Im Oktober 2021 stellt der Österreicher Paul Burger einen Individualantrag beim österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nach einer Konfrontation mit der Polizei aufgrund von Cannabiskonsum wollte er herausfinden, ob das Suchtmittelgesetz, das den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilziehung unter Strafe stellt, tatsächlich verfassungskonform ist.
Er war überzeugt, dass das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmtheit geschützt sein müsste, wenn man selbstbestimmt und ohne Schädigung anderer auf Cannabis zurückgreife. Jetzt lehnte der Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des Verbotes ab. Die Höchstrichter argumentierten, dass das Voranbringen „aussichtslos“ wäre und allein schon aus diesem Grund abgelehnt werden müsse.
Privater Konsum von Cannabis bleibt untersagt
Aufgrund dieser Entscheidung wird der private Konsum von Cannabis auch in naher Zukunft in Österreich nicht legal sein. Die Höchstrichter sehen in Cannabis ein Suchtmittel. Es sei in zahlreichen Völker- und Unionsrechtsakten erfasst, sodass die Politik zu entscheiden habe, wie streng man es kontrolliere. Es läge im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, dass man Cannabiskonsum anders als den Konsum anderer Substanzen – wie Zigaretten und Alkohol – betrachte.
Der Gesetzgeber sei nicht dazu verpflichtet, alle potenziell ähnlich schädlich wirkenden Drogen gleichermaßen einzustufen. Also entweder freizugeben oder zu verbieten. Es wäre somit eine politische und keine rechtliche Frage, die der Verfassungsgerichtshof entscheiden könne. Einstimmig wurde daher beschlossen, den Antrag abzulehnen und ihn nicht weiterzubehandeln.
Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
In Deutschland wird sich das Bundesverfassungsgericht noch vor der Legalisierung von Cannabis mit der Frage beschäftigen müssen, ob das Verbot eigentlich überhaupt rechtskonform ist. Der bekannte Richter Andreas Müller wendete sich mit einem Normenkontrollantrag an das höchste Gericht, da er es nicht so sieht. Das Verbot sei weder verhältnismäßig noch geeignet und dazu auch nicht erforderlich. Zum ersten Mal seit 1994 wird sich daher das Gericht mit der Thematik ernsthaft auseinandersetzen und dabei auch die Pläne der Ampelkoalition bezüglich der Freigabe von Cannabis an Erwachsene betrachten müssen.
Sollten die Richter bereits in diesem Jahr die Feststellung machen, dass das Verbot in vollen Umfang verfassungswidrig ist, würde Druck in Richtung der Regierung aufgebaut. Stellen sie es aber nicht fest, ändert das wenig an dem Vorhaben der Gesetzgeber. Auf diesem Wege würde man dann wohl aber eindeutig der Meinung der österreichischen Verfassungsrichter entsprechen, wenn die Handhabung mit den berauschenden Pflanzenmaterialien von politischer Seite entschieden wird.
In Südafrika und Mexiko entschieden die höchsten Gerichte dieser beiden Länder bereits vor Jahren, dass das Verbot von Cannabis verfassungswidrig sei und die Politik etwas an der Gesetzgebung zu verändern habe.