Das Cannabisgesetz hat bereits dafür gesorgt, dass geschätzte 4,5 Millionen erwachsener Bundesbürger nicht länger der Strafverfolgung ausgesetzt sind, nur weil sie sich aus Genusszwecken friedlich mit Marihuana berauschen. Doch da die ebenfalls erlaubte Pflanzenzucht am Wohnort etwas Zeit benötigt und die vorgesehenen Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli ihre Türen öffnen dürfen, ist es aktuell noch etwas schwierig, über legale Wege an das begehrte Kraut zu gelangen.
Auch bleibt es unsicher, inwieweit diese beiden Optionen dem Schwarzmarkt tatsächlich die Kundschaft wegschnappen können. Da aber aufgrund von EU-Recht und Verträgen keine kommerziellen Geschäfte die Versorgung mit professionell angepflanzten Cannabisknospen und Haschischprodukten übernehmen dürfen, plante man beim Gesetzgeber zumindest ein wenig voraus.
Mittels wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten sollen die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht und die Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft werden. Dieses Vorhaben wird unter dem Namen „Säule 2“ vorangebracht und tatsächlich geht es auch hier voran. Die Vollzugsbehörde für die Modellprojekte der „Säule 2“ soll nach einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden.
Ein wichtiger Schritt
Damit die Pläne bezüglich der „Säule 2“ wirklich und dazu auch zeitnah umgesetzt werden können, müssen die richtigen Schritte gemacht werden. Einen wichtigen ersten Schritt hat in der vergangenen Woche das BMEL unter Leitung von Cem Özdemir getätigt. Laut Spiegel hat man via Verordnungsentwurf schließlich die BLE für die „Erlaubnis und Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken“ definiert. Innerhalb der legalen Cannabis- und Nutzhanfbranche wird diese Nachricht positiv aufgefasst. Wohl auch, da diese Entwicklung die Diskussion über legales Cannabis in Fachgeschäften vorantreiben kann.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) erkennt die „Bedeutung einer klaren Zuständigkeitsregelung“ in einem kürzlich verschickten Newsletter. So werde es ermöglicht, dass man entsprechende und geplante Forschungsprojekte der „Säule2“ auch tatsächlich umsetzen und überwachen könne. Dass man seitens des BMEL die BLE als zuständige Behörde wählte, wird alleine schon deshalb begrüßt, weil sie bereits über Expertise im Bereich des Nutzhanfes verfüge. Dazu hebt man hervor, wie wichtig ist sei, eine entsprechende Rechts- und Investitionssicherheit zu bieten, damit die „notwendigen Investitionen für Modellprojekte im Cannabissektor“ gewährleistet werden können. Der Geschäftsführer vom BvCW, Jürgen Neumeyer, sieht die Entwicklung jedenfalls als wichtigen Schritt. „Wir sind hoffnungsvoll, dass hier ein praktikabler Weg geschaffen wird, Cannabisprodukte legal in Deutschland zu verkaufen – zumindest in einigen wissenschaftlichen Projekten“, so Neumeyer im vereinseigenen Newsletter und auf verschiedenen Portalen.
Weitere Aspekte klären
Die Aspekte bezüglich der Importmöglichkeiten für wissenschaftliche Zwecke, dazu die Schaffung von Formblättern für Erlaubnisanträge und die Wichtigkeit einer transparenten und effizienten Verfahrensweise wären wichtig und zu klären. Man hoffe auf eine baldige Rechtssicherheit, damit der Aufbau von Produktionsanlagen vorangetrieben werden könne. Auch das Interesse bei den Mitgliedern des BvCW wäre bereits groß.
Ebenfalls sei es vonnöten, die Möglichkeiten zu schaffen, Cannabis direkt an Konsumenten verkaufen zu dürfen, da man andernfalls den Schwarzmarkt nicht verdrängen könne. Vorstellbar wären auch unterschiedlich gestaltete Modellprojekte, um dem wissenschaftlichen Aspekt gerecht zu werden und die somit dann wohl verschieden gearteten Ergebnisse fachgerecht bewerten zu können. Unter anderem könnten auf diesem Wege die Auswirkungen legaler Produktions- und Lieferketten auf den Schwarzmarktpreis und die Organisierte Kriminalität beobachtet oder Qualitätsanforderungen an Genussprodukte entwickelt werden.
Die „Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt“ stellten schließlich auch den Fokus der Bundesregierung betreffend der Ermöglichung eines Umgangs mit Genusscannabis „in einem staatlich kontrollierten Rahmen“ dar. Geld, das man sich jetzt bei der Strafverfolgung spart, dürfte dafür in der Umsetzung von „Säule 2“ gut aufgehoben sein.