Nachdem in jüngerer Vergangenheit primär in Europa die Hersteller und Vertriebe von Produkten, die aus Nutzhanf gefertigt werden, immer wieder in Konflikt mit Bürokratie und Behörden gerieten, hat die Branche nun reagiert. Eine große Anzahl von Verbänden und Vereinigungen positioniert sich nun gemeinsam gegen den sinnfrei restriktiven Umgang mit Hanf.
Dabei geht es auch darum, dem internationalen Recht Geltung zu verschaffen, dem zufolge Nutzhanf im Gegensatz zum berauschenden Cannabis juristisch abzugrenzen und gesondert zu behandeln ist. Unterzeichnet wurde das Positionspapier von der ACU Aisa-Pacific CBD Union, vom Australian Hemp Council, der BHA British Hemp Alliance, CHTA/ACCC Canadian Hemp Trade Alliance/Alliance, Commerciale Canadienne du Chanvre, von der EIHA European Industrial Hemp Association, der HIHA Hokkaido JP. Industrial Hemp Association, der LAIHA Latin America Industrial Hemp Association, der Mongolian Hemp Association, der NHA National Hemp Association und der NZHIA New Zealand Hemp Industries Association.
Nutzhanf und Zuständigkeitsbereich von Drogenkontrollbehörden
In einem gemeinsamen Positionspapier nehmen die oben genannten großen Verbände der Hanfindustrie Stellung in Bezug auf die Anerkennung des internationalen Rechts. Dementsprechend ist Nutzhanf kein Betäubungsmittel und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Drogenkontrollorgane der Regierungen. Der Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA) fordert: „Es wird Zeit, dass unsere Branche endlich nach international gültigen Vorschriften anbauen, produzieren und verkaufen kann, ohne ständig auf neue Hindernisse zu stoßen. Unsere Argumentationslinie ist klar: Der Anbau und die Nutzung aller Teile der Hanfpflanze zu industriellen Zwecken ist legal. Die Single Convention befasst sich nur mit dem illegalen Anbau und Handel von Cannabis oder Cannabisharz mit hohem THC-Gehalt.“
UN-Konventionen für Suchtstoffe beziehen sich nicht auf industriellen Hanf
Die großen Verbände der Hanfindustrie haben sich also zusammengetan, um in dem Positionspapier für eine klare Rechtslage für ihre Branche zu plädieren. Das gemeinsame Statement nimmt dabei Bezug auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (Single Convention on Narcotic Drugs) von 1961 und den geänderten Protokollen von 1972 und der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971. Die Single Convention wurde von etwa 180 Nationen unterzeichnet und die Konvention über psychotrope Substanzen ist eine Ergänzung dazu.
In beiden internationalen Verträgen ist der restriktive Umgang mit Industriehanf nicht vorgesehen und er ist auch nicht als Betäubungsmittel aufgeführt. Der Grund dafür ist so simpel wie logisch. Die niedrige THC-Konzentration macht den Nutzhanf als Droge ungeeignet. Folgt man im nationalen rechtlichen Umgang also diesen UN-Konventionen, so ist Industriehanf ein Landwirtschaftsprodukt und keine Droge. Behörden, die sich mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln befassen, sind für Nutzhanf also überhaupt nicht zuständig.
Branche braucht Rechtssicherheit statt Schikane
Mit dem Positionspapier wollen die Verbände erreichen, dass gemeinsam mit den internationalen und nationalen Regulierungsbehörden ein transparentes Regelwerk für den Nutzhanf aufgesetzt wird. Damit wäre es möglich, dass endlich global die vielen Vorteile von Hanf nutzbar gemacht werden, ohne dass Repressalien durch Behörden zu befürchten sind, die eigentlich nicht zuständig sind. In dieser Angelegenheit ist vorwiegend Europa dabei, große Rückschritte zu machen.
In den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es noch subventionierten Anbau, 1997 wurde zudem bestätigt, dass Hanflebensmittel nicht neuartig sind. In den vergangenen zwei Jahren hat man zuerst Teile der Pflanze als Novel Food eingestuft und nun möchte man sie gar den Betäubungsmitteln zuordnen. Diese Vorgehensweise entbehrt nicht nur jeder Logik und vernünftigen Argumentation. Sie scheint tatsächlich von wirtschaftlichen Interessen der pharmazeutischen Industrie gesteuert zu sein, die die Politik beeinflusst und den Marktzugang für sich allein beanspruchen möchte.