinoide und Hanf auf der Arbeit einschließt, spielt darüber hinaus auch die Datenschutz-Grundverordnung eine wichtige Rolle.
Sich regelmäßig weiterbilden ist für jeden Betriebsrat Pflicht und obwohl das neue Cannabisgesetz ziemlich bürokratisch ausgestaltet wurde, benötigen engagierte Vertreter von Arbeitnehmern zum Verständnis und der maximal fairen Umsetzung nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Ziemlich sicher wird THC so ähnlich wie Bier, Zigaretten und Medikamente geregelt, also normalerweise verboten oder eben erlaubt, solange die Einnahme nicht im Job passiert.
Wie es exakt bei den häufig unfairen Drogentests ohne Anlass aussieht und Sanktionen für legalen Marihuanakonsum außerhalb der Arbeitszeit wird sich erst noch zeigen, egal ob durch grundlegende Gerichtsentscheidungen oder eine generelle Normalisierung im Umgang mit Cannabis in Deutschland.