Aufgrund erkannter juristischer Hürden hatten die Koalitionsparteien in Luxemburg ihr 2018 beschlossenes Vorhaben, Cannabis zu Genusszwecken erwachsener Bewohner zu legalisieren, für einige Jahre auf Eis gelegt. Zudem verringerte man direkt das angepeilte Ziel, einen Markt für das natürliche Rauschmittel zu eröffnen und plante nur noch, den privaten Anbau und den Konsum zu erlauben.
Mitte Juni letzten Jahres wurde dann seitens der Justizministerin Sam Tanson der entsprechende Gesetzesentwurf vorgelegt, über den das Parlament des Großherzogtums in dieser Woche entschieden hat. Mit 38 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen erhielt man die benötigte Mehrheit und konnte somit das Gesetz beschließen, dass jetzt den Weg für die Teil-Legalisierung öffnet.
Vier Pflanzen und Konsum für den Privatgebrauch
Künftig dürfen Menschen in Luxemburg bis zu vier Cannabispflanzen zu Hause anbauen und im privaten auf ihre Ernte zurückgreifen. Der Konsum in der Öffentlichkeit bleibt aber verboten und weitere Einschränkungen sollen gelten. So wird der Besitz in der Öffentlichkeit weiterhin mit Geldstrafen zwischen 25 und 500 € bestraft, solange nicht mehr als drei Gramm Cannabis mitgeführt werden. Sollte diese Menge überschritten werden, drohen immer noch Strafverfahren, die für den Besitzer bis zu sechs Monaten Haft oder eine 2.500 € hohe Geldstrafe bedeuten können.
Beim Eigenanbau der gestatteten vier Cannabispflanzen gilt die Regel, dass diese nicht von außen zu sehen sein dürfen. Insgesamt hat man sich in Luxemburg zur Beendigung der kompletten Prohibition entschieden, um den Konsumenten einen Zugang zu qualitativ besserem Cannabis zu ermöglichen und den Kontakt zu Dealern zu verringern. Ziel ist es daher natürlich auch, den Schwarzmarkthandel einzudämmen. Auf Zeit.de wird Justizministerin Sam Tanson zitiert, dass die seit 50 Jahren betriebene Drogenpolitik als Misserfolg verstanden werden könne. „Wir können das nicht einfach ignorieren. Wir möchten ausprobieren, wie wir andere Wege gehen können“, sagte sie in der Abgeordnetenkammer, um den fortschrittlicheren Kurs zu bekräftigen.
Kritik von der Christlich-Sozialen Volkspartei
Ähnlich wie in Deutschland sind die eher konservativen Parteien und deren Mitglieder von dem Umschwung in der Cannabispolitik nicht erfreut, sondern kritisieren die Kursänderung scharf. Der Abgeordnete Gilles Roth spricht davon, dass die Teil-Legalisierung weder den Schwarzmarkthandel verschwinden lassen würde, noch den Konsum einschränke. Der Co-Parteichef Claude Wiseler sprach von „blankem Aktionismus“, wobei er sich wohl auf die im Oktober anstehende Parlamentswahl bezog.
Passend dazu kommentiert die Berichterstatterin des Justizausschusses, Josée Lorsché von den Grünen, dass der jetzt eingeschlagene Weg erst der Beginn der Veränderungen bezüglich der Cannabispolitik in Luxemburg wäre. Der beschlossene Gesetzesentwurf sei bloß die „erste Etappe“, den Umgang mit dem natürlichen Rauschmittel zu verändern. Man wolle auf längere Sicht staatlich kontrollierte Produktionsketten entwickeln und einen staatlich kontrollierten Verkauf von Cannabis genehmigen. Würde die Produktion unter staatlicher Kontrolle geschehen, hätte man schließlich weitaus mehr Möglichkeiten, die Qualität des Cannabis und die Menge des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol zu kontrollieren. Mitunter deswegen schlug die von den Liberalen geführte Regierung die Legalisierung von Cannabis überhaupt erst vor.