Der Frühling hat gerade begonnen – Zeit, um den Gemüsegarten mal wieder auf Vordermann zu bringen. Im Baumarkt kauft man noch schnell ein paar Tomatenstauden. Zu Hause werden diese fein in Töpfe gepflanzt.
Aber wie es zu Hause nun mal so ist – es gibt zu wenig Sonne, das Düngen vergisst man auch gelegentlich und die ganze Wohnung riecht nach Tomate. Das ist alles nichts für unsere Tomatenpflanzen. Es müssen also Gewächszelte her, ein Geruchskondensator und am besten noch eine Zeitschaltuhr mit Düngekanister. Im Baumarkt sind die Gewächshäuser nur leider recht teuer. Die günstigere Alternative findet man im Growshop um die Ecke. Also fix hin, das passende Gewächshaus aussuchen und schnell mit der EC-Karte bezahlen. Oder gleich online. Dass Name und Anschrift in der Kundenkartei gespeichert werden, bedenken dabei nicht alle. Ist ja nicht so schlimm, denkt sich wahrscheinlich manch anderer.
Ist doch (l)egal oder nicht?
Man könnte meinen, dass das alles wirklich nicht so schlimm ist. Schließlich kauft man auch im Internet ein oder zahlt den Einkauf im Supermarkt mit Karte. Die kennen die Daten ja dann auch. Die Sache ändert sich aber schnell, wenn der Growshop plötzlich von der Polizei durchsucht wird. Zwar ist das Betreiben eines Growshops in Deutschland legal, allerdings ist das den Strafverfolgungsbehörden genauso oft völlig egal. Erst letztens hatten wir wieder den Fall, dass – oh Wunder – bei einer Cannabis-Plantage Zeug aus einem Growshop gefunden wurde, dessen Inhaber man dann vorwarf, „Beihilfe zum Anbau in nicht geringer Menge“ geleistet zu haben. Quasi „billigender Vorsatz“.
Wer also Sachen verkauft, die auch zum Growen von Cannabisprodukten genutzt werden können, macht sich im Auge der Strafverfolgungsbehörden erst mal automatisch einer Straftat verdächtig. In dem Fall oben wurde der Growshop durchsucht, die Server wurden beschlagnahmt und die Kundendaten ausgewertet.
Der Domino-Effekt
Und dann kommt es zum Domino-Effekt. Der erste Stein fällt und die anderen Steine fallen hinterher. Nach der Durchsuchung des Growshops werden die Wohnungen der Kunden durchsucht. Wer schließlich dort Dinge wie Kohlefilter, Ventilatoren, Homeboxen und am besten noch Häcksler einkauft, baut auch Cannabisprodukte an. Die Erde ist ja selbstverständlich eine Scheibe. Gedanken an eine Unschuldsvermutung, z. B. ob ein Kunde das Gewächshaus für seine Tomatenzucht gekauft hat, werden da kaum verschwendet.
Die Polizei fährt also morgens um acht Uhr mit drei, vier Autos vor. Die netten Beamten klingeln an der Tür des Kunden. Dieser drückt die Tür auf, die Beamten marschieren ins Haus rein und rufen schon von der Haustür aus, dass sie nun die Wohnung durchsuchen werden. Die neugierige Nachbarin aus der ersten Etage hat das natürlich auch mitbekommen. Sie hat nun zumindest eine Neuigkeit, die sie gleich beim Einkaufen der Bäckerin erzählen kann.
Sind Zufallsfunde verwertbar?
Zwar findet die Polizei bei dem Kunden keine Betäubungsmittel, weil das Gewächshaus schließlich doch für die Tomatenzucht gekauft wurde. Oder die Sachen sind schon längst auf dem Flohmarkt entsorgt worden. Nur leider hat der Kunde sich vor einigen Jahren mal einen Wurfstern gekauft, ihn in die Schublade gelegt und mittlerweile völlig vergessen gehabt. Den wachsamen Augen der Ermittlungsbehörden entgeht aber nichts und sie finden den Wurfstern, dessen Besitz seit vielen Jahren verboten ist.
Wenigstens etwas. Und wer jetzt denkt, dass das doch unverwertbar sein müsste, da doch wegen etwas völlig anderem durchsucht wurde oder weil das Ermittlungsverfahren auch gegen den Growshop-Inhaber mangels Tatverdachts schon längst eingestellt wurde, irrt sich zum zweiten Mal. Denn wenn man schon nicht den fetten Fang macht, dann geht man doch nicht mit leeren Händen nach Hause. Der Fund darf gegen einen verwendet werden und demnächst bekommt man wahrscheinlich einen Strafbefehl mit der Aufforderung, die Staatskasse mit einer bestimmten Summe zu unterstützen.
Was lernt man also daraus? Man sollte gerade in dem Bereich aufpassen, wo genau man seine Daten hinterlässt und lieber vor dem nächsten Einkauf im Growshop den Weg zu dem nächsten Geldautomaten in Kauf nehmen.