Am 06.04.2016 wurde in Leipzig in letzter Instanz dem ersten deutschen Patienten das Recht zum Cannabis Eigenanbau zugesprochen. Das aber nur, da dieser Patient sich im Notstand befindet und ständig mit seiner Cannabismedizin unterversorgt ist. Diese ist die einzige Medizin, die seine Erkrankung erträglicher macht und eine gewisse Lebensqualität ermöglicht. Weil das Geld zum Kauf von Apothekenmarihuana fehlt und die Apotheken häufig nichts haben, wurde ein Cannabis Eigenanbauantrag gestellt.
Viele Patienten hoffen seit erfolgreicher Eigenanbauklage
Es war nicht der einzige Anbauantrag an die BfArM und auch andere Kläger gewannen schon Prozesse. In Leipzig gewann aber der erste deutsche Patient in letzter Instanz. Die BfArM darf ein paar Auflagen für den Eigenanbau und den Umgang mit der Ernte erstellen. Diese müssen jedoch im praktischen Leben und nicht nur der Bürokratenfantasie umsetzbar sein. Es ist eine Einzelfallentscheidung und gilt nur für diesen einen Patienten.
Anfang Mai berichtete die Deutsche Apotheker Zeitung, dass monatlich beim BfArM ein Cannabis Eigenanbauantrag eingeht. Von März bis Mai 2016 waren es jedoch 130 neue Anträge. Inzwischen sind es vermutlich noch einige mehr. Wenn in anderen Ländern mit legaler medizinischer Cannabisabgabe 0,1 bis 1 % der Bevölkerung auf dieses Medikament zurückgreift, wären 130 Anträge wenig. Ca. 80.000 bis 800.000 deutsche Bürger würden vermutlich sehr gerne legal Cannabis als Medikament verwenden. Mit Marihuanablüten und Cannabis Fertigarzneimitteln werden rund 8.000 oder vielleicht schon einige weitere Patienten versorgt. Diese sind dennoch zu einem großen Teil aufgrund der Kosten oder schlechten Verfügbarkeit unterversorgt.
Kommt der eigene Cannabis Eigenanbauantrag durch?
Zuallererst muss der Antragsteller zum jetzigen Zeitpunkt über eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG verfügen, um einen Cannabis Eigenanbauantrag in Deutschland stellen zu können. Das wird vermutlich auch in den nächsten Jahren noch so bleiben, weil die Entscheider in Deutschland es beim Hanf legalisieren alles andere als eilig haben. Bislang haben über 600 deutsche Bürger diese Genehmigung, deswegen können nur diese einen aussichtsreichen Antrag auf Eigenanbau an die BfArM stellen. In Leipzig wurde, wie bereits erwähnt, eine Einzelfallentscheidung getroffen. Die BfArM wird jeden weiteren Antrag einzeln prüfen und nach Schwachstellen suchen, um ihn abzuschmettern. In diesen Kreisen will man den Hanf einfach nicht.
Dennoch ist seit diesem Urteil ein Cannabis Eigenanbauantrag in Deutschland so aussichtsreich, wie noch nie zuvor. Werden von 130 Antragstellern nur 13 durchkommen, wäre das bereits ein Erfolg, da die Tür damit ein Stück weiter offen wäre, um endlich Entscheidungen im Sinne aller Patienten ohne gerichtliche Einzelfallentscheidungen durchzubekommen.
Wird die derzeitige Geschwindigkeit der Hanflegalisierung verfolgt und in Relation zu Gerichtsprozessen gestellt, dann kann der heute gestellte Cannabis Eigenanbauantrag zum Gerichtstermin vielleicht schon überflüssig sein. Sobald es durch mehrere Instanzen geht oder man mehrere Anläufe machen muss, gehen immer Jahre ins Land. Für Patienten ist das ein grausamer und unhaltbarer Missstand. Dennoch sollte man nicht einfach auf die Legalisierung für Patienten und hoffentlich auch jeden anderen erwachsenen Menschen warten. Dann kommt diese erst später oder gar nicht. Wenn jetzt jeder irgendwo etwas macht, auch wenn das vielfach wenig Aussicht auf Erfolg haben wird, dann steigt der öffentliche Druck und die aussichtsreichen Kandidaten können nicht mehr abgebügelt werden. Wer als Patient einen Cannabis Eigenanbauantrag stellen kann, sollte das deswegen unbedingt machen.
Hier findet sich ein Vordruck.
Den Antrag kann man natürlich einfach stellen und auf die Ablehnung warten. Damit geht es zum Anwalt, um diese anzufechten. Weil der normale deutsche Cannabispatient bereits mittellos ist, sollte vor dem Gang zum Anwalt im Amtsgericht die Beratungskostenhilfe beantragt werden. Mit dieser geht es zum Anwalt, der dann die Prozesskostenhilfe beantragen kann. Man muss jedoch zwingend zuerst zum Amtsgericht dieses Formular beantragen. Dann kostet es nur Zeit und Nerven. Über das knappe Geld kann sich weiterhin der Apotheker freuen.