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Seit Jahren wird in Spanien die Regulierung von Cannabis als Medizin erwartet. Vor einigen Tagen hat das spanische Gesundheitsministerium dafür nun endlich einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.
Der Pfad zu einer ordentlichen gesetzlichen Regelung für die Handhabe von Cannabis als Medizin war lang und beschwerlich in Spanien. Jetzt endlich ist mit der Veröffentlichung des Entwurfs für einen königlichen Erlass ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen medizinischen Cannabispolitik erreicht worden.
„Nach drei Jahren der Verzögerung hat das spanische Gesundheitsministerium am Montag, dem 30. September, den Entwurf eines königlichen Dekrets veröffentlicht, das die Verschreibung von Cannabispräparaten erlaubt, ein Text, der jetzt vor seiner endgültigen Verabschiedung zur Anhörung und Information vorgelegt wird“, berichtet das spanische Magazin „Sur“ in seinem Beitrag.
Der Entwurf legt einige Beschränkungen für die medizinische Verwendung von Cannabis fest und spezifiziert detailliert die Erkrankungen, die mit Cannabis behandelt werden können: Multiple Sklerose, schwere Formen von Epilepsie, Übelkeit, Erbrechen, die durch Chemotherapie verursacht werden, sowie chronische Schmerzen.
„In all diesen Fällen sind die Experten der Meinung, dass es wissenschaftliche Belege für die Wirkung von medizinischem Cannabis gibt“, so heißt es.
Seit Februar dieses Jahres beschäftigen sich die Gesundheitspolitiker des Landes mit der Ausarbeitung der Vorlage für die Regulierung von Medizinalcannabis. Vor der Veröffentlichung des Entwurfs hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich dazu mittels einer E-Mail zu positionieren. Die so eingebrachten Bedenken und Anregungen wurden in den Prozess eingebunden, der nun abgeschlossen scheint.
In einer Pressemitteilung zur Gesetzesvorlage äußerte sich die Regierung Spaniens wie folgt:
„Die vorgeschlagene Verordnung garantiert sowohl die Qualität der Produkte als auch die Sicherheit der Patienten, indem sie den legalen Weg für therapeutische Anwendungen auf der Grundlage von standardisierten Cannabispräparaten ermöglicht, die nachweislich Schmerzen und Leiden der Patienten lindern, wobei die orale Verabreichung dieser Präparate als die am besten geeignete in Bezug auf die therapeutische Wirksamkeit und Sicherheit für die Patienten angesehen wird.
Die Verordnung ist so konzipiert, dass sie sich selbst weiterentwickeln kann und neue Paragrafen aufgenommen werden können, sobald mehr Informationen und Erfahrungen mit medizinisch genutztem Cannabis vorliegen. Ferner wird das Dekret dazu beitragen, mehr und bessere Erkenntnisse über die Verwendung von Cannabinoiden zu therapeutischen Zwecken zu gewinnen.“
Obwohl Cannabis als Genussmittel in Spanien nicht umfassend reguliert, sondern lediglich ein gewisser Umgang damit entkriminalisiert ist, floriert die Cannabisindustrie des Landes. Eine gesicherte pharmazeutische Qualität jedoch steht den spanischen Patienten bis dato nicht zur Verfügung. Dies soll indessen auf Grundlage des vorgelegten Entwurfs des Gesundheitsministeriums geschehen. Die künftigen Cannabispatienten Spaniens werden allerdings eher nicht mit Blütenprodukten versorgt. Der Entwurf sieht lediglich die Nutzung von Extrakten und anderweitigen Präparaten zur oralen Einnahme vor.