Diese vorgegebene Meinung der „Suchtkrankheit“ wird von vielen Drogenkonsumenten übernommen, die sich selbst nun nicht mehr als kriminell ansehen, Dealer sehen sie teils noch immer als Verbrecher an. Dann bekommt man von Konsumenten zum Glück immer seltener zu hören, dass es schon kriminell ist, wenn man 50 Gramm besitzt oder handelt.
Durch „Branding“ abgestempelt
Aber warum sollte das denn etwas Kriminelles sein, auch wenn es um mehrere Tonnen Cannabis gehen würde? Es handelt sich doch lediglich um eine Substanz. Diese wird durch ihr Existieren nicht etwa wie Uran strahlen, sondern höchstens diejenigen beeinträchtigen, die sich für ihren Konsum entscheiden. Um wie viel es sich handelt, ist dabei doch egal. Auch, ob man diese Substanz verkauft, um davon leben oder sogar reich werden zu können. Über deutsche Autobahnen rollen jeden Tag 40 Tonner mit Schnaps und Tabak. Nicht ein Mensch kommt auf die Idee, dass das kriminell sein könnte. Weil dafür Steuern bezahlt werden? Nein, es handelt sich doch um Alkohol und Tabak, das ist legal und deswegen allein ist es nicht kriminell.
Dann ist der Dealer nur deswegen kriminell, da seine Substanzen verboten wurden? Richtig, das allein ist der Grund, die Menge spielt dabei keine Rolle. Der Dealer ist nämlich nicht automatisch kriminell, er wird kriminalisiert. Viele Dealer sind an gestreckten Drogen mit schwankendem Reinheitsgrad nicht selbst schuld, sondern können nur das bieten, was sie selbst bekommen oder bezahlen können. Viele finanzieren sich lediglich selbst oder versorgen lediglich ihre Freunde.
Habt ihr Dealer schon eure Steuern gezahlt?
Es ist kriminell, keine Steuern zu zahlen? Stimmt im Grunde genommen. Es gibt hier aber die Ausnahme, dass wenn es nicht möglich ist, die Steuern abzuführen, dass es dann auch nicht kriminell sein kann, sie nicht zu bezahlen. (Sieht unser „Rechtsstaat“ jedoch anders.) Wenn der Staat seine Steuern haben möchte, dann soll er es auch ermöglichen, dass diese ohne maßgebliche Benachteiligungen abgeführt werden können. Solange dieses nicht möglich ist, solange kann es auch für Dealer nicht kriminell sein, diese nicht zu bezahlen.
Grower, Importeure und Dealer von Weed sind nicht automatisch kriminell, sie werden lediglich kriminalisiert und das ist das eigentliche Verbrechen. Würde man umsetzbare und nicht untragbare „Spielregeln“ wie für den Vertrieb von Schokolade aufsetzen, würden sich die meisten daran halten und alle anderen könnte man gerne noch weiterhin jagen und ahnden.
Die Prohibition jagt kein Verbrechen, sie ist es
Die Prohibition ist ein Verbrechen gegen das Recht der Menschen, über sich selbst zu verfügen. Dass Kiffer mitsamt der Dealer diskriminiert und verfolgt werden, ist Drogenfaschismus. Es wird den Menschen nicht gestattet, anders zu sein, sie werden dafür verfolgt. Ob sie in den Punkten anders sind, Juden oder Schwarze zu sein oder einfach nur eine andere Genussdroge konsumieren wollen und anders denken, ist dabei unerheblich. Es bleibt Faschismus, der in der Drogenfrage seit Jahrzehnten durch die UN der gesamten Welt aufgebürdet wird. Es handelt sich um ein weltweites Verbrechen gegen persönliche Freiheitsrechte, es handelt sich um eine wirtschaftlich motivierte und ideologisch ausgetragene Verschwörung gegen die Menschenrechte. Wer gerne einen kifft, Weed anbaut oder als Dealer verkauft, ist nichts weiter als ein Opfer von Drogenfaschisten.
Damit soll diese Rubrik im Growbook nun mit diesem Abschnitt enden. Es besteht die Hoffnung, dass diese irrsinnige Prohibition so kostspielig wird, wie sie unnütz ist. Dann kann unsere Welt sich diesen Luxus des Drogenfaschismus nicht mehr leisten. Auf kommunikative Erfolge durch Vernunft und Einsicht aufseiten der Prohibitionsliga sollten wir rational denkend in keinem Fall setzen. Das ist und bleibt bei denen aussichtslos.
Gescheiterte Alkoholprohibition als Beginn der Hanfprohibition
Es war einst bei der Alkoholprohibition auf US-Bundesebene nicht anders, dass sie die Gesamtsituation der Gesellschaftsordnung maßgeblich verschlechtert hat. Lediglich aufgrund der wachsenden Schäden aus der existenziellen Not des Staates heraus wurde die Alkoholprohibition überwunden. Sonst hätten wir auch diese Verbote, die ihre öffentlich genannten Ziele weit verfehlten, noch immer. Die öffentlich erklärten Beweggründe (Jugendschutz, Gesundheitsfürsorge, Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, Schutz vor den erklärten Feinden usw.) sind meist nicht die wirklichen Handlungsgründe für Verbote.
Auch bei der Alkoholprohibition in den USA ging es um etwas ganz anderes. Frauen erhielten gerade das Wahlrecht und wollten nicht, dass ihre Männer den Lohn versaufen und ständig betrunken sind. Es ging um die Wählerstimmen dieser Frauen, mit denen es losging, den Alkohol und bei dessen Relegalisierung ersatzweise den Hanf und andere Drogen zu verbieten. Weiterhin haben Gewerkschafter in Kneipen ihre Anlaufpunkte. Laut einiger Aussagen wollten einige führende US-Eliten den Gewerkschaftern diese Anlauf- und Vernetzungspunkte nehmen. Der Schwenk von Alkohol auf Hanf und andere Drogen hatte jedoch andere, bereits genannte Motive.
Mit den selbsterzeugten Schäden begründet die Prohibition ihre eigene Notwendigkeit und setzt noch härtere Verbote durch. Der Wähler weiß meist nicht viel, glaubt hingegen eine Menge und wählt das Übel anstelle der Problemlösung. Selbst erzeugte Schäden sind der Motor im War on Drugs und War on Terror, um Bürger zu manipulieren.
Fotoinfos
Titelfoto:
Wer diese Pflanzen konsumiert, ist krank und wer sie handelt kriminell? Wer genau hat das denn zu entscheiden und was sind die Motive für dieses Urteil? Womit haben diese „Entscheider“ denn das Recht dazu, darüber zu befinden, ob man wegen einer Pflanze krank oder kriminell ist?
Foto im Artikel:
Viele Menschen sind krank und werden profitieren, wenn sie aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren. Sie haben jedoch keinen legalen oder erschwinglichen Zugang zu einem hochwertigen Marihuana, welches für ihre Erkrankung gut wirkt. Auch diejenigen, die es schon jetzt aus der Apotheke beziehen dürfen, zahlen wie beim Dealer aus eigener Tasche. Ist diese leer, dann gibt es trotz gezahlter Krankenkassenbeiträge keine Medizin oder nur solche, die keine wirkliche Hilfe ist.
Immer mehr Patienten haben eine Ausnahmegenehmigung, um Marihuana aus der Apotheke beziehen zu dürfen. Sie gründen sogar Vereine, um sich zu vernetzen und besser für ihre Rechte einstehen zu können. Auch deswegen wird hoffentlich ab März 2017 Marihuana per BtM Rezept von jedem Hausarzt verschreibungspflichtig sein, ohne mit viel Zeitaufwand eine Ausnahmegenehmigung bei der BfArM beantragen zu müssen. Für viele dieser Patienten ist Marihuana der einzig humane Weg, mit ihrer Krankheit fertig zu werden. Viele können sogar wieder am Alltags- und Berufsleben vollwertig teilhaben. Mit eigenem Einkommen können sie ihre Krankenkassenbeiträge aus eigener Tasche entrichten und fallen der Gesellschaft weniger zur Last. Für die Patienten ist das viel angenehmer, als wenn ebendiese Gesellschaft zur Last wird, weil sie für einen über gut und richtig entscheidet.