Mit Spannung wartet Deutschland auf den finalen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums die Legalisierung von Cannabis betreffend. Dann wird es nochmals sehr viel spannender, da noch nicht eindeutig geklärt ist, ob das Vorhaben nach den Richtlinien der Europäischen Union überhaupt durchgesetzt werden darf. Es gibt schließlich die Vermutung, dass die Beendigung des Verbotes gegen EU-Recht und internationales Recht verstoßen würde.
Somit befinden sich besonders Firmen auf recht dünnem Eis, die sich bereits auf das große Geschäft mit legalem Marihuana eingestellt haben und im Vorfeld finanziell mit gewaltigen Ausgaben involviert sind. Da die Zukunft trotz der Versprechen der Ampel-Koalition noch nicht wirklich absehbar ist, beschäftigen sich diese Unternehmen nun mit alternativen Szenarien, welche möglicherweise eintreten könnten, wird der Plan der Regierung nicht umgesetzt werden können. Drei Möglichkeiten werden bei diesen Firmen gesehen, wobei eine Variante ein großes Problem für die Beteiligten darstellen würde.
Rechtsanwalt analysierte Rechtslage
Manche Überlegungen gingen bislang in die Richtung, dass die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken erwachsener Bundesbürger möglicherweise in kleineren Etappen vonstattengehen könnte. Derzeit macht das Gerücht die Runde, dass schon ab dem 1. Mai 2023 die Rechtslage in die Richtung geändert werden könnte, sodass der Besitz zum Eigenbedarf und der Konsum entkriminalisiert werden wird.
Doch welche Szenarien bei einer Ablehnung des von Karl Lauterbach mit auf den Weg gebrachten Referentenentwurfs am wahrscheinlichsten sind, hat im Auftrag mehrerer Cannabis-Unternehmen jetzt der Rechtsanwalt Peter Homberg mittels Analyse der Rechtslage herausgearbeitet. Laut ihm wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhalten würde, wenn das Projekt Legalisierung von der EU-Kommission als „inkompatibel mit dem EU-Recht“ bezeichnet werden sollte. Nach den derzeitigen Aussagen der Kommission sei damit zu rechnen, dass die Legalisierung in einer veränderten Form als vorgesehen käme.
Drei alternative Varianten
Nach Homberg wäre in erster Linie damit zu rechnen, dass es vorerst zu einer Umsetzung von wissenschaftlichen Pilotprojekten kommen wird, bei denen in Großstädten Personen über 18 Jahren der Einkauf von Cannabis genehmigt werden würde. Auch gäbe es die Option, ähnlich wie in Spanien, Cannabis Social Clubs zu etablieren, in denen einem bestimmten Personenkreis (Mitgliedern) die Möglichkeit zur Selbstversorgung mit dem Genussmittel ermöglicht würde. Die letzte Möglichkeit wäre die Entkriminalisierung von Cannabis zum Eigenbedarf, was jedoch nicht wirklich im Interesse des Legalisierungsgedankens stünde, da damit wohl kaum der Schwarzmarkthandel ausgetrocknet werden könnte. Einzig bei der ersten Option – den Modellprojekten – wäre im Laufe der Zeit nachweisbar, ob die Ziele des Legalisierungsgedankens erreicht würden: Die Verbesserung des Schutzes der Jugend sowie die gewünschte Austrocknung des Schwarzmarkthandels.
Unternehmen wären mit einer Alternativen einverstanden
In einem Artikel über die alternativen Szenarien auf Welt.de kommen sich bereits auf die Legalisierung vorbereitende Unternehmen zu Wort. So hält Enua Pharma es für nicht gänzlich abwegig, bei Pilotprojekten die Informationen zu sammeln, die sonst unter der Legalisierung hätten eingeholt werden sollen. Wichtige Erkenntnisse zum Gesundheits- und Jugendschutz und auch bezüglich der Auswirkungen bei der Justiz und der gemeinen Drogenkriminalität könnten auf diesem Wege gesammelt werden. Bei der Sanity Group betont man, dass es bislang keine gemachte Sache gewesen wäre, dass die Legalisierung von Cannabis tatsächlich in gewünschter Form stattfinden würde.
Daher bereite man sich dort auf die unterschiedlichsten Szenarien vor und sehe in Modellprojekten eine wirkliche Möglichkeit. Eine komplette Absage wäre für das Unternehmen, welches erst 2022 zusätzliche Finanzierungen in der Höhe von circa 37 Millionen Euro erhielt, jedoch offensichtlich katastrophal – ebenso für die mittlerweile wohl ungefähr 130 Beschäftigten der Sanity Group. Abgelehnt wird verständlicherweise beispielsweise von dem Unternehmen Enua Pharma die Entkriminalisierung ohne Legalisierung, da hier der Handel des begehrten Gutes weiterhin komplett dem Schwarzmarkt überlassen würde und die bereits mit hohen Ausgaben involvierten Firmen vollständig leer ausgingen. Dies wäre dann laut Enua Pharma mit einem „Förderprogramm für Dealer“ vergleichbar.
Es bleibt mit ruhiger Miene abzuwarten, wie sich der Gesetzgeber vorstellt, eine Legalisierung ohne unüberwindbare Hürden der EU umzusetzen und welche Schritte dann notwendig werden, damit das Vorhaben ideal gelingt. Es wäre nur im Sinne des Staates, der Konsumenten, der künftigen Produzenten und auch der bereits viel Geld investiert habenden Unternehmen.