Der Präsident George Vella unterzeichnete nun den Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis. Vier Pflanzen für jeden über 18-Jährigen, 50 Gramm zu Hause und sieben Gramm unterwegs – so klingt die Kurzform der Regeln der maltesischen Cannabis-Legalisierung. Vor wenigen Tagen machte die Meldung Schlagzeile, dass auf dem Inselstaat Malta die Freigabe von Rauschhanf konkrete Formen annimmt und den Bestrebungen anderer EU-Staaten zuvorkommt, vergleichbare Vorhaben umsetzen.
Jetzt hat der Präsident George Vella den vom Parlament akzeptierten Gesetzesentwurf am Samstag unterzeichnet. Die genauen Spielregeln der Hanffreigabe sind bekannt. Die Cannabis-Legalisierung in Malta ist unter Dach und Fach!
Cannabis-Klubs sorgen für Versorgung
Nach dem neuen Gesetz dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu sieben Gramm Cannabis bei sich tragen und bis zu vier Pflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen. 50 Gramm ist die Höchstmenge für den Besitz am Wohnort. Obwohl es keinen kommerziellen Markt geben wird, werden gemeinnützige Genossenschaften Marihuana für den Rauschkonsum anbauen können und die Bevölkerung versorgen. Hier können Mitglieder täglich bis zu sieben Gramm erhalten, pro Monat aber nicht mehr als 50 Gramm.
Von den Cannabis-Klubs kann man ebenso monatlich bis zu 20 Hanfsamen zwecks „Grow at Home“ in Empfang nehmen. Bewohner Maltas dürfen dabei jeweils nur in einem derartigen Klub als Mitglied aufgenommen werden. Mehr als 500 Mitglieder darf ein solcher Klub aber auch nicht zählen. Die Klubs können dann so viele Pflanzen anbauen, wie von der noch in Gründung befindlichen Cannabisbehörde genehmigt werden.
Geldstrafen für Fehltritte
Werden Konsumenten auf der Straße mit über sieben, aber unter 28 Gramm Cannabis angetroffen, wird eine Strafzahlung von 50 bis 100 Euro fällig. Ohne Androhung von Gefängnisstrafen oder Einträgen im Strafregister. Sollten jedoch Minderjährige mit Cannabis erwischt werden, müssen diese zur Erstellung eines „Betreuungsplans“ an eine Justizkommission verwiesen werden. Das Rauchen von Cannabis an einem öffentlichen Ort oder vor Minderjährigen gilt aber auch nach der Unterzeichnung des Gesetzes wie bislang als Straftat, die mit einer Höchststrafe von 250 € geahndet werden kann.
Dagegen ist der Besitz der legalen Menge Cannabis an einem öffentlichen Ort in der Nähe von Schulen, Jugendzentren und Plätzen, an denen sich junge Menschen treffen, nicht länger strafbar. Das Rauschmittel wird dazu im Gegensatz zu allen anderen Straftaten nicht länger von der Polizei beschlagnahmt, selbst wenn es den Gegenstand der Straftat darstellen sollte. Eine Ausnahme wäre nur gegeben, wenn die gefundene Menge sieben Gramm übersteigt.
Wenige Regeln für Cannabis-Heimgärtner
Beim Anbau zu Hause gelten ebenfalls recht einfache Regeln. Die maximal vier reifenden Pflanzen dürfen von außerhalb nicht gesehen werden. Vor allen Heranwachsenden im Haushalt müssen sie aber nicht aufwendig versteckt werden. Sobald der Anbau von nicht mehr als vier Cannabispflanzen legal ist, soll auch dem Antrag auf Handel mit Cannabissamen aus dem Ausland nach Malta nichts mehr im Wege stehen. Zumindest solange nicht mehr als die für den Anbau von vier Pflanzen pro Haushalt ausreichende Anzahl von Samen verkauft und verteilt wird.
Positive Stimmen aus der Politik
Owen Bonnici, der Minister für Gleichstellung, Forschung und Innovation, verriet in einer Pressemitteilung noch folgende interessante Information:
„Das neue Gesetz, das auf dem Grundsatz der Schadensbegrenzung beruht, sieht auch vor, dass Personen, die in der Vergangenheit von einem Strafgericht für eine Straftat verurteilt wurden, die nun entkriminalisiert wurde, diese Verurteilung mit einem einfachen schriftlichen Antrag aus ihrem Führungszeugnis streichen können, ohne dass ein neuer Antrag bei Gericht gestellt werden muss. Das Inkrafttreten dieses soliden Rechtsrahmens unterstreicht die Bereitschaft dieser Regierung, mutige Entscheidungen zu treffen, indem sie kluge und beispiellose Reformen durchführt, um im Interesse der gesamten Gesellschaft Veränderungen und soziale Gerechtigkeit herbeizuführen.“
Die Cannabislegalisierung wird auch kritisch betrachtet
Doch nicht alle Menschen in Malta verstehen die schon im Februar vom Premierminister geforderten Schritte als vorteilhaft. Ivan Grech Mintoff, der Vorsitzende der politischen Fraktion ABBA, sammelt sogar noch Unterschriften, um das von ihm als unerwünscht wahrgenommene Cannabisgesetz zu stoppen. In Erklärungen, über die die Publikation Times of Malta berichtete, sagte Mintoff: „Trotz des massiven Widerstands der Bevölkerung hat sich die maltesische Regierung gegen die Interessen des Volkes gestellt und Gesetze für mehr Drogenkonsum erlassen. Dies ist eine gefährliche Maßnahme, die keine andere Regierung in irgendeinem Land ergriffen hat.“
Tonio Borg, ein maltesischer Politiker der Nationalist Party und langjähriger Minister, machte nach der Unterzeichnung auf der Webseite der genannten Zeitung folgendermaßen gegen die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken etwas Stimmung. Er zitierte die Aussagen von 53 Organisationen, die die Veränderung missbilligen.
„Während der gesamten öffentlichen Debatte über dieses Gesetz hörte die Regierung nur auf eine einzige Pro-Cannabis-Organisation und ignorierte die vielen Organisationen, Gremien, medizinischen Experten, Fachleute aus dem psychosozialen Bereich, Wissenschaftler, Organisationen mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Drogenprävention, ehemalige Drogenkonsumenten und viele andere, die alle ihre ernsten Bedenken über dieses vorgeschlagene Gesetz zum Ausdruck gebracht haben.“
Den abstimmenden Mitgliedern des Parlaments, die zur Regierungsseite zählen und sich nicht gegen den Entwurf stemmten, wirft er dort übermäßige Gehorsamkeit gegenüber ihres „politischen Meisters“ vor.