Aus der Perspektive des durchschnittlichen Cannabiskonsumenten könnte die Legalisierung doch so einfach sein. Man müsste Cannabis nur aus dem Betäubungsmittelgesetz streichen, dann wäre der Fall doch erledigt, oder vielleicht doch nicht?
Sicherheitsabstand zu Schulen und Kitas
Ganz so einfach ist das mit der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel leider nicht. Schließlich wollen auch verantwortungsvolle und gesundheitsbewusste Legalisierungsbefürworter, dass die Herstellung, der Vertrieb und der Umgang mit Cannabis kontrolliert und ein wirksamer Konsumenten- und Jugendschutz umgesetzt wird.
Man ist sich nicht immer einig, welche Maßnahmen hierfür geeignet sind, ein Werbeverbot wird von den meisten akzeptiert. Eine THC-Obergrenze scheint fast allen sinnfrei oder sogar kontraproduktiv. Ein weiterer Streitpunkt scheint das Thema Bannmeile zu sein. Wie nah darf eine Cannabis Abgabestelle an einer Schule oder anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sein? Vielfach stellt sich auch die Frage, ob solch ein Sicherheitsabstand überhaupt etwas bringt.
Lehrerverband fordert fünf Kilometer Bannkreis
Der Berufsverband der Gymnasiallehrkräfte (Deutscher Philologenverband) hatte sich dafür ausgesprochen, dass im näheren Umkreis um Schulen und Kindertagesstätten herum kein Cannabis verkauft werden dürfe. Innerhalb dieser sogenannten Schutzzonen müsse die Eröffnung von Cannabis-Fachgeschäften untersagt bleiben, so wünscht es die Gymnasiallehrer Organisation. Susannas Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands, betont:
„Wir brauchen einen Bannkreis von mindestens fünf Kilometern um die Schulen herum, in dem kein Cannabis legal erworben werden kann. Wir müssen verhindern, dass Cannabiskonsum in unmittelbarer Nähe von Schulen zur Mode wird.“
Zu großer Abstand könnte erfolgreichen Kampf gegen den Schwarzmarkt verhindern
Würde man dem Wunsch des Philologenverbands entsprechen, so wären in beinahe jeder Stadt Cannabisshops höchstens draußen in den Industriezentren zu finden. Da nach aktuellem Stand der Handel mit Cannabis über Online-Plattformen nicht erlaubt sein wird, wäre die Versorgungslage derart miserabel, dass sie ungeeignet wäre, den Schwarzmarkt ernsthaft einzuschränken.
Schon deswegen sind derart großflächige Verbotszonen vermutlich nicht realistisch. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Oktober 2022 bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers zur Legalisierung, welches der Europäischen Kommission zur Beurteilung vorgelegt werden sollte, selbst konstatiert: „Diese Geschäfte dürfen nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten sein.“
Unwahrscheinlich ist allerdings, dass er tatsächlich einen Bannkreis von fünf Kilometern in Betracht ziehen wird, denn das würde die gesamte Umsetzung des regulierten Handels so schwierig gestalten, dass Cannabis als Genussmittel nur für wenige Menschen wirklich verfügbar wäre.