Auch wenn Thailand mit der Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken einen fortschrittlichen Weg eingeschlagen hat, so sind die Gesetze offensichtlich nicht eindeutig genug gestaltet, um aufseiten von Händlern, Produzenten und Nutzern rechtliche Sicherheiten zu garantieren. Es wird schließlich darüber berichtet, wie Shops ohne Lizenzen aus dem Boden sprießen und selbst der Verkauf an Kinder stattgefunden haben soll.
Um gewisse Problematiken zukünftig verhindern zu können, wird an dem im Juni in Kraft getretenen Cannabisgesetz nachträglich gearbeitet. So wurde am 21.12.2022 im Repräsentantenhaus darüber abgestimmt, ob eine Sektion aus dem Gesetz zur Kontrolle von Cannabis und Hanf gestrichen werden solle, die besagte, dass Cannabis im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes von 2021 nicht länger als Betäubungsmittel angesehen werde. Mit 119 Ja-Stimmen, keinen Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen wurde die entsprechende Passage entfernt.
Nur Extrakte sind Betäubungsmittel
Der Vorsitzende des Ausschusses des Repräsentantenhauses, Supachai Jaisamut, der für die Prüfung des Gesetzesentwurfes verantwortlich ist, betonte aber noch während der Abstimmung, dass trotz der Entfernung der „Sektion 3“ keine Teile von Cannabispflanzen als Betäubungsmittel verstanden werden dürften. Einzig Extrakte mit einem höheren THC-Gehalt als 0,2 Prozent fielen in diese Kategorie. Er erklärte, dass man den Abschnitt „Sektion 3“ für notwendig erachtete, damit zumindest die Unternehmer und die Züchter von Millionen von Cannabispflanzen nicht eines Tages in Schwierigkeiten geraten würden, falls das Gesundheitsministerium in Zukunft die Entscheidung rückgängig machen und Cannabis erneut auf die Liste der Drogen setzen würde.
Da es bei der vorherigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs aber zu Missverständnissen unter den Abgeordneten über den tatsächlichen Zweck dieses Abschnitts gekommen war, entschied der Ausschuss, die Streichung dieser Sektion vorzuschlagen. Mehrere Abgeordnete äußerten zuvor ihre Bedenken, dass dieser Abschnitt ansonsten so ausgelegt werden könnte, dass der Freizeitkonsum von Marihuana freigegeben wäre, was der Gesetzesentwurf aber eigentlich kontrollieren sollte.
Weitere Details bestimmt
Ebenfalls wurde während der Sitzung über weitere Details abgestimmt, die gewisse Begrifflichkeiten klar definieren sollen. Bezüglich der „Sektion 4“ ging es während der zweiten Lesung darum, dass Worte wie „produzieren“, „pflanzen“, „anbauen“ und „wissenschaftlich synthetisieren“ auf Vorschlag des Ausschusses alle gestrichen werden sollten. Übrig blieben dagegen die Begriffe „herstellen“, „mischen“, „brauen“, „umwandeln“, „extrahieren“ und „verpacken“. Die Definition des Begriffs „verkaufen“ wurde ebenfalls geändert, um den Begriffen „vertreiben“, „verschenken“ und „tauschen“ weiteren Raum zu ermöglichen.
Befürchtet wurde, dass sich die gesamten Änderungen nachteilig auf den genehmigten Anbau von Cannabispflanzen in Privathaushalten auswirken könnten. Dennoch gab es 117 Ja-Stimmen, 74 Nein-Stimmen und 65 Stimmenthaltungen, wobei drei Abgeordnete nicht an der Abstimmung über diesen Abschnitt teilgenommen haben sollen. Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit wurde die Sitzung dann vertagt, als über einen weiteren Abschnitt – „Sektion 7“ – beraten werden sollte.
Der genaue rechtliche Status von Cannabis in Thailand bleibt daher immer noch nicht eindeutig geklärt.
Gekifft wird trotzdem – 1.750 Geschäfte sollen bereits Mitte Dezember auf der Webpräsenz weed.in.th registriert gewesen sein.