Das deutsche Vereinswesen ist weltberühmt und wird seit Kurzem auch durch Cannabis Social Clubs bereichert, denen möglicherweise sogar der Status als gemeinnützige Genossenschaften zusteht. Rechtlich gesehen wäre eine solche Anerkennung dann sozusagen Hanfkonsum für das Gemeinwohl und verbunden mit einer Reihe von Vorteilen, etwa auf dem Finanzamt und beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen.
Gegner von THC bringen sich natürlich bereits in Position und schwadronieren von Risiken, aber wie sehen Juristen diese Option, um einen durch hohe Kosten herausgeforderten Zuchtverein vielleicht etwas entlasten zu können?
Rechte und Pflichten beim Gras anbauen in Gemeinschaft
Wahrscheinlich wären Fachgeschäfte zum Kaufen der begehrten Hanfprodukte die bessere Entscheidung gewesen. Doch bekanntlich entschloss sich die Ampelregierung bei ihrer Legalisierung in Deutschland für Anbau statt Handel und für Modell, bei dem allein das Züchten von Marihuana zu Hause oder eben in den Clubs die Nachfrage decken soll. Ersten Untersuchungen zufolge läuft das keineswegs so glatt wie gedacht, weil THC-User ohne grünen Daumen logischerweise weiter zu Dealern gehen, auf den Schwarzmarkt und dort für Profite sorgen statt für Umsatz in einer legalen Hanfwirtschaft mit Potenzial.
Cannabis Anbauvereine stehen natürlich nur volljährigen Bürgern offen, dürfen höchstens 500 Mitglieder haben und ihr Vorstand benötigt starke Nerven angesichts jeder Menge Bürokratie, die es von der Zulassung bis zum Betrieb zu beachten gilt. Während Prüfungen durch zuständige Behörden künftig wohl besonders auf Aspekte wie vorrätige Mengen an Haschisch und Marihuana zielen, auf deren Qualität und wie viel Hanf an Mitglieder über die Theke geht, stehen aber auch Fragen aus dem Steuerrecht zur Debatte. Und weil ein Cannabis Social Club zugleich das Vereinsrecht berührt, winken entsprechende Begünstigungen rund um Abgaben an den Staat.
Ist eine vorteilhafte Abgabenordnung im Steuerrecht für vereinsmäßige Hanfzucht möglich?
Eigentlich ja, meinen Experten und es bräuchte wohl extra Änderungen im Gesetz, damit Anbauvereine ihren Umgang mit Gras explizit nicht wie andere Körperschaften abrechnen können. Im Zentrum steht § 52 der Abgabenordnung. Dort finden sich gemeinnützige Zwecke aufgelistet und es geht um Sport, Kunst, Forschung, wie den meisten Bürgern wahrscheinlich bestens bekannt. Immerhin gut 25 Millionen Menschen engagieren sich hierzulande im Verein und üben Ehrenämter aus und siehe da – der genannte Paragraf nennt doch tatsächlich auch die gemeinschaftliche Pflanzenzucht als positiv für das Gemeinwohl!
Die Aussaat von Marihuanasamen und Aufzucht der keimenden Spots, intensive Betreuung während der Wachstumsphase und schließlich eine gemeinsame Ernte von Grasblüten durch engagierte Mitglieder sind sogar im Cannabisgesetz direkt ausformulierte Pflichten für Hanf-Clubs. Deren genossenschaftliche Bewirtschaftung ist eine Art Gegenmodell zum Raubtierkapitalismus auf dem Schwarzmarkt. Mag sein, dass es für einige Leute skandalös klingt, fiskalisch den Grasverein mit Fußballclubs oder Umweltschutzorganisationen gleichzustellen, doch denkbar ist das – aber leider auch kein Selbstläufer!
Steuervorteile lassen sich bei THC wohl nur vor Gericht einklagen
Mit dem entsprechenden Status versehen könnten Zuchtvereine Spendenbescheinigungen ausstellen, die hilfsbereite Spender von der Steuer absetzen dürfen und das bietet sich private Investoren genauso an wie für Unternehmen. Erhebliche Vorteile auf dem Finanzamt tun sich auf wie die ermäßigte Umsatzsteuer von nur 7 % und dazu käme eine garantiert explodierende Spendenbereitschaft. Wenn es da nicht den offensichtlich unverrückbaren Grundsatz der Ampelkoalition gäbe, dass in Deutschland unter keinen Umständen legaler Profit mit Cannabis eingefahren werden darf.
Passenderweise stammt die erste verwertbare Stellungnahme zum Thema aus dem Finanzministerium, das von der FDP geleitet wird. Geht es um Cannabis Social Clubs und deren Anerkennung als gemeinnützige Vereine, positioniert man sich im Hause des Christian Lindner leider nicht sonderlich liberal oder gar freiheitlich. Zunächst wird den Landesbehörden ein Teil der Verantwortung zugeschoben und dann ergeht sich das Ministerium in schon recht seltsamen Interpretationen. So vom Zweck einer gemeinschaftlich durchgeführten Pflanzenzucht, die angeblich beim Hanf so vollkommen anders passiere als etwa bei Kräutern oder Rosen und Orchideen.
Im Verein züchte jemand nur dann, so die Finanzwächter in einer Stellungnahme, wenn Pflanzen gezielt ausgewählt und gekreuzt werden, damit daraus resultierende, botanische Kreationen mit bestimmten Eigenschaften entstehen. Eine Rose ist eine Rose, schon klar und weil sich dank der Freigabe endlich mehr findige Rechtsanwälte um Cannabis kümmern, könnten bald Gerichte die Beamten des Christian Lindner zum Nachdenken zwingen. Hanf im Club anbauen geschieht nach deren Ansicht nur zur Erzeugung von maximaler Pflanzenmasse und deren Weitergabe, ganz ohne Rücksicht auf ein spezielles Ergebnis in den Züchtungen! Wie bitte?
Das Profil von Marihuanasorten …
… entscheidet sich beim Anteil der hochwirksamen Cannabinoide und aromatischen Terpene in ausgereiften Grasblüten bereits durch die Auswahl entsprechender Hanfsamen. Viel THC und CBD oder exotischere Inhaltsstoffe wie CBG lassen sich mit der besten Fürsorge nur dann aus dem Cannabis holen, wenn die Sorte und der „Strain“ passt. Cannabis Social Clubs dürften ähnlich wie private Züchter Qualität und Quantität gleich gewichten. Es ist doch gerade der Sinn solcher Vereinigungen, es auch mal einer größeren Zahl von Spots probieren zu können, die sehr spezielle Resultate beim Effekt in Aussicht stellen.
In solchen Fällen eine Gemeinnützigkeit absprechen zu wollen, erscheint schon recht absurd, oder? Patienten kommen vielleicht nur durch Mitgliedschaft an bestimmte Strains, weil der offizielle Sortenkatalog beim Arzt und Hanf auf Rezept limitiert bleibt.
Für die Deutsche Steuer-Gewerkschaft jedenfalls ist klar: Die Bundesregierung muss ran und nachbessern, damit Finanzbeamte in puncto Steuerrecht wirklich fair urteilen können. Möglich sind direktes Umschreiben von Gesetzen oder eine Verwaltungsanweisung und auch über generelle Abgaben für Hanfprodukte sollte man diskutieren – ob dazu noch was im gerade stolz präsentierten Haushaltsentwurf der Ampel auftaucht?