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Auch in der Schweiz ist Cannabis bis heute ein Streitthema. Obwohl es gewisse Schritte in Richtung Entkriminalisierung gibt, wurde bis heute keine umfassende Legalisierung erreicht. Aktuell ist es straffrei als Volljähriger, maximal 10 Gramm zu besitzen. Der Umgang mit Nutzhanf ist in der Schweiz deutlich liberaler. Nutzhanfblüten dürfen einen THC-Gehalt von maximal 1 % aufweisen.
Medizinisches Cannabis ist erhältlich, und eine kontrollierte Abgabe zu Konsumzwecken findet in Pilotprojekten statt. Dennoch sind das aktuell eher Insellösungen ohne durchgehendes Konzept. Dies könnte sich allerdings bald zum Positiven ändern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat nun einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der eine vollständige Legalisierung mit einer transparenten Lieferkette vom Hersteller bis zum Verbraucher vorsieht. Bei der Abstimmung im Nationalrat gab es 14 Stimmen für diesen Gesetzesentwurf, 9 dagegen und 2 Enthaltungen.
Eigenanbau und kontrollierte Abgabe
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Erwachsene ab 18 Jahren Cannabis legal zum Freizeitkonsum besitzen darf. Um welche Menge es sich dabei handelt, wurde jedoch bisher nicht definiert. Zusätzlich soll der Besitz von 3 blühenden Pflanzen pro Person legal werden. Der Verkauf soll über staatlich lizenzierte Abgabestellen erfolgen. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, da nur dadurch der Schwarzmarkt effektiv verdrängt und eine hohe Qualität sichergestellt werden kann. Um einen möglichst risikoarmen Konsum zu gewährleisten, sieht der Entwurf vor, dass neben rauchbaren Produkten auch Esswaren angeboten werden.
Auch Produkte mit einem niedrigen THC-Gehalt sollen erhältlich sein. Zusätzlich ist geplant, alle Cannabisprodukte mit einer Lenkungsabgabe zu belegen. Die Höhe der Abgabe ist dabei abhängig von der Konsumform und dem THC-Gehalt. Dies ist eine weitere Maßnahme, um möglichst risikoarmen Konsum zu fördern. Der Verkauf darf nicht gewinnorientiert erfolgen. Stattdessen sieht der Entwurf vor, die Einnahmen in Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe zu investieren. Die gesamte Lieferkette wird digital überwacht, um einen transparenten Vertriebsweg zu gewährleisten. Eines der Hauptziele ist es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Wer zukünftig Cannabis über den Schwarzmarkt bezieht, soll härter bestraft werden.
Aufklärung und Jugendschutz stellen eine weitere zentrale Maßnahme des neuen Gesetzes dar. Alle Cannabisprodukte müssen neutral und kindersicher verpackt werden. Außerdem müssen diese mit Warnhinweisen und einem Beipackzettel versehen werden. Es gilt ein absolutes Werbeverbot sowohl für Cannabisprodukte als auch für alle damit verbundenen Utensilien.
Regelung im Straßenverkehr
Die wahrscheinlich wichtigste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die Regelung im Straßenverkehr. Hier sieht der Gesetzesentwurf keine Lockerung des aktuellen Grenzwertes vor. Aktuell liegt der THC-Grenzwert in der Schweiz bei 1,5 ng / ml im Vollblut. Das ist ein sehr restriktiver Grenzwert, der faktisch einer Nulltoleranz nahekommt. Im Gesetzesentwurf wurde ausdrücklich erwähnt, dass diese Nulltoleranz weiterhin gelten soll.
Es bleibt zu hoffen, dass sich im Zuge der Umsetzung evidenzbasierte Kompromisse finden, da ansonsten weiterhin das Problem besteht, dass nüchterne Personen ihren Führerschein verlieren. 1,5 ng / ml ist ein so niedriger Wert, dass dieser auch mit legalen CBD-Blüten bei Weitem übertroffen werden kann, insbesondere deshalb, weil der THC-Grenzwert von CBD-Blüten in der Schweiz bei 1 % liegt.
Weiteres Vorgehen
Doch wie ist nun der konkrete Ablauf? Wann ist mit der Umsetzung der Legalisierung zu rechnen? Der Gesetzesentwurf geht zunächst zur Begutachtung ins Parlament. Weitere Details müssen definiert werden und auch mit Gegenwind ist natürlich zu rechnen. Derzeit geht man davon aus, dass die Legalisierung frühestens 2027 umgesetzt werden könnte.