Angriffe von Hackern könnten für den gemeinschaftlichen Hanfanbau in Cannabis Social Clubs in puncto Datenschutz ein Problem sein, das bis dato kaum Beachtung findet. Betrüger im Netz gehen schließlich genauso hinterlistig auf digitale Raubzüge, wie der Staat gerne mal heimlich Daten sammelt.
Neben Growbox, Mitgliedsbeitrag und gesetzlichen Vorgaben müssen Marihuana-Züchter auf ordentliche Software zur Verschlüsselung achten. Kommt es laut Experten zu einem Datenleck, wird am Ende vielleicht der Arbeitgeber oder die Versicherung informiert.
Ohne Anmeldung kein gemeinschaftlicher Cannabis Anbau
So sieht es das neue Cannabisgesetz der Ampelregierung zu den Vereinen künftig vor und längst nicht jeder Grower hat Interesse, persönliche Daten speichern und verwalten zu lassen. Auch wenn der örtliche Zucht-Club seriös agiert und im Sinne seiner Mitglieder, ist das keine Garantie gegen Datenklau. Diskussionen in einschlägigen online Foren zeigen eine intensive Debatte zum Thema, während in der Öffentlichkeit lieber über potenzielle Verstöße der Cannabis-Clubs polemisiert wird.
Laut Gesetzgeber müssen die Anbauvereine Namen, Anschrift und Geburtsdatum aller Mitglieder dokumentieren und aufbewahren. In der Praxis ginge das zwar auch ganz klassisch per Aktenorder, doch verlangt ist eben eine Datenbank, die wiederum fünf Jahre vorrätig sein soll – viel Zeit für private wie staatliche Hacker, zumal bei jedem einzelnen Graskauf weitere Informationen fällig werden. Mit Volumen und THC-Gehalt der Hanfprodukte plus persönliche Daten lässt sich eine Menge anstellen, doch wer zu dieser riskanten Vorratsdatenspeicherung nicht bereit ist, bekommt kein Weed.
Geht die Diskriminierung von Hanf-Konsumenten weiter?
Eine berechtigte Frage, meinen immer mehr Beobachter, denn von Bier bis literweise Schnaps gibt es in Deutschland Alkohol garantiert ohne Registrierung und manchmal kommen sogar Minderjährige ohne Ausweiskontrolle an solche Getränke. Beim Cannabis hingegen sollen sich Bürger scannen, speichern, durchleuchten lassen und ihre Daten über lange Zeiträume zur Verfügung stellen – wie passt diese Ungleichbehandlung von wohlgemerkt legalen Genussmitteln zusammen?
Die Ignoranz gegen den Datenschutz von Vereinsmitgliedern im Cannabis Social Club zeigt, wie mangelhaft ungenügend die seit 1.4.2024 geltende Legalisierung gestaltet ist. Hanf einfach im Laden kaufen, wie eben den Alkohol, soll erst später nach Abschluss von nebulösen Modellprojekten kommen und wer keine Lust hat auf Anbauen, muss für Haschisch und Marihuana weiter zum Dealer gehen.
Auch trägt die vorgeschriebene Datensammlung wohl kaum zum Vertrauen bei, wenn das mit einem direkten Zugriff für Strafverfolgungsbehörden begründet ist. Cops und Gerichte liegen sozusagen auf der Lauer und dürfen bei jedem noch so absurden Verdacht User wie Anbauclub jederzeit riesigen Stress bereiten. Der aktuell berichtete Zulauf für die ab Sommer erlaubten Vereine könnte sich also relativeren und es kommt zu einer Austrittswelle, was die ganze Freigabe konterkariert!
Juristen arbeiten wegen THC bereits an Klagen für besseren Datenschutz
Nun ist eine maximale Schikane unter der amtierenden Koalition aus Grünen, SPD und FDP eher unwahrscheinlich und zumindest vorerst bleiben die Daten im Cannabis Anbau Verein vor dem Zugriff fieser Staatsanwälte halbwegs geschützt. Doch fünf Jahre dürfte diese Regierung wohl eher nicht durchhalten und wenn eines Tages wieder die CDU/CSU an der Macht ist, könnten sensible Informationen ganz schnell zu einem äußerst hilfreichen Werkzeug gegen jene in der Union ohnehin verhassten „Kiffer“ werden.
Eher grotesk wirkt zwar die in den Medien von der Hanflobby derzeit formulierte Angst vor einer AfD Regierung mit Björn Höcke als Bundeskanzler, doch einige Paragrafen im Cannabisgesetz könnte die Ampel noch verbessern. Im Fokus stehen § 26.1.5 und die Abschaffung der Datenspeicherung im Zuchtverein für Hanfpflanzen. Ob sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) oder gar der träge Justizminister Marco Buschmann (FDP) dafür einsetzen, ist schwer zu sagen und eventuell gibt es für die Bürger nur ein paar kosmetische Änderungen.
Mindestens die lange Aufbewahrungszeit für die persönlichen Informationen der Mitglieder sollte gekürzt werden und genauso ein allzu leichtes Herumschnüffeln durch Behörden. Nur in wirklich wasserdicht begründeten Verdachtsfällen wie einem vermuteten THC Verkauf an Minderjährige sollten Cannabis Clubs die Vereinsordner herausrücken müssen – und eben nicht, weil ein Richter gerade mal schlechte Laune hat oder mit CDU-Politikern befreundet ist. Zumal es ohnehin zu tun gibt rund um den Datenschutz vor Kriminellen, die per Hacking erst Informationen rauben und diese dann für Erpressungsversuche nutzen.
Datenbeauftragte im Anbauverein sollten sich auskennen und weiterbilden, immer die bestmögliche Software zur Verschlüsselung einsetzen und bei Anfragen durch Behörden genau prüfen. Sonst bringt dieser so wichtige Bestandteil vom Cannabisgesetz keine Verbesserungen, sondern neue Risiken in der ohnehin noch lange nicht optimalen, wenig respektvollen Drogenpolitik.