Für die Behandlung mit medizinischem Cannabis soll künftig keine Ausnahmebewilligung mehr nötig sein. Noch unklar ist, ob die Krankenkasse die Therapie bezahlt. Damit Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen können, muss eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt werden. Im letzten Jahr erteilte das BAG 3000 Bewilligungen.
Nach Ansicht des Bundesrats ist dieses Verfahren im Hinblick auf die steigenden Zahlen von Patienten, die eine Behandlung mit Cannabis anstreben, nicht mehr zweckmäßig. Außerdem erschwere es den Zugang zur Behandlung und verzögere den Therapiebeginn. Die große Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft schlägt deshalb vor, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben.
Mehrheit für Erleichterung des Zugangs
Bei einer Abstimmung im Nationalrat stimmten 143 Abgeordnete für den Vorschlag, den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern. „Die Betroffenen leiden ja schon genug“, erklärte Roland Fischer von der Grünliberalen Partei Kanton Luzern. Es könne nicht sein, dass administrative Prozesse den Zugang zu sinnvollen Behandlungen erschwerten.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Entscheidung über eine mögliche Therapie mit Cannabis zwischen Arzt und Patient getroffen werden soll. Der Bund wird die Verschreibungen jedoch überwachen. Mediziner müssen dem Bund Daten zu den Behandlungen übermitteln.
Nicht geklärt hat der Bundesrat die Frage, ob die Kosten für ein Behandlung mit Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden. Dies soll separat geprüft werden. Dabei müsse vor allem die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen beurteilt werden, betont der Bundesrat. Lasse sich die Wirksamkeit nachweisen, könne eine Vergütung ins Auge gefasst werden. Ein Bericht soll nächstes Jahr vorliegen.