Hanf wird seit Jahrtausenden auf der ganzen Welt als Nahrungsmittel und Medizin verwendet. In den vergangenen Jahren hat Hanf jedoch aufgrund seiner positiven Eigenschaften, wie hohen Anteilen an essenziellen Fettsäuren und Proteinen sowie seiner therapeutischen Wirkungen, auch in der westlichen Welt an Popularität gewonnen. Hanfprodukte sind inzwischen in vielen verschiedenen Formen und Variationen erhältlich, darunter auch als Nahrungsmittel. Doch welche rechtlichen Aspekte sind hierbei zu beachten?
Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen Hanfsamen und Hanfblüten. Hanfsamen und daraus hergestellte Produkte wie Hanföl und Hanfmehl sind in Deutschland und vielen anderen Ländern legal erhältlich und werden auch als Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Hanfsamen enthalten zwar das psychoaktive Cannabinoid THC, jedoch nur in sehr geringen Mengen, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts liegen. Daher gilt Hanfsamen als sicher und unbedenklich für den Verzehr.
Anders verhält es sich bei Hanfblüten und daraus hergestellten Produkten wie CBD-Öl oder Hanftee. Hierbei handelt es sich um Produkte, die aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen werden und daher höhere Anteile an THC enthalten können. In Deutschland und vielen anderen Ländern sind Produkte, die mehr als 0,2 % THC enthalten, illegal. Angesichts dessen sind Hanfblüten und daraus hergestellte Produkte nicht als Nahrungsmittel zugelassen und dürfen nicht zum Verzehr verkauft werden.
Ein Ausweg für Hersteller von Hanfprodukten besteht darin, Produkte mit einem niedrigen THC-Gehalt herzustellen und diese als Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Nahrungsergänzungsmittel müssen nicht die gleichen Zulassungsverfahren durchlaufen wie Lebensmittel und dürfen daher auch geringe Mengen an THC enthalten, solange sie den gesetzlichen Grenzwert von 0,2 % nicht überschreiten.
Allerdings gibt es auch bei Nahrungsergänzungsmitteln einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zum einen müssen Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Novel Food-Verordnung der EU zugelassen sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Diese Verordnung regelt die Zulassung neuer Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verkauft wurden. Hanfprodukte wie CBD-Öl und Hanftee sind als Novel Food eingestuft und müssen daher eine Zulassung beantragen, bevor sie als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen.
Zum anderen dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine gesundheitsbezogenen Aussagen enthalten, die nicht wissenschaftlich belegt sind. Hersteller von Hanfprodukten dürfen daher nicht damit werben, dass ihre Produkte therapeutische Wirkungen haben, wenn diese nicht durch wissenschaftliche Studien belegt sind. Auch dürfen sie keine medizinischen Indikationen nennen oder ihre Produkte als Heilmittel bewerben.
Weiterhin gibt es auch in Bezug auf die Kennzeichnung von Hanfprodukten als Nahrungsergänzungsmittel spezielle Anforderungen. So müssen die Produkte beispielsweise mit einer empfohlenen täglichen Verzehrmenge und einer Warnung vor einem möglichen Überschreiten dieser Verzehrmenge gekennzeichnet werden. Auch müssen sie einen Hinweis auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie auf eine gesunde Lebensweise enthalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Qualitätssicherung von Hanfprodukten als Nahrungsergänzungsmittel. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte frei von Schadstoffen wie Pestiziden und Schwermetallen sind und dass der THC-Gehalt nicht höher ist als der gesetzliche Grenzwert. Auch müssen sie sicherstellen, dass ihre Produkte korrekt etikettiert sind und den geltenden Standards entsprechen.
Ein weiteres Thema, das im Zusammenhang mit Hanf als Nahrungsmittel diskutiert wird, ist die Frage nach einer möglichen psychoaktiven Wirkung. Da Hanfblüten und daraus hergestellte Produkte höhere Anteile an THC enthalten können, besteht die Möglichkeit, dass sie eine psychoaktive Wirkung haben und somit eine Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel einschränken könnten. Daher wird hier eine klare Regelung und eine einheitliche Definition von psychoaktiven Wirkstoffen benötigt.
Insgesamt gibt es also viele rechtliche Aspekte zu beachten, wenn es um Hanf als Nahrungsmittel geht. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, korrekt etikettiert sind und keine gesundheitsbezogenen Aussagen enthalten, die nicht wissenschaftlich belegt sind. Auch müssen sie sicherstellen, dass ihre Produkte frei von Schadstoffen sind und den geltenden Standards entsprechen. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen gewinnt Hanf als Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel immer mehr an Bedeutung.
Die positiven Eigenschaften von Hanf wie hohe Anteile an essenziellen Fettsäuren und Proteinen sowie therapeutische Wirkungen machen ihn zu einem attraktiven Nahrungsmittel für viele Menschen. Mit der Entwicklung klarer Regelungen und einer einheitlichen Definition von psychoaktiven Wirkstoffen kann Hanf als Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel noch weiter ausgebaut werden und eine wichtige Rolle in einer gesunden und ausgewogenen Ernährung spielen.