Ende 2018 einigten sich die drei Luxemburger Koalitionsparteien darauf, Cannabis zu Genusszwecken erwachsener Bürger nicht länger verbieten zu wollen. Die Grünen, die liberale DP und die sozialdemokratische LSAP gaben damals das zentrale Versprechen ab, den privaten Cannabiskonsum zu legalisieren. Zwei Jahre später musste das Vorhaben aber dann auf Eis gelegt werden, da man viele juristische Hürden erkannte.
Das europäische Recht würde dagegen sprechen, erklärte die luxemburgische Gesundheitsministerin 2021 in einem Radiointerview. Eine vollständige Legalisierung könne deshalb nicht angepeilt werden. Daraufhin plante man zeitgleich aber, privaten Personen den Anbau einer geringen Menge Pflanzen zu erlauben. Nun hat die Justizministerin Sam Tanson am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Freizeitkonsum sowie die Produktion kleiner Mengen Cannabis für Luxemburger legal ermöglichen soll.
Konsum in privater Umgebung legal
Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll jedem und jeder volljährigen Luxemburger;in künftig den privaten Konsum von Cannabis zu Genusszwecken erlauben. Dabei beschränke man das Recht auf Rausch laut Meldungen der Deutschen Presseagentur aber auf den Genusskonsum in privater Umgebung, während das Konsumieren in der Öffentlichkeit verboten bliebe. Bislang zahlten Luxemburger für ein derartiges Vergehen Bußgelder in Höhe von 251 bis 2500 Euro.
Jetzt würde eine Geldstrafe zwischen 25 und 500 Euro fällig, falls man nach Annahme des Gesetzesentwurfes im öffentlichen Raum Cannabis genießen und dabei erwischt werden würde. Habe man jedoch weniger als drei Gramm dabei, könne die Geldstrafe nicht mehr als 145 Euro betragen. Überschreite man diese Menge aber doch, würde neben der fällig werdenden Strafzahlung auch weiterhin ein Strafverfahren eingeleitet.
Vier Pflanzen für alle Volljährigen
Zusätzlich zu der Liberalisierung des Cannabiskonsums sehe der Gesetzesentwurf auch den Anbau von Cannabis vor. Volljährige Menschen in Luxemburg sollen künftig das Recht erhalten, bis zu vier Pflanzen Cannabis in ihren privaten Wohnungen oder Häusern zu züchten. Wichtig hier sei aber auch, dass die Gewächse nicht im öffentlichen Raum zu sehen wären. Die Justizministerin Luxemburgs nannte die erwähnten Schritte eine „erste Etappe“ des Konzeptes der liberal-grün-sozialdemokratischen Regierungskoalition zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Marihuana.
Sam Tanson verwies bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes aber auch darauf, dass zu diesem entwickelten Konzept auch „die Schaffung einer nationalen Produktions- und Handelskette unter staatlicher Kontrolle und die damit verbundene Qualitätsgarantie für das Produkt“ gehören würden. Auf die anstehende zweite Etappe in Luxemburg darf daher mit viel Spannung geblickt werden, während man das genaue Datum des ersten Hürdensprunges abwartet. Letzteres ist nämlich noch nicht bekannt gegeben.