Heute am 1. April 2024 wird der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Die Nutzer des seit tausenden Jahren im Einsatz befindlichen Naturstoffes dürfen endlich nach einer Dekaden andauernden und absolut unnötigen Strafverfolgung kräftig inhalieren und ausatmen. Doch damit ändern sich auch andere Dinge des Alltages wie die Art und Weise, wie man mit den veränderten Bedingungen im Straßenverkehr umzugehen hat.
Bislang – und aktuell noch – sind strenge Grenzwerte das Maß, mit denen sich ein Cannabiskonsument bei Verkehrskontrollen konfrontiert sieht. Nur 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum reichen schon aus, um eine Anschuldigung betreffend einer Fahrt unter Drogeneinfluss bescheinigt zu bekommen. Selbst wenn kein auffälliges Fahrverhalten, kein Unfall und auch der nicht der unmittelbare Konsum von Cannabis vor dem Fahren stattgefunden hat, sieht sich der Konsument stets mit richtigen Problemen konfrontiert.
Da der niedrige THC-Grenzwert in Wirklichkeit nichts über den Rauscheinfluss der Nutzer aussagt, sondern einzig den teils Wochen zurückliegen Konsum bestätigen kann, fordern Experten nun schon eine Weile die Anpassung auf ein realistisches Niveau, mit dem zwischen verantwortungsvollem Umgang und Missbrauch am Steuer unterschieden werden kann. Im Hinblick auf die Teillegalisierung hat jetzt eine Kommission der Politik vorgeschlagen, den Grenzwert von 1,0 auf 3,5 Nanogramm zu erhöhen.
3,5 Nanogramm sind vernünftige Schwelle
Während es noch im Sommer 2022 beim Verkehrsgerichtstag hieß, dass der THC-Grenzwert auf drei Nanogramm pro Milliliter Blut erhöht werden sollte, da Studien aufzeigen würden, dass erst zwischen zwei und vier Nanogramm Beeinträchtigungen auftreten könnten, geht die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing eingesetzte Expertenkommission jetzt noch einen kleinen Schritt weiter.
Das Ministerium teilte am 28.03.2024 mit, dass ein Erreichen dieses THC-Grenzwertes nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft angemessen wäre. Man könne zwar eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht ausschließen“, doch sei der angepeilte Grenzwert immer noch „deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, so das Ministerium aus Berlin.
Es wäre ein konservativer Ansatz, laut den Experten, die 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichen würden. Beim Thema Alkohol wären sich die nach guten Lösungen suchenden Experten aber einig, dass ein Mischkonsum von Cannabis und Alkoholika verboten bleiben müsse. Wer also kiffen möchte, solle also in jedem Falle stets trocken bleiben, wenn man noch autofahren möchte. Nur so könne man „der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht“ werden.
Wenn Fahrzeugführer also den Grenzwert von 3,5 Nanogramm überschreiten, werden zukünftig hoffentlich nur diejenigen Fahrer sanktioniert, bei denen eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ möglich wäre und nicht diejenigen, bei denen nur ein Genusskonsum vorliegt, der vielleicht schon Tage oder Wochen zurückliegen kann.
Der Arbeitsgruppe, die vom Verkehrsministerium eingesetzt wurde, um die schwierige Frage nach einem vernünftigen THC-Grenzwert zu beantworten, gehörten laut Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei an. Solange die empfohlene Anpassung aber bisher nicht vom Bundestag beschlossen ist und anschließend ins Gesetz eingefügt wurde, gilt die alte Regelung mit einem Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Selbst wenn in Kanada mittels Datenanalyse kein Anstieg von Autounfällen nach der Legalisierung festgestellt werden konnte, sollten autofahrende Cannabisnutzer in den Wochen oder Monaten vor einer Anpassung des Grenzwertes ihre neu gewonnenen Freiheiten hierzulande noch mit einer gewissen Vorsicht genießen. Sicher ist sicher.