Das Düsseldorfer Unternehmen Hempro International GmbH & Co. KG hat den Rechtsstreit gegen das CBD-Verkaufsverbot der Stadt Düsseldorf gewonnen und darf CBD-Produkte verkaufen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das in einer Allgemeinverfügung formulierte Verkaufsverbot für CBD-Produkte über das Ziel hinaus schieße. Nach der Entscheidung sind CBD-Produkte, die ausschließlich das natürliche Spektrum der Bestandteile der Nutzhanfpflanze besitzen, nicht mehr vom Verkaufsverbot betroffen.
In einem Schreiben vom April 2020 hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den Verkauf von Produkten verboten, die Cannabidiol als CBD-Isolate oder CBD-angereicherte Hanfextrakte enthalten.
Daraufhin beschloss die Stadt Düsseldorf, die Vermarktung und den Verkauf von allen Lebensmitteln, die CBD enthalten, per Allgemeinverfügung zu verbieten. Obwohl sich das Verkaufsverbot des LANUV auf CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte bezieht, wurde in die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom Sommer 2020 ein zusätzlicher Punkt aufgenommen, in dem das Verbot auf sämtliche cannabinoidhaltige Extrakte und CBD-haltige Lebensmittel ausgeweitet wird.
Erfolg für CBD-Unternehmen
Das Unternehmen Hempro International reichte daraufhin Klage gegen die nordrhein-westfälische Hauptstadt ein und hat nun recht bekommen. Das komplette Verkaufsverbot ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig und unzulässig.
„Das ist eine weitere wegweisende Entscheidung auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Normalität für den Anbau von Nutzhanf und den Verkauf von natürlichen CBD-Produkten in Deutschland. Ich hatte der Stadt Düsseldorf im Vorfeld ein Gesprächsangebot wegen des viel zu weitreichenden Verkaufsverbots unterbreitet – leider ohne Erfolg. Dafür war das von mir hierzu eingeleitete Gerichtsverfahren in diesem streitgegenständlichen Punkt jetzt umso erfolgreicher“, sagte Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA), gegenüber Presseportal.
Laut Verwaltungsgericht trifft die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf nur auf Produkte zu, die CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte enthalten. Der Verkauf CBD-haltiger Lebensmittel, die das natürliche Spektrum der Bestandteile von Nutzhanf enthalten, fällt nicht unter das Verkaufsverbot in der Allgemeinverfügung und ist demnach erlaubt.