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Hanfkonsum auf dem Weihnachtsmarkt bleibt dieses Jahr wohl trotz Legalisierung genauso verboten wie Waffen und Songs von Gigi D´ Agostino. Das stellen Behörden im Vorfeld der Adventszeit klar. Mancherorts wird Cannabis unterm Tannenbaum sogar als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ bezeichnet. Bedroht sei der Jugendschutz und nach Meinung einiger Politiker passen Joints, Haschkekse und der Geruch von Gras ohnehin nicht zum festlichen Suff an den Glühweinbuden.
In Hessen gehören Cannabis und Messerverbot zusammen
Zu einem solchen Vergleich in der Presse verstieg sich gerade Dr. Roman Poseck von der CDU, seines Zeichens Minister für Inneres, Sicherheit und Heimatschutz im schönen Bundesland Hessen. Was für Hieb- und Stichwaffen zur Abwehr von Terroristen gelte, müsse man laut Poseck mit gleicher Strenge beim Cannabis durchsetzen.
Kleine wie große Besucher vom Weihnachtsmarkt sollen sich sicher fühlen und um hessische Kinder wie Jugendliche respektive deren Eltern vor THC zu beschützen, schrieb der Innenminister gleich einen Brief an Verbände aller Kommunen. Hanfkonsum in der Öffentlichkeit geht legal nur bei einem Mindestabstand zu Heranwachsenden, und die vorgeschriebenen 200 Meter lassen sich logischerweise in vollgestopften Fußgängerzonen nirgendwo einhalten.
Die CDU wünscht sich deshalb gleich ein allgemeines Verbot von Cannabis, wie das schon im Sommer und Herbst für entsprechende Massenveranstaltungen und Volksfeste angeordnet wurde. Klagen gegen solche Allgemeinverfügungen hatten in Hessen vor Gericht keinen Erfolg, sodass jede Gemeinde bei Haschisch und Marihuana ohne weitere Begründung auch auf Weihnachtsmärkten durchgreifen könne.
Polizei soll Hanfkonsum auf dem Weihnachtsmarkt streng kontrollieren
Jenseits vom frohen Fest reichen zur Überwachung der Abstandsregeln für Hanfprodukte kommunale Behörden aus, doch zu Weihnachten schickt die Landesregierung jede Menge echte Cops als Unterstützung. Auch in Wiesbaden selbst wird gefeiert, auf dem lokalen „Sternschnuppenmarkt“, und weil das nervöse Innenministerium dort gleich um die Ecke liegt, informierte die Stadt pflichtbewusst als erste in Hessen über ein geplantes Cannabisverbot.
Nötig sei das, so ein Stadtsprecher, nicht nur wegen der allgemeinen Vorschriften im Gesetz zur Cannabis-Legalisierung. Der beliebte Sternschnuppenmarkt finde zudem im verkehrsberuhigten Bereich einer Fußgängerzone statt und ein Kindergarten sei auch noch in der Nähe, sodass Kiffen bis 20 Uhr auf keinen Fall geduldet werde. Wie es später am Abend aussieht, bleibt abzuwarten, aber die herbeigerufene Polizei kündigt bereits „offene als auch verdeckte Maßnahmen“ zum Schutz der Menschen vor Grastüten an, mit maximal vielen Kontrollen von Fußgängern und Autofahrern.
Auch in Sachsen-Anhalt sind THC-User am Glühweinstand nicht willkommen
Etwas weniger drastischer als hessische Behörden gehen kommunale Vertreter in Sachsen-Anhalt mit Hanfkonsum auf Weihnachtsmärkten um. Eine allgemeine „Cannabisverbotszone“ wie für die erwähnten langen Messer soll es etwa in Magdeburg nicht geben. Zur Anwendung kommen beim Ausschluss von THC dort nur die allgemeinen Vorgaben, also ein strenges Einhalten der Abstände zwischen Marihuana und Minderjährigen.
Der Veranstalter vom Weihnachtsmarkt erwähnt auch die Regeln der Marktordnung, die vielleicht genauso noch aus dem Mittelalter stammen wie das berühmte Magdeburger Recht. Festlichkeiten, Verkaufsstände und Unterhaltungsprogramm konzentrieren sich auf den Marktplatz im Zentrum, eine Fußgängerzone natürlich und dort, das betont Geschäftsführer Paul-Gerhard Stieger, sei neben Hanfkonsum auch das „Verkaufen [… ] von Cannabis verboten“. Hat da etwa jemand einen frechen Antrag bei der Stadtverwaltung für eine ganz spezielle Bude gestellt oder ist dem Herrn entgangen, dass der Handel mit THC ohnehin bis jetzt nicht erlaubt ist?
Bisher kommen aus allen Kommunen nur Verbotsbeschlüsse zum Cannabis. Beim Bummeln über den Weihnachtsmarkt müssen Fans von Gras daher auf das Anzünden von dicken Joints im ersten Jahr der Hanf-Legalisierung wohl überall in Deutschland verzichten. Wer freilich schon vor dem Betreten vom Festgelände eine Tüte raucht und die roten Augen nach dem Kiffen nicht gerade der herumhängenden Polizei präsentiert, darf sich bei einsetzenden Munchies selbstverständlich mit gebackenen Mandeln und Lebkuchen vollstopfen.