Eine drogenpolitische Gegenüberstellung restriktiver und fortschrittlicher Länder Teil 3
Die Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 10.3.2017 legal. Zuvor gab es ca. 1000 Cannabispatienten, allerdings benötigte man vor dem Erlass des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ eine Sondergenehmigung der BfArM. Im November 2018 zählte Deutschland dann schon 40.000 legale Cannabispatienten, und ist damit das stärkste Cannabisprogramm des Kontinents. Deutschland weist bei einer Einwohnerzahl von 82.540.000 ganze zehn Studien zu Cannabis auf und liegt damit auf Platz 6 der Weltrangliste.
Allerdings ist es, trotz rechtlich klarer Lage, für viele Menschen schwer an Cannabis zu kommen. In den meisten Fällen stellen sich die gesetzlichen Krankenkassen quer, und lassen Patienten zwei Jahre durch alle Instanzen für ihr Medikament klagen. Dabei ist klar geregelt, dass die Krankenkassen bei der Verschreibung kein Mitspracherecht haben; sie müssen sich der Entscheidung des Arztes fügen. Immer wieder ficht sie jedoch ihre Verpflichtung zur Zahlung des Medikamentes mit Argumenten einer fehlenden Indikation oder fehlender „Austherapiertheit“ an. Bei ADHS ist die deutsche Studienlage derart schlecht, dass man im Prinzip nur mit Überwachungsstudien argumentieren kann, welche in der evidenzbasierten Medizin weniger Gewicht haben als randomisierte Doppelblindstudien. Außerdem muss nachgewiesen sein, dass alle anderen Medikamente ungeeignet waren (austherapiert), was zum Beispiel bei non-respondern, starken Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten der Fall sein kann. Cannabis ist in Deutschland also leider noch das Mittel der letzten und nicht der ersten Wahl. Primär wird Cannabis bei uns gegen Schmerzen, Spastiken und Angst verschrieben. Bedauerlicherweise ist der Zugang zu Cannabis für viele psychische Erkrankungen aus vorgenannten Gründen problematisch.
Letztlich werden die Kosten in zwei Dritteln der Fälle übernommen, aber selten ohne Kampf. In Deutschland kann man als Medikament sowohl Blüten der Firmen Aurora, Bedrocan und Tweed, und Konzentrate in der Apotheke erhalten, als auch Fertigarzneimittel wie Dronabinol, Sativex und Nabilon. Diese sind allerdings wegen ihres fehlenden Entourageeffekts und des synthetischen Cannabis weniger beliebt. Sich Cannabis privat verschreiben zu lassen, ist zwar möglich, und umgeht die Krankenkassenproblematik, ist aber ungemein teuer. Die Blüten liegen momentan bei einem Preis von 20 € pro Gramm, was einem unnötigen Gesetz der BfArM und der Preistreiberei der Apotheken geschuldet ist.
Die Fertigarzneimittel sind sogar mit 353,60 für 30 ml Sativex und 1681 € für 60 Kapseln Dronabinol (600 mg) noch deutlich teurer. Auch die Ärzte sind bei der Verschreibung zurückhaltend bis übervorsichtig. Prinzipiell darf jeder Arzt Cannabis verschreiben, allerdings gibt es keine zentrale Stelle, über die sich Ärzte (oder Patienten) informieren können. Ärzte sind weder mit der Rechtslage sattelfest, noch sind sie selbst abgesichert. Wird ein von ihnen ausgestelltes Rezept später nicht von der Kasse übernommen, bleiben prinzipiell sie auf den Kosten sitzen. Auch für Indikationen, Dosierungen und Wirkspektren der einzelnen Sorten, gibt es keine konsistente Leitlinie.
Anbaulizenzen und Selbstversorgung
Auch die Beschaffung des medizinischen Cannabis war in den vergangenen Jahren abenteuerlich. Nachdem im ersten Jahr aus Kanada und den Niederlanden importiert wurde, gab es in den zwei darauffolgenden Jahren ein unglaubliches Chaos bei der Vergabe der Anbaulizenzen für Deutschland, auf welches ich hier nicht näher eingehen möchte. Endlich wurden im April 2019 drei Lizenzen vergeben, und zwar an – ACHTUNG – zwei kanadische (Aurora und Aphria) und ein deutsches Unternehmen (Demecan). Die Kanadier verfügen zwar über unglaubliches Wissen, aber sollte der Anbau nicht ursprünglich auch Geld in deutsche Taschen spülen?
Alle mit dem Anbau zusammenhängenden Auflagen laufen bei der Cannabisstelle der BfArM zusammen. Der Import, welcher noch mindestens bis Ende des Jahres nötig ist, läuft allerdings über die Bundesopiumstelle. (Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der sogenannten Cannabisagentur, vor. Diese wird den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren.) Die BfArM legt also ebenfalls die Preise fest, hat aber keinen Einfluss auf den Apothekenzuschlag, es sei denn, sie verbietet den Apotheken die Weiterverarbeitung (öffnen der Dosen, umpacken, zerkleinern).
Von dort wird das in Deutschland produzierte Cannabis dann an Großhändler, Apotheken und Arzneimittelhersteller verteilt. Allerdings wird es dazu nicht extra zur BfArM verbracht, sondern die Verwaltungsakte laufen über sie. In Neumünster (Schleswig-Holstein) ist im letzten Jahr nun die erste Produktionsanlage errichtet worden, in der Ende des Jahres die erste Ernte auf 6000 Quadratmetern eingeholt werden soll. In diese Anlage wurde ein mehrstelliger Millionenbetrag investiert. Sie ist die sicherste und modernste Anlage der Welt. Man denkt an Fort Knox, wenn man von 24 cm dicken Mauern hört, in deren Inneren die Pflanzen in mehreren Kammern einen Schnelldurchlauf absolvieren sollen – was immer das bedeutet. Der Investor Aphria hat die Genehmigung, eine Tonne pro Jahr über vier Jahre zu produzieren. Wem das zu wenig vorkommt, der ist mit dem drogenpolitischen Sprecher der FDP, Wieland Schinnenburg einer Meinung. Dieser gab zu Protokoll, dass jährlich fünf bis sechs Tonnen benötigt werden, obwohl auch, dass eine Schätzung ist, denn niemand kann sagen, wie viele Cannabispatienten Deutschland etwa in zwei Jahren zählt.
Rechtslage CBD
CBD ist eines der Sorgenkinder Deutschlands und hat schon viele Existenzen gekostet. Mit der Gesetzeslage ist man sich nicht ganz so einig, und die Leidtragenden sind meist die Ladenbesitzer, welche sich in der Mehrzahl der Fälle versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen an die in alle Richtungen auslegbaren Gesetze zu halten. Oft ohne Erfolg – es wird konfisziert, drangsaliert, angezeigt, gedroht, fallen gelassen, verboten, geschlossen und nicht entschädigt, und die Liste ist lang. Sowohl die der Shops, als auch die der teils vollkommen unterschiedlichen, aber dennoch homogen übertriebenen Maßnahmen.
Auf internationaler Ebene bleibt zu CBD zu sagen, dass die WHO nahelegt, alle Produkte, die ausschließlich CBD enthalten, keiner Kontrolle mehr unterliegen zu lassen, da das Expertenkomitee einhellig überzeugt ist, dass CBD einen medizinischen Nutzen und dabei kein Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hat und es nahezu nebenwirkungsfrei ist. Die Neuerungen, die die CND hoffentlich beschließen wird, müssen allerdings noch etwas warten, denn die Reklassifizierung von Cannabis und daher die Neubewertung von CBD ist leider nochmals verschoben worden, und zwar auf den Dezember dieses Jahres. In Deutschland ist man sich nicht einig, denn eigentlich ist CBD unter einem THC – Wert von 0,2 % legal.
Wird CBD als Medizinprodukt verkauft, ist es apothekenpflichtig, wird es als Nahrungsergänzungsmittel verkauft, muss es von der Lebensmittelbehörde kontrolliert werden; beides ist selten der Fall. Und da liegt der Hund begraben. Es gibt kein einheitliches Gesetz zur Kontrolle von CBD, aber der öffentliche Druck wird größer, da inzwischen ein breites Spektrum an Menschen CDB für sich entdeckt hat. In Großbritannien hat dieser Druck seinerzeit zur Legalisierung und klaren Gesetzen geführt. Was wir daraus machen, liegt an uns.
Industriehanf
Der Anbau von Industriehanf war in Deutschland seit 1982 verboten, wurde allerdings durch zahlreiche Proteste seitens der Betroffenen (Landwirte, Wissenschaftler, Endnutzer) 1996 wieder erlaubt. Der Anbau von Industriehanf ist in Deutschland anmeldepflichtig. Zusätzlich muss man lizenzierter Landwirt sein, was man mit der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nachweist. Anfangs war noch eine vorherige Festlegung des Abnehmers vonnöten, welche nun inzwischen wegfällt. Ein Anbau von Industriehanf ist also als Privatperson nur dann möglich, wenn man einen lizenzierten Landwirt dafür bezahlt, ein Feld zu bestellen und zu beernten. Das Saatgut muss ausnahmslos von EU – lizenzierten Sorten stammen, und muss jedes Jahr erneut gekauft werden, da ein Ausbringen des eigenen Saatgutes verboten ist. So sollen Grauzonen vermieden werden. Deutschland ist inzwischen der fünftgrößte Produzent von Industriehanf der EU.
Strafen
Der Konsum von Cannabis stellt in Deutschland keinen Straftatbestand dar, der Besitz ist allerdings verboten. Es gibt in den einzelnen Bundesländern sogenannte Freimengen, welche sehr unterschiedlich ausfallen. So entschied sich Berlin für eine Freimenge von sage und schreibe 15 g, in Bayern, Bremen, Hamburg sind es nur 6 g, in Thüringen beispielsweise 10 g. Die Freimengen beziehen sich auf das reine THC. Vom Hash kann man also in der Regel weniger mit sich führen als vom Gras und auch dann sollte man sich nicht in Sicherheit wähnen, denn wie das Strafmaß ausfällt, entscheidet auch bei einer geringen Menge noch immer das Bundesland selbst. Davon, sich in Bayern erwischen zu lassen, ist also auch mit unter 6 g abzuraten.
Allerdings ist die Strafe der Wahl bei Eigenbedarfsmengen inzwischen öfter „Therapie statt Strafe“, also eine Drogentherapie, statt Haft oder einer Geldbuße. Es ist bei der Bestrafung also zwischen geringen und nicht geringen Mengen zu unterscheiden. Diese Entscheidung wird auf Landesebene gefällt, jeder Bundesstaat legt diese Grenze nach Paragraf 31a BtMG also selbst fest. Diese Grenze kann von Bundesland zu Bundesland vollkommen unterschiedlich ausfallen, was auch erklärt, warum grundlegende Änderungen im Sinne der Entkriminalisierung auf Bundesebene stattfinden müssen. Der § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) regelt das „Absehen von der Verfolgung.“
Die „Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.“ (Zitat Hanfjournal)
Strafen bei geringen und nicht geringen Mengen an Cannabis:
- Geringe Mengen an Cannabis werden nach § 29 BtMG; § 31a BtMG bei Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe, in Verkehr bringen, mit bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedacht. Bei Geringfügigkeit kann auch eine Verfahrenseinstellung stattfinden.
- Nicht geringe Menge an Cannabis werden nach § 29a BtMG; § 29a II BtMG bei Besitz, Handeltreiben und Abgabe mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, bis 15 Jahren (pro Fall) bedacht. Bei minderschweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten bis 5 Jahre.
- Personen über 21 Jahren, welche Personen unter 18 anhält, mit Cannabis unerlaubt Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, veräußern, abzugeben, in Verkehr zu bringen;
- als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat;
- mit Cannabis in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Messer, Klappmesser): Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahre. Minder schwerer Fall: Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis 5 Jahre.
Die Strafen für Anbau sind mit den Strafen für Handel nahezu identisch. Was Samen betrifft, ist Deutschland das einzige EU-Land, welches den Verkauf verbietet, und hält sich dennoch an den Grundsatz des freien Warenverkehrs, denn es ist erlaubt, sie postalisch zu versenden. Auch eine online Bestellung ist legal, solange die Samen nicht zum Anbau genutzt werden.
Die Lage in Indonesien
Indonesien ist mit 294.160.000 Einwohnern der viert bevölkerungsreichste Staat der Welt und hat dennoch keine einzige Studie zu Cannabis gemacht. Das Land besteht aus 17.508 Vulkaninseln, von denen 6044 bewohnt sind, beherbergt Hunderte verschiedener ethnischer Gruppen und unzählige Sprachen. Das Land hat 31 Provinzen, 2 Sonderregionen und ein Hauptstadtdistrikt, welche in 501 Regierungsbezirke aufgeteilt sind. Die Cannabisgesetze in diesem Land sind, obwohl es laut dem transnational Institute (non – Profit Forschungsorganisation) Millionen Indonesier konsumieren, restriktiv bis todbringend.
Cannabis ist, wie leider auch international, in einer Kategorie mit Heroin, Kokain und Crystal, und dies wird sich angesichts der nicht vorhandenen Studienlage auch nicht so schnell ändern. Auch CBD und das Einführen und Besitzen von Samen ist illegal. Das Land verdient gutes Geld damit, vor allem in beliebten Veranstaltungsorten auf z. B. Bali Razzien durchzuführen, welche auf Touristen abzielen. Davor warnt auch die britische Regierung ihre Landsleute. Im United Kingdom ist medizinisches Cannabis legal, und es werden auffallend viele Briten in den restriktiven Ländern dieser Welt festgenommen.
Strafen
Besitzt man in Indonesien mehr als 1 kg Cannabis, oder baut 5 Pflanzen oder mehr an, muss man mit einer Strafe von 20 Jahren bis lebenslanger Haft rechnen. Auch der Konsum ist in Indonesien verboten, wird aber weniger hart bestraft. Allerdings ist man in Indonesien in der Beweispflicht, und so kommt es häufig vor, dass einfache Konsumenten als Dealer angeklagt und verurteilt werden, weil sie ihre Unschuld nicht beweisen können, und der Staat ihnen ihre Schuld nicht beweisen muss. Auch bei Mengen, die im Eigenbedarf liegen, werden Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren aufgerufen. Auf Schmuggel oder Drogenhandel in großem Stil steht die Todesstrafe.
In Indonesien werden täglich durchschnittlich 26 Menschen verhaftet, allerdings ist die Polizei dort genauso bestechlich wie korrupt, was einem im Zweifelsfall eine Verhaftung ersparen kann. Mehr gibt es zur Gesetzeslage leider oder zum Glück nicht zu sagen. In Indonesien macht man es sich gerne leicht, auch wenn man international sein Gesicht verliert. Und das hat dieses Land mehr als einmal.
Skandalöse Verhaftungen
Um nur 2 Beispiele am Rande zu nennen: 2011 ist ein 14-jähriger Australier, der mit seinen Eltern im Urlaub war, mit 4 bis 7 g (Quellen uneinig) Cannabis aufgegriffen und zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt wurden; angedroht waren 12 Jahre. Auch Minderjährige werden hier also anstandslos verhaftet. 2015 stand Indonesien in harter internationaler Kritik wegen der Hinrichtung der „Bali Nine“(Drogenschmuggler), also genauer gesagt, weil unter ihnen 2 Australier waren. Australien zog daraufhin seinen Botschafter ab, Amnesty International reagierte mit „… die Vollstreckung ist ein sinnloser, tragischer und verheerender vom Staat sanktionierter Mord“.
Der Vollständigkeit halber soll erwähnt sein, dass in diesem Fall Heroin geschmuggelt wurde. Da sich dieses aber mit Cannabis in einer Kategorie befindet, ist davon auszugehen, dass die Strafen hier nicht anders ausgefallen wären. Der jüngste bekannte, und vielleicht herzzerreißende Fall ist der des 45-jährigen Briten Pip Holmes. Er selbst bezeichnet sich als „painter and surfer“, wodurch man einer ungefähren Taste von seiner unbeschwerten Lebenseinstellung bekommt. Doch ebendiese brachte ihn am 3.12.2018 in eine äußerst prekäre Lage, denn dem zweifachen Familienvater drohen bis zu 15 Jahre Haft im berühmt-berüchtigten Kerobokan Knast.
Holmes war alleine im Urlaub in Indonesien, und da der Surfer seit Jahren unter einer schmerzhaften Arthritis litt, ließ er sich, ohne nachzudenken, von einem Freund aus Thailand Cannabisöl senden. In seinem Heimatland, welches nun sehr weit entfernt war, ist Cannabis zu medizinischen Zwecken, wie zuvor erwähnt, legal, und so nahm das Unglück seinen Lauf. Insgesamt befanden sich in der Flasche für ätherische Öle 3 Gramm Cannabisöl, was zu seiner Verhaftung, und einem sechstägigen Aufenthalt in einer Zelle führte. Danach wurde er in ein Rehabilitationszentrum überstellt, da sein Anwalt glaubhaft belegen konnte, dass Holmes Konsument und kein Schmuggler sei. Dennoch wartet er jetzt auf seine Verhandlung und natürlich ein Urteil. Dieses kann trotz der Argumente des Anwalts immer noch 15 Jahre Kerobokangefängnis lauten, welches im Volksmund auch Hotel K. genannt wird. Holmes sagt dazu nur: „I ‚m living in a terrible nightmare.“ Wann er seine Frau und seine beiden Kinder wiedersehen wird, ist unklar.
Hotel K.
Das Kerobokan Gefängnis liegt auf Bali im Bezirk Badung. Dieser Knast ist primär für Gefangene gedacht, die wegen Drogendelikten einsitzen. Im Jahr 2017 waren es 78 %. Konzipiert wurde der Knast ursprünglich für 320 Männer und Frauen, 2017 befanden sich dort bereits über 1400 Menschen. Aber das Gefängnis ist nicht nur seit der Öffnung chronisch überbelegt, es regieren dort auch Korruption und Drogen (pun intended). Es finden dort regelmäßig heftige Auseinandersetzungen zwischen Häftlingen und Wachen statt, aber auch Bandenkriege werden dort offen ausgetragen.
2015 ist einer dieser Kriege derart eskaliert, dass dabei zwei Häftlinge ums Leben kamen, und anschließend 110 Häftlinge auf andere Gefängnisse verteilt werden mussten. Im Jahr 2018 wurde aus offensichtlichen Gründen direkt neben dem Hotel K. ein Frauenknast für 120 Insassinnen gebaut, welcher bei Eröffnung schon mit 198 deutlich überbelegt war. Man hat also offenbar noch immer nicht begriffen, dass es niemandem hilft, Menschen wegzusperren. Man kann nur hoffen, dass Pip Holmes diese Erfahrung erspart bleibt, und er bald schmerzfrei seine Familie in die Arme schließen kann.