Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz will strengere Kontrollen im Umgang mit Cannabidiol praktizieren. Es macht darauf aufmerksam, dass zwar der Handel mit CBD-Extrakten legal sei, sobald CBD jedoch in essbare Form gebracht wird und in Lebensmitteln oder Kosmetikprodukten verarbeitet wird, sieht das etwas anders aus. Außerdem sollen CBD-Blüten auch, wie E-Zigaretten, erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen.
CBD-Lebensmittel und Kosmetik bedürfen spezieller Zulassung
Cannabinoidhaltige Lebensmittel müssen als sogenanntes Novel Food zugelassen werden, ist das nicht passiert, ist deren Verkauf illegal. Diese Maßgabe setzt eine EU-Verordnung (2015/2283) durch, allerdings in besonderer Strenge, andere Länder nehmen es damit nicht so genau. Der CBD-Hasch-Brownie der Aida-Cafés wird durch den Erlass der Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zum Beispiel direkt wieder aus dem Verkehr gezogen. Für kosmetische Produkte mit Cannabidiol gilt leider das gleiche, auch sie sind vor einer Zulassung illegal. Bei bereits zugelassenen Produkten ist jede Änderung der Zusammensetzung erneut zulassungspflichtig.
Liste Pilz beschwert sich über unnötige Rückschritte in der Cannabispolitik
Der Vorsitzende der Partei Liste Pilz, Peter Kolba, beanstandete den Erlass als Schlag ins Gesicht von hunderttausenden Schmerzpatienten. Er beklagt, dass das frei erhältliche und nicht psychoaktive CBD kriminalisiert wird, wobei für 1,8 Millionen Patienten notwendig wäre, den Zugang zu Cannabis zu erleichtern. Beschwerde gegen das Vorgehen des Ministeriums wurde bereits eingereicht. Während in vielen Ländern die rechtliche Situation von Hanf liberalisiert ist, ist die aktuelle Regierung Österreichs nicht zu Fortschritten bereit, im Gegenteil. Bis auf den Jugendschutz-Aspekt lässt sich der Sinn des ministerialen Erlasses hinterfragen. Neben der strengen Regulierungen für CBD-Produkte soll auch der Handel mit Cannabis-Samen und Stecklingen langfristig unterbunden werden.