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Der Konsum von Cannabis schränkt unmittelbar die Fahrtauglichkeit ein. Ganz besonders die Wahrnehmung, die Aufmerksamkeit sowie das Reaktionsvermögen werden beeinflusst. Dabei treffen diese Auswirkungen maßgeblich nur auf die ersten beiden Stunden nach dem Konsum zu. Inwiefern es berechtigt ist, dass man noch Tage bis Wochen danach nicht mehr fahren darf, darum soll es im Folgenden gehen.
Das Problem mit den Grenzwerten
Beim Alkohol gibt es die feste Grenze von 0,5 Promille, ab welcher kein Fahrzeug mehr gesteuert werden darf. Wenn man dennoch unter dem Einfluss von Alkohol einen Unfall baut, so muss man sehr wahrscheinlich komplett dafür haften. Unterdessen ist es bei Cannabis und anderen illegalen Drogen so, dass der Nachweis von Kleinstmengen bereits zum Führerscheinentzug führen kann, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Dabei verbleiben selbst Wochen nach dem Konsum erhöhte Werte von THC im Blut. Dennoch wird jeder Verdachtsfall umgehend einer Führerscheinstelle gemeldet, welche anschließend den Führerschein einzieht. Um diesen wiederzuerlangen, muss man ein MPU bestehen. Hiermit soll die Drogenfreiheit einwandfrei nachgewiesen werden. Im Übrigen kann man auch angezeigt werden, weil man gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat.
Als Hoffnungsschimmer für jeden Fahrer soll erwähnt sein, dass die Verurteilung im Einzelfall ganz individuell ausfällt. Wenn man also mit THC im Blut beim Fahren erwischt wird, muss das nicht zwangsläufig den Führerscheinentzug nach sich ziehen.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?
In einem Beschluss vom 21. Dezember 2004 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine ausreichend große Menge an THC im Blut enthalten sein muss, sodass die Fahrtauglichkeit des Betroffenen akut eingeschränkt ist. Als Grenzwert wurde hier auf eine Menge von mehr als ein Nanogramm pro Milliliter Blut verwiesen. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist man dann akut berauscht, wenn dieser Grenzwert überschritten wird.
Nach einmaligem Konsum unterschreitet man diesen Grenzwert erst nach einigen Tagen. Wenn man zudem übermäßig viel Cannabis konsumiert, so kann es Wochen bis Monate dauern, bis man diesen Grenzwert unterschritten hat. Folglich beziehen sich diese Grenzwerte nicht vollständig auf die tatsächliche Fahrtauglichkeit.
Überdies gibt es für Patienten, welche sich mit Medizinalhanf therapieren, andere Vorschriften. Da es sich hier um eine überschaubare Patientenzahl handelt, wird im Einzelfall häufig überprüft, ob der Fahrer zum Zeitpunkt des Fahrens fahrtauglich war oder nicht, der Grenzwert von einem Nanogramm je Milliliter Blut, wird nicht mehr zurate gezogen.