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Der rechtliche Status von CBD-Blüten
In den letzten zwei bis drei Jahren erfuhr Hanf eine wahre Renaissance. Gesetzliche Änderungen haben den Umgang mit Cannabis auf der ganzen Welt verändert. Uruguay, Kanada und einige US-Bundesstaaten waren die Zugpferde, die eine neue Kategorie der Information in die Bevölkerung brachte, und zwar wissenschaftliche, seriöse Fakten, anstelle der althergebrachten Propagandaphrasen. In Deutschland war das „Cannabis als Medizin“-Gesetz der maßgebliche Grund dafür, dass Menschen, jenseits der sonst üblichen Zielgruppen, begannen, sich für die Pflanze zu interessieren und sich daher über sie und ihr Potenzial zu informieren.
CBD macht Cannabis massentauglich
Im Windschatten der wachsenden Akzeptanz entstand in vielen Ländern ein Markt für das zweite, wichtige Cannabinoid im Hanf, das Cannabidiol (CBD). Den Siegeszug in die Regale gesundheitsbewusster Verbraucher schaffte CBD zunächst in Form von Ölen und Extrakten, die mittlerweile auch ihren Platz in den Produktsortimenten großer Handelsketten finden. Doch durch den vielseitigen Ausgangsstoff und die Kreativität der Produktdesigner und Unternehmer führen die Öle ein wesentlich breiteres Spektrum an CBD-haltigen Waren an.
Von Kopf bis Fuß, vom Menschen zum Tier, von innen wie von außen. Cannabidiol wird heute in vielen Produkten der Wellness-, Pflege- und Nahrungsmittelindustrie verarbeitet. Aber nach und nach wagten einige CBD-Cannabisproduzenten auch den Handel mit dem Ausgangsstoff, den CBD-haltigen Cannabis-Blüten. Diese gab es zwar früher schon in Apotheken als Tee, jedoch in einer tendenziell wenig aromatischen Qualität, mit Samen.
Heute sind die Blüten teilweise optisch schwer von THC-Cannabis zu unterscheiden. Sie werden in professioneller Manier gezüchtet und Sorten werden gezielt gekreuzt, um mehr CBD oder einen besseren Geschmack zu erzeugen. Durch den höheren legalen THC-Grenzwert, den Hanfpflanzen dort besitzen dürfen, erwies sich die Schweiz als Pionier in Sachen Neuzüchtungen. Doch auch in Österreich, Frankreich und Italien nahm der Handel mit dem Light-Cannabis schnell Gestalt an.
CBD-Blüten in der Innenstadt…
In Deutschland erregte der neue, offene Umgang mit den rauschfreien Blüten einige Aufmerksamkeit. In besonderer Weise machte hier die Hanfbar, ein junges Unternehmen aus Braunschweig, Schlagzeilen.
Innerhalb kurzer Zeit eröffneten in der Braunschweiger Innenstadt zwei Geschäfte, in denen es Hanftee zu kaufen, und zu trinken gibt, der aus Nutzhanf hergestellt wird. Der Bedarf für dieses gesundheitsfördernde Produkt, den CBD-Hanf, ist offensichtlich vorhanden, denn der Andrang ist groß, und das Unternehmen expandiert.
Gleichermaßen wächst auch allgemein der Handel mit dem vermeintlich legalen Cannabis im Internet, Hersteller und Vertriebe gibt es mittlerweile massenhaft. Während diesem wachsenden Wirtschaftszweig eigentlich vonseiten der Behörden kaum zu Leibe gerückt wird, unternimmt die Staatsanwaltschaft Braunschweig unverhältnismäßig große Mühen, die Hanfbar in die Knie zu zwingen.
Drei Razzien und die Verhaftung des Gründers, Marcel Kaine, legen hierüber Zeugnis ab. Man scheint hier eigentlich machtlos, noch ein Exempel statuieren zu wollen, weil die Hanfbar öffentlich so stark präsent ist.
…und auf dem Feld
Weniger schrill, doch genauso mühsam ist der Kampf, den der Hanfbauer Josef Bayer seit einiger Zeit mit den Behörden ausficht. Als in den Zeitungen zu lesen war, dass im drogenpolitisch besonders restriktiven Bayern ein Mann ein Nutzhanf-Feld zum Selberpflücken plant, mochte man schon glauben, die Cannabis-Prohibition sei vorbei.
Im Allgemeinen wollte Josef den Menschen die Pflanze näher bringen, von der auch er medizinisch profitiert, sein Ziel war also der legale Verkauf an den Endkunden, auch frisch. Eigentlich hatte Josef alles unternommen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Er holte Genehmigungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein, dann beim Landwirtschaftsamt, beim Gesundheitsamt und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Erst Monate nach der Aussaat wurde ihm untersagt, Privatpersonen auf das Feld zu lassen, und den Hanf an Endverbraucher zu veräußern. Solange er unverarbeitet ist, gelte er als Betäubungsmittel. Daher sei nur der Handel an Gewerbetreibende erlaubt, die den Hanf dann so weiterverarbeiten, dass der Verkauf an Privatpersonen einen Missbrauch zum Zweck des Berauschens ausschließt.
Aufgeben will Josef Bayer seine Idee nicht, er ist weiterhin bereit, eine bürokratische Hürde nach der nächsten zu nehmen, um seinen Hanf an den Mann und die Frau zu bringen. Dieses Jahr allerdings musste er selbst ernten, um den CBD-Hanf dann weiterverarbeitet an Privatkunden verkaufen zu können.
Die Rechtslage
Der Anbau von CBD-Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent ist in Deutschland legal, jedoch nicht für jedermann machbar. Erstens muss man dafür Landwirt sein, und zweitens den Anbau bei den Behörden anmelden und genehmigen lassen.
Verzwickter wird es dann beim Handel, denn hier ergibt sich der eine oder andere Auslegungsspielraum. Es sind in der Hauptsache drei Formulierungen des Gesetzes, die unterschiedlich ausgelegt werden können, und damit zu der Ungewissheit führen, in der sich viele Menschen derzeit befinden.
Da wäre etwa die Aussage, dass der Verkehr mit dem Hanf, also der Handel wissenschaftliche oder gewerbliche Zwecke verfolgen soll. Streitbar ist, ob das für beide Handelsparteien gilt. Müssen Verkäufer und Kunde beide gewerbliche oder wissenschaftliche Absichten haben, oder reicht es, wenn nur der Verkäufer diese hat? Die Formulierung ist hier nicht zu hundert Prozent eindeutig, aber es wird noch schwieriger.
Es geht darum, dass die Teile der Pflanze nicht unverarbeitet in Verkehr gebracht werden dürfen. Ob Ernte, Trocknung und besonders die Fermentation nicht auch bereits eine Form der Weiterverarbeitung darstellen, auch hierüber scheiden sich die Geister.
Missbrauch zu Rauschzwecken
Doch der wahrscheinlich umstrittenste Punkt im Gesetz ist der, dass der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Diese Formulierung bietet die größte Angriffsfläche. Bei einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent müsste ein Mensch für einen Rausch den Nutzhanf in einer Größenordnung konsumieren, die geradezu absurd ist. Technisch wäre es durch Extraktionsverfahren möglich, dem CBD-Cannabis das wenige THC zu entziehen, und eben das daraus gewonnene Extrakt zu konsumieren.
Allerdings steht diese Möglichkeit dermaßen entgegen jeglicher Logik, dass es eigentlich einem Ausschluss des Missbrauchs zu Rauschzwecken gleichkommt. Erstens will diese Menge CBD-Blüten kein Mensch bei Verstand bezahlen, die er für den Rausch benötigt, und wer das doch möchte, der ist vermutlich nicht zurechnungsfähig, wodurch er das Rechtsgeschäft des Einkaufs dieser Menge gar nicht tätigen dürfte. Zweitens werden in der Regel in den Geschäften oder auf Online-Plattformen Konsumeinheiten zwischen 2 Gramm und 10 Gramm gekauft.
Verkauft ein Händler eine solche Einheit, oder auch ein paar mehr, schließt die zu geringe Menge den Rausch für den Konsumenten aus, egal, was er damit anstellt. Wenn wir nun drittens von volljährigen, mündigen Käufern ausgehen, würde eigentlich eine Konsumwarnung und die Deklaration als Aroma-Blüten oder als Tee, völlig ausreichen.
Wenn jemand Rohrfrei oder andere Gefahrenstoffe kauft, sind darin Chemikalien enthalten, die giftig und ätzend sind. Bei diesen lebensgefährlichen Stoffen reicht die Warnung auf dem Etikett, damit wir davon ausgehen, dass ein mündiger Mensch bei Verstand es nicht verzehrt. Wenn also ein Gesetz dem Menschenverstand folgt, sollte das auch bei CBD-Blüten reichen.
Kann ich nun CBD Blüten legal kaufen?
Auch wenn sie bereits in vielen Sorten leicht nach Hause zu bestellen sind, oder wenn sie über die Theken mutiger Shop-Betreiber gehen, so ganz astrein ist das Geschäft rechtlich nicht. Wer sich das CBD-Gras als Konsument erwirbt und besitzt, bewegt sich in einem eher dunkelgrauen Bereich. Wenn die Polizei bei einer Privatperson CBD-Hanfblüten findet, wird es wohl schon deshalb auf das übliche, unangenehme Prozedere hinauslaufen wie bei THC-Cannabis, weil es teilweise nur schwer voneinander unterschieden werden kann. Es wird also ein Ermittlungsverfahren eröffnet, welches dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt wird, da für die Strafzumessung wiederum der THC-Gehalt in den Blüten entscheidend ist. Allerdings kann ein solcher Vorfall die Führerscheinstelle erreichen, was oft zu weiteren Unannehmlichkeiten führt.
Letztlich bleiben einige Fragen offen, und selbst Juristen sind sich uneins, wie das Gesetz für oder gegen den CBD-Hanf auszulegen ist. Weder kann man den Kauf der nahezu THC-freien Blüten bedenkenlos empfehlen, da es nicht zwingend frei von strafrechtlichen Konsequenzen bleiben muss, noch möchte man davon abraten, denn der Boom und der rasch gewachsene Markt machen Druck auf vernünftige Regulierung des Umgangs mit der beliebten Pflanze, ob mit THC oder ohne.