Der Handel, Besitz oder Konsum von Cannabis wird bis heute noch in Frankreich gleich bestraft. Es gibt in Frankreich kein Gesetz, das eine „kleine Menge“ Cannabis oder anderer Drogen toleriert. Laut einer Studie vom OFDT (Observatoire français des drogues et des toxicomanies) über den Cannabiskonsum der französischen Bevölkerung gibt es 14 Millionen regelmäßige Konsumenten (mindestens 10 Mal im Monat), von denen 700.000 täglich rauchen. Die französische Justiz und Polizei ist von den aufwändigen Prozeduren stark belastet. Es handelt sich schließlich in 90 % der Fälle um simplen Konsum, was den Staat viel Geld und Zeit kostet.
Dies wird sich bald mit der sogenannten „Contraventionnalisation“ ändern, die allerdings nur Erwachsene betrifft. Innenminister Gerard Collomb hat am 25. Januar 2018 angekündigt, dass Drogenkonsumenten, die in der Öffentlichkeit erwischt werden, mit einer Geldstrafe zwischen 150 € und 200 € rechnen müssen. Wer diese automatisierte Geldstrafe innerhalb von 45 Tagen nicht zahlt, wird mit den bereits existierenden aufwändigeren Prozeduren konfrontiert.
Das Gesetz vom 30. Dezember 1970 wird laut Innenminister nicht in Frage gestellt. Wer mit einer „kleinen Menge“ Hasch oder Gras für den Eigenkonsum geschnappt wird oder seine Geldstrafe innerhalb der 45 Tage nicht zahlt, muss sich weiterhin zwischen:
- einer maximalen Geldstrafe bis zu 3.750€ bzw. mit bis zu einem Jahr Gefängnis
- oder einer Teilnahme an Aufklärungs- und Entzugskursen
entscheiden müssen.
Für den Konsum oder Besitz wird man jedoch nur in seltenen Fällen angeklagt. Das Gesetz macht auch keinen Unterschied zwischen den Drogen. Sie gehören alle zu den sogenannten „Produits Stupéfiants“, der Familie der „Rauschmittel“.
Von den 140.000 Verhaftungen im Jahre 2015 mussten 3096 Angeklagte mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Trafic = Handel / Usage – revente = Konsum und Verkauf / Usage simple = nur Konsum
Das Ziel sei es, Polizei und Justiz angesichts des Massenkonsums die Arbeit zu erleichtern und ihre Strategie im Hinblick auf Dealer und den Drogenhandel zu fokussieren.
Ähnlich wie bei schon existierenden Strafen für den Straßenverkehr, sind jetzt auch Kiffer von einer Geldstrafe 4. Klasse betroffen: Eine moderne und automatisierte Prozedur, eine „schnelle und effiziente Lösung“. Es handelt sich um die „Amende forfétaire délictuelle“, sprich die Contraventionnalisation.
Die meisten Geldstrafen im Straßenverkehr (wie über Rot fahren, am Steuer telefonieren oder nicht angeschnallt sein) sind Straftaten 4. Klasse, die mit 90€ bis zu 375€ geahndet werden.
Contravention | Amende minorée | Amende « forfaitaire » | Amende majorée | Amende majorée par télé-procédure dans les 45 j |
Fußgänger | – | 4€ | 7€ | – |
1ère classe Kein Parkschein | – | 17€ | 33€ | 26.40€ |
2ème classe | 22€ | 35€ | 75€ | 60€ |
3ème classe | 45€ | 68€ | 180€ | 144€ |
4ème classe | 90€ | 135€ | 375€ | 300€ |
Cannabis bleibt illegal, nicht kontrolliert, ein Problem der Jugend und wird medizinisch gesehen noch nicht akzeptiert. Allerdings wird zur Zeit z.B. die CBD immer mehr mediatisiert und kommerzialisiert. Der internationale Druck und die wissenschaftlichen Studien ändern langsam die Meinung in der französischen Gesellschaft.