Wer im Kanton Zürich mit weniger als 10 g Cannabis erwischt wird, kommt mit einer Ermahnung davon. Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, gilt das auch für Jugendliche unter 16 Jahren, wenn sie im Cannabis Besitz sind.
Laut dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz gilt: Erwischt die Polizei einen Erwachsenen beim Konsum von Cannabis, gibt es eine Ordnungsbuße. Bei einer geringen Menge Cannabis Besitz bleibt das Ganze jedoch straffrei.
Bisher war die Züricher Jugendanwaltschaft der Meinung, dies gelte nicht für Jugendliche und bestrafte einen knapp 16-Jährigen mit einem Verweis, weil bei ihm im Rahmen einer Polizeikontrolle 1,4 g Cannabis gefunden wurden. Nachdem der Angeklagte in Revision gegangen war, sprachen ihn die Zürcher Gerichte frei. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Auch bei Jugendlichen ist der Cannabis Besitz von geringen Mengen nicht strafbar.
Besitzen ja – Konsum nein!
Sarah Reimann ist Mediensprecherin der Zürcher Jugendanwaltschaft und sagte gegenüber SRF, man werde ab sofort keine Anzeigen mehr wegen bloßen Besitzes geringer Mengen Cannabis ausstellen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Konsum nicht nachgewiesen werden kann oder kein Verdacht auf Handel bestünde.
Das bedeutet konkret: Der Cannabis Besitz von weniger als 10 g ist im Kanton Zürich ab sofort auch für Jugendliche nicht mehr strafbar. Wer beim Konsum erwischt wird, oder mit Cannabis handelt, wird weiterhin bestraft. Die Entscheidung des Bundesgerichts betrifft auch laufende Verfahren. Dazu sagt Reimann: „Hängige Verfahren wegen Besitzes einer geringfügigen Menge an Cannabis werden eingestellt.“
Polizeikontrolle als Auslöser
Auslöser der Entscheidung war eine Polizeikontrolle im Jahr 2017. Dort wurden bei einem 15-Jährigen 1,4 g Cannabis gefunden. Die Jugendanwaltschaft Winterthur bestrafte ihn dafür mit einem Verweis. Als der Angeklagte gegen diese Entscheidung in Revision ging, sprachen ihn das Bezirksgericht Winterthur sowie das Zürcher Obergericht frei. Auch das Bundesgericht gab ihm recht und begründet das Urteil damit, dass es in den Gesetzen keine Anhaltspunkte gäbe, dass Jugendliche in Bezug auf eine geringfügige Menge Cannabis zum späteren Eigenkonsum anders bestraft werden sollen als Erwachsene.