Als 2017 Cannabis als Medizin in Deutschland gesetzlich reguliert wurde, hat diese Entwicklung viele Ärzte unvorbereitet getroffen. Bis heute wissen viele Mediziner noch nicht so recht, wie sie mit der Möglichkeit der Behandlung verschiedener Erkrankungen mit Cannabis umgehen sollen. Einige zeigen sich bis heute abgeneigt, einer Therapie mit der Heilpflanze eine Chance zu geben.
Um die Ablehnung vor ihren Patienten zu begründen, sind sie um keine Ausrede verlegen. Manche Ärzte behaupten steif und fest, dass sie keine Cannabisverordnungen ausstellen dürfen, andere bestreiten die Wirksamkeit selbst bei Erkrankungen, die sehr oft schon erfolgreich mit Cannabis behandelt worden sind. Auch die Angst vor Regressforderungen durch die Krankenkassen hatten sicher bereits viele potenzielle Cannabispatienten als Ablehnungsgrund von ihrem Arzt zu hören bekommen. Ist an einer solchen Befürchtung etwas dran, oder ist es nur eine Ausrede.
Wer muss zahlen? Was ist Regress?
Was bedeutet das, wenn eine Krankenversicherung Regressforderungen geltend macht? Die Versicherung ist in diesem Fall der Ansicht, dass sie für angefallene Behandlungskosten aufgekommen ist, die sie nicht hätte tragen müssen. Infolge eines Unfalls zum Beispiel übernimmt die Krankenkasse zwar unmittelbar zunächst die Kosten, im Nachgang allerdings wird der schuldige Verursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten erstatten müssen.
Bei einer Arzneimittelverordnung durch einen Arzt würde eine Krankenkasse die Legitimität dieser Verordnung, insbesondere die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Entscheidung zu dem jeweiligen Medikament oder der jeweiligen Behandlung infrage stellen. Auch das wäre dann ein Regress, denn die Krankenkasse würde die entsprechenden Beträge vom Arzt einfordern. Solche Abläufe sind durchaus Realität, daher kann man prinzipiell nicht behaupten die Furcht davor wäre eine Ausrede, mit welcher der Mediziner eine Cannabisverordnung ablehnen möchte. In vielen Fällen jedoch ist die Angst zumindest unbegründet, denn die Ärzte können es eigentlich gut vermeiden, in Regress zu geraten, wenn sie bei der Verordnung von Cannabis ein paar Dinge beachten.
Korrekte Verfahrensweise schützt vor Uneinigkeit mit den Krankenkassen
In Baden-Württemberg gab es bereits 2019 eine Vereinbarung, dass die Krankenversicherungen keine Regressforderungen bei Cannabisverordnungen stellen, vorausgesetzt das Ganze ist nach gewissen Regeln abgelaufen. Eine der wichtigsten ist natürlich, dass die Kostenübernahme der Kasse vor der ersten Verordnung beantragt und bewilligt worden ist. Davor kann der Arzt höchstens ein Privatrezept ausstellen, um die Therapie vor dem Antrag zu testen. Wenn die Kasse der Therapie in diesem Antragsverfahren bereits zugestimmt hat, wäre es im Allgemeinen auch mehr als merkwürdig, wenn die Versicherung im Nachhinein erfolgreich in Regress geht.
In einem guten Blog-Beitrag hat sich auch das deutsche Medizinalcannabis-Unternehmen Drapalin Pharmaceuticals GmbH mit diesem Thema auseinandergesetzt und bekräftigt, dass für Ärzte eigentlich kaum eine ernst zu nehmende Gefahr des Krankenkassen-Regress wegen Cannabisverordnungen besteht.