Wie das deutsche Bundesverfassungsgericht mitteilt, wurden die Richtervorlagen dreier Gerichte, die die Verfassungskonformität des Verbots von Cannabis als Genussmittel und die Strafverfolgung von Konsumenten anzweifeln, soeben für unzulässig erklärt.
Heute hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschland in Puncto rechtlicher Umgang mit Cannabis um Jahrzehnte zurückgeworfen. Vor drei Jahren bereits wurden die ersten der Verfassungsbeschwerden des Amtsgerichts Bernau bei Berlin, des Amtsgerichts Münster und des Amtsgerichts Pasewalk eingereicht. Diese hatten zum Ziel, zu überprüfen, ob die Strafbewehrung des Besitzes und Konsums von Cannabis in seiner jetzigen Form heute noch mit verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes konform geht, oder ob sie nicht doch verfassungswidrig ist.
Vor dreißig Jahren letzter Beschluss zum Cannabisverbot
Der letzte Beschluss über die Konformität der Strafverfolgung von Cannabis wurde 1994 getroffen, also vor fast dreißig Jahren. Mittlerweile ist nicht nur der Kenntnisstand über Cannabis gewachsen, die Pflanze wird in Deutschland auch bereits einige Jahre medizinisch genutzt. Kaum jemand mit Sachkenntnis streitet heute noch ab, dass Alkohol und auch Tabak gefährlicher sind.
Man sollte meinen, all das böte ausreichend Anlass dazu, das Verbot von Cannabis juristisch noch einmal unter die Lupe zu nehmen und das Rechtliche einmal auf den neuesten Stand zu bringen. Leider Fehlanzeige. Die 3. Kammer des zweiten Senats des BVerfG hat gerade die Richtervorlagen für unzulässig erklärt. Schon die kurze zusammengefasste Begründung in der Einleitung der Pressemitteilung erweckt stark den Eindruck, als wolle man sich mit dem Anliegen der Gerichte und der Cannabis Community nicht auseinandersetzen:
Mitnichten scheint hier ein zwingender Grund für das Abweisen der Richtervorlagen vorzuliegen. Unter anderem beruft sich das BVerfG bei seinem Beschluss darauf, dass man über den Sachverhalt bereits einmal entschieden habe, und dieser Sachverhalt habe sich bis heute nicht ausreichend verändert, dass man sich der Sache noch mal annehmen müsse.
Dass damals, 1994, die meisten der Verfassungsrichter noch nicht in ihrem Amt und manche vielleicht noch nicht einmal Juristen gewesen sind, und viele der Cannabiskonsumenten, die diese Entscheidung betrifft, noch nicht am Leben waren, zeigt klar, wie überholt die Entscheidung von damals sein könnte. Es läge demnach im Ermessen der Verfassungsrichter, sich dem Thema zu widmen und das Verbot auf den Prüfstand zu stellen.
Drei Jahre für eine schnelle Absage
Nicht nur inhaltlich ist der Beschluss des BVerfG zu den Richtervorlagen ein Schlag ins Gesicht. Vor über drei Jahren hat der Jugendrichter des Amtsgerichts Bernau bei Berlin, Andreas Müller, die Richtervorlage ausgearbeitet, das Thema öffentlich gemacht und dafür geworben, dass auch andere Gerichte sich der Verfassungsbeschwerde anschließen. Dem entschiedenen Engagement und dem Kampfgeist von Richter Müller, der in Deutschland seit Jahren das Gesicht der Legalisierungsbewegung ist, ist es geschuldet, dass die Verfassungskampagne neben politischem Aktivismus zu einem Pfeiler der Hoffnung auf Gerechtigkeit für Millionen Cannabiskonsumenten geworden ist.
Und drei Jahre lässt das BVerfG die Richtervorlagen in der Schublade liegen, um sie dann herauszuholen, und sie als unzulässig abzutun und sich nicht auf ihren Inhalt einzulassen. Wie Richter Müller in seinen Aussagen auf Twitter oder Instagram richtig bemerkt, hinterlässt so viel Ignoranz und offensichtlicher Unwille viele in einem Schockzustand.