Vor ein paar Tagen zeichnete sich im deutschen Prozess der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel eine erneute Verzögerung ab. Der Gesetzentwurf wurde nicht, wie einst angenommen, noch 2022 vorgelegt, stattdessen wurde nun Ende März 2023 als neuer Stichtag kommuniziert. Auch in Spanien wird aktuell ein neues Gesetz entworfen, allerdings für die Regulierung des medizinischen Umgangs mit Cannabis.
Gesundheitsministerium und AEMPS schaffen Rahmenbedingungen
Wie die spanische Regierung im Dezember 2022 ankündigte, arbeitet das Gesundheitsministerium des Landes zurzeit einen Gesetzentwurf aus, der die Rahmenbedingungen für die medizinische Nutzung festlegen soll. Auch das Äquivalent zur BfArM, die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte AEMPS, arbeitet an Anpassungen der entsprechenden Vorschriften. Von vornherein soll so die Qualität medizinischer Cannabisprodukte und damit ein bestmöglicher Gesundheitsschutz gewährleistet werden.
Verordnung von Medizinalcannabis auf bestimmte Krankheiten beschränkt
Nur bestimmte Erkrankungen und Symptome sollen zum Gebrauch von medizinischem Cannabis berechtigen. Zunächst einmal sollen es Multiple Sklerose, einige Formen der Epilepsie, Nebenwirkungen der Chemotherapie und Endometriose sein. Auch chronische Schmerzen im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen sollen mit Cannabis therapiert werden dürfen. Die gesetzliche Regelung soll aber auch offen dafür sein, die Nutzung von Medizinalcannabis auf andere therapeutische Indikationen auszudehnen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse dies begründen können.
Privater Konsum soll nicht begünstigt werden
Da in Spanien ein vergleichsweise entspannter Umgang mit Cannabis gepflegt wird, kann man leicht vergessen, dass die Pflanze doch nie legalisiert wurde. Handel, Besitz und Konsum sind eigentlich nicht erlaubt, doch wird der Gebrauch in den eigenen vier Wänden und dadurch auch innerhalb der Cannabis Social Clubs nicht verfolgt und gilt weitestgehend als entkriminalisiert. Bei der Legalisierung von Cannabis als Medizin soll streng darauf geachtet werden, dass die dadurch verbesserte Verfügbarkeit nicht den Gebrauch der Pflanze als Genussmittel zusätzlich fördere, so die spanische Regierung