Schon im Herbst 2018 hatte der oberste Gerichtshof in Mexiko das Verbot von Cannabis als verfassungswidrig verurteilt. Die Regierung wurde durch die Entscheidung des Gerichts aufgefordert, eine Gesetzesreform auf den Weg zu bringen, die sich am Urteil orientiert.
Einige Zeit zuvor hatten sich verschiedene Regierungspolitiker für eine Liberalisierung ausgesprochen, um den Kartellen das Geschäft mit Cannabis zu entreißen. Trotz allem ist bis heute keine Legalisierung verabschiedet worden, geschweige denn in Kraft getreten. Nun soll in den nächsten Wochen etwas vorwärtsgehen.
Änderungen am Gesetzentwurfs
Die mexikanische Regierung beschäftigt sich derzeit intensiv mit dem Gesetzentwurf, der im Erfolgsfall Cannabis regulieren könnte. Seit Längerem werden immer wieder Einzelheiten geändert. Einen festen Termin zur Abstimmung gibt es bisher nicht. Im nächsten Monat wird das Parlament die Arbeit wieder aufnehmen und über Änderungen der Cannabis Regulierung debattieren.
Mit Lizenz bis zu 200 Gramm Besitz
Der Entwurf, den der Justiz- und Gesundheitsausschuss dem Parlament vorgelegt hatte, würde es jedem Erwachsenen erlauben, bis zu 28 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu besitzen. Es soll dem Bürger ermöglicht werden, einen Antrag zu stellen, der ihm den Besitz von bis zu 200 Gramm erlaubt. Weiterhin darf jeder Erwachsene bis zu sechs Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Wer ohne Lizenz mehr als 28, aber weniger als 200 Gramm Cannabis besitzt, soll mit einer Geldstrafe von 560 Dollar belegt werden. Erst ab einer Menge von mehr als 200 Gramm kommen härtere Strafen infrage.
Cannabis-Institut soll Lizenzvergabe und Handel regulieren
Die Änderungen, die die Verzögerungen im Prozess der Entscheidungsfindung ausmachten, betreffen in der Hauptsache den legalen Cannabishandel. Die Lizenzvergabe ist im aktuellen Entwurf differenziert und unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Arten von Lizenzen für den gewerblichen Umgang mit Cannabis: Je eine für den Anbau, die Weiterverarbeitung, den Verkauf, das Geschäft mit Export und Import und eine Lizenz für die Forschung. Das mexikanische Cannabis-Institut soll die neue Regulierungsbehörde sein, die für die Ausstellung der Lizenzen zuständig ist. Sie soll auch den Markt regulieren. Personen und Gemeinschaften, die unter dem Drogenkrieg in Mexiko am meisten gelitten haben, sollen bei der Lizenzvergabe bevorzugt werden.
Gesetzentwurfs nicht endgültig
Senator Ricardo Monreal Ávila von der regierenden MORENA-Partei betonte, dass der aktuelle Stand des Gesetzentwurfs bis jetzt nicht endgültig ist, aber dass man auf einem guten Weg sei. Bei einem Treffen mit der Innenministerin Olga Sánchez Cordero und dem Rechtsberater des Präsidenten, Julio Scherer, soll die Reform nun abermals besprochen werden. Nachdem der Versuch im vergangenen Jahr gescheitert war, bis zum 31. Oktober die Gesetzesreform zu verabschieden, bewilligte der Oberste Gerichtshof eine Verlängerung der Frist bis zum 30. April dieses Jahres. Bis dann soll über eine Reform entschieden werden.
Noch keine finale Version gesichert
Wie Monreal betont, ist leider noch immer nichts gesichert, was die endgültige Fassung des Gesetzes anbelangt. Ob es in der aktuellen Form verabschiedet wird, steht also bis jetzt nicht fest. Tatsächlich gibt es nach wie vor Widerstand gegen die Legalisierung im Allgemeinen, sodass die Finalisierung des Entwurfs nicht einfach ist. Trotzdem ist der Senator zuversichtlich, dass alle Details bald geklärt sein werden und der Entwurf vor dem 30. April zur Abstimmung kommen kann.