Die finnische Regierung muss im Parlament bald über die Entkriminalisierung von Marihuana für den persönlichen Gebrauch entscheiden. Anlass ist eine erfolgreiche Bürgerinitiative, die erst vor ein paar Tagen die notwendige Hürde von 50.000 Unterschriften erreicht hatte. Da die Organisatoren der Initiative nun mehr als die erforderlichen 50.000 Unterschriften für die Petition gesammelt haben, muss eine Überprüfung durch das Parlament eingeleitet werden.
Die Forderung: Entkriminalisierung des privaten Umgangs mit Cannabis
Die Vorschläge der Petition sehen vor, dass der Besitz von 25 Gramm oder weniger Cannabis sowie der Anbau von bis zu vier Pflanzen nicht strafrechtlich verfolgt werden darf. Aufgrund der geforderten entkriminalisierten Grenzmenge wäre es Bürgern ebenfalls möglich, jeweils eine Pflanze zu trocknen, da eine Pflanze ungefähr die Menge ergebe, die durch die 25g Grenze straffrei gestellt werden würde. Vorbild sind Länder wie Portugal und Mexiko, in denen Cannabis und andere Drogen bereits entkriminalisiert wurden, bzw. in denen es Gesetzesvorschläge gibt, bei denen es um eine Entkriminalisierung des Krauts geht. Portugal hatte bereits 2001 den Besitz sämtlicher Drogen reguliert und entkriminalisiert; solange man unter der festgelegten, straffreien Menge, bleibt, benötigt man keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
Die Petition: Einheitsabkommen ja – Strafrecht nein
Kasvua Kannabiksesta, die Gruppe hinter der Maßnahme, begann die Unterschriftensammlung im Mai, aber erst eine erfolgreiche Social-Media-Kampagne im letzten Monat brachte den erwünschten Erfolg und die 50.000 Unterschriften, die nötig sind. Laut den Organisatoren der Petition gibt es in Finnland noch weit mehr Cannabiskonsumenten und Personen, die eine Entkriminalisierung von Cannabis unterstützen. „Die derzeitige Politik hat es nicht geschafft, das Ziel der Schadensminderung zu erreichen“, heißt es in einer übersetzten Erklärung der Petition. „Das Verbot des Konsums und des Besitzes von Cannabis wird hauptsächlich durch das Stigma der Anti-Drogen-Propaganda begründet. In der Praxis ist nur eine Minderheit der Nutzer betroffen und wird, nach dem Zufallsprinzip, kontrolliert und gestraft. Die Aufrechterhaltung des Verbots verschwendet Ressourcen der Polizei und schadet den Konsumenten.“
Die Aktivisten in Finnland schließen sich damit einer wachsenden Reihe von Gruppen an, die ein Ende der Prohibition und ein Umdenken in der weltweiten Drogenpolitik fördern.
Die Verwendung strafrechtlicher Sanktionen, selbst kleinerer Art, gegen Cannabiskonsumenten ist schädlich, weil, auch wenn die Anzeige eingestellt wird, in den Aufzeichnungen der Behörden ein Vermerk über diese Personen verbleibt. Das ist auch einer der Hauptgründe, warum die Organisatoren diese Petition ins Leben riefen. Sie nannten auch Portugals umfassenderes Modell der Entkriminalisierung von Drogen als Beispiel für eine wirksame Politik und führt an, dass sich die Anzahl an Überdosen und die HIV-Rate nach der Entkriminalisierung in Portugal deutlich reduziert hat.
Die Gruppe sagte auch, dass die Entkriminalisierung von Cannabis (anstatt es zu legalisieren), bedeutet, dass Finnland die Abkommen der Vereinten Nationen (UN) einhalten würde, die es den Mitgliedsstaaten technisch gesehen verbieten, Cannabis zu legalisieren, zu regulieren und es zu verkaufen. Natürlich ist auch dieser Verweis auf internationales Recht nur eine Ausrede, denn diese internationalen Verträge werden bereits heute von Ländern wie Kanada und Uruguay nicht eingehalten. Wir erinnern uns: Uruguay hat Cannabis 2014 komplett legalisiert, Kanada erst vor einem Jahr im Oktober 2018.
Entkriminalisierung: was genau ist das?
„Entkriminalisierung bedeutet, dass das Strafrecht bei gewissen Handlungen, die illegal und strafbar sind, nicht zur Anwendung kommt, wenn man innerhalb einer definierten Grenze bleibt“, so der Vorschlag der Petition. „Bei einer Entkriminalisierung kann das Verbot einer Handlung nicht vollständig aufgehoben oder die Handlung legalisiert werden, aber die Strafe für die Handlung wird aufgehoben. Eine andere Möglichkeit ist, die Handlung in eine bloße Ordnungswidrigkeit umzuwandeln, etwa eine Geldstrafe.“ Bei Cannabis würde das also heißen, dass Konsum, Besitz, Anbau und Weiterverarbeitung für private Zwecke nicht länger strafrechtlich belangt werden, was den persönlichen Gebrauch der Pflanze de facto erlaubt.