Ähnlich wie die Bundesrepublik strebt auch Tschechien die Liberalisierung von Cannabis als Genussmittel an. Anders als Deutschland hat die Tschechische Republik den Gedanken an eine richtige Legalisierung mit kontrolliertem Markt noch nicht aufgegeben, auch wenn die Skepsis bei einigen sehr groß ist.
Wie bereits seit einiger Zeit bekannt ist, bereitet die Regierung der Tschechischen Republik die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel vor. Sie fährt damit weitestgehend im Windschatten der deutschen Reform, die bereits einige Monate länger in der Vorbereitung ist. Doch die tschechische Regierung wählt einen etwas anderen Weg als ihre Nachbarn.
Die Bundesrepublik hatte sich ja in seinen Legalisierungsbemühungen ausbremsen lassen, als kritische Stimmen äußerten, die Europäische Union wäre sicher nicht mit den Reformplänen einverstanden, die einen regulierten Handel mit Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften beinhalten. Deutschland ruderte damals zurück und entschied sich für den Weg einer Entkriminalisierung mit legalem Eigenanbau und der Versorgung über Anbauvereine.
EU-Recht ist der Hemmschuh für die Legalisierung
Der Vorsitzende der Europäischen Piratenpartei, Mikuláš Peksa, äußerte kürzlich in einem Interview mit Bedauern, dass nun jedes EU-Mitglied, das beabsichtigt, Cannabis zu legalisieren, vor großen Hindernissen steht, wenn die nationale Gesetzgebung im Einklang mit internationalen Abkommen bleiben soll. Insbesondere das Schengener Abkommen von 1995, in dem die Verpflichtung zur Ermöglichung des freien Warenverkehrs in den 27 Mitgliedsstaaten gesetzlich verankert ist, sei für EU Länder eine hohe Hürde.
Einfuhrbeschränkung als Lösung für das Schengen-Problem
Die Tschechische Republik lässt sich offensichtlich nicht so leicht entmutigen und will eine Änderung des Schengener Abkommens erreichen. Kenzi Riboulet-Zemouli, eine führende europäische Cannabisforscherin, und Benjamin-Alexandre Jeanroy von Augur Associates mit Sitz in Paris kamen bei der Analyse der europäischen Rechtslage zu dem Schluss, dass eine solche Reform, die Cannabis als Genussmittel umfassend legalisiert, im Rahmen von Schengen zulässig ist.
Im Abkommen ist geregelt, dass nicht-medizinische Cannabisprodukte Waren sind, diese als solche den allgemeinen Regeln des Binnenhandels unterliegen und wie alle Waren ungehindert über die Grenzen hinweg gehandelt werden dürfen. Dies wäre insofern problematisch, da Cannabis ja in manchen EU-Staaten illegal ist und die auf EU-Ebene legale Einfuhr dann gegen nationale Gesetze verstößt. Doch gemäß der Aussage von Riboulet-Zemouli können die einzelnen Staaten eine Einfuhrbeschränkung für Cannabis gemäß Artikel 36 des Vertrags in Kraft setzen.
Tschechien übernimmt bezüglich Legalisierung Vorreiterrolle in der EU
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland sich vom EU-Recht und den internationalen Abkommen bei ihrem Legalisierungsvorhaben einschüchtern ließ, wird die Tschechische Republik zum Pionier und Vorreiter von Cannabis-Reformen in der Europäischen Union. An dieser Stelle ist es wichtig, dass auch andere EU-Mitglieder ihre Unterstützung signalisieren, um den Versuch einer Änderung der Rechtslage auf europäischer Ebene zu stärken und zum Erfolg zu führen. Auch die Bundesregierung sollte sich hier engagieren, um ihre Glaubwürdigkeit zu stärken. Immerhin wird nach wie vor immer wieder betont, dass die vollständige Legalisierung von Cannabis als Ziel nicht in Vergessenheit geraten ist.