Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat sich Österreichs größter Hanfbauer Alexander Kristen von Flowery Field anders vorgestellt: Sein Unternehmen darf nach wie vor keinen medizinischen Hanf anbauen. Die im Suchtmittelgesetz definierte Ausnahme von einem generellen Anbauverbot bleibt Vorbehalt des Staates. Der VfgH unter Vorsitz des Präsidenten Gerhart Holzinger hat nun seinen individuellen Antrag abgelehnt.
„Die Einschränkung des erlaubten Anbaus der Cannabispflanze auf eine im Eigentum der Republik Österreich stehende Gesellschaft gewährleistet in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise die zum Hintanhalten des Missbrauches und damit die zum Schutz der Gesundheit erforderliche Kontrolle“, heißt es in der Ablehnung des VfgH. Der Gesetzgeber überschreite daher nicht seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, „wenn er derzeit zur Erreichung des genannten Zieles den Anbau der Cannabispflanze zur Herstellung von Arzneimitteln allein dieser Gesellschaft vorbehält“.
Kristen gibt aber nicht auf. Der Unternehmer kündigte trotz niederschmetterndem Urteil an, dass er die Liberalisierung von natürlichen Cannabinoiden für medizinische Zwecke weiter vorantreiben wolle, denn durch die aktuelle Situation werde eine umfängliche Versorgung „zum Nachteil heimischer Schmerzpatienten verhindert“.