Nach eingehenden Diskussionen zwischen der European Industrial Hemp Association (EIHA) und den Dienststellen der Europäischen Kommission hat die zuständige Generaldirektion (GD Grow) ihre Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe (CosIng) erweitert. Hinzugefügt wurde ein neuer Eintrag für den Hanfwirkstoff Cannabidiol (CBD), das aus Harzen oder Extrakten der Cannabispflanze gewonnen wird.
Nur synthetisches CBD war offiziell als Zutat von Kosmetika zugelassen
In Kosmetika konnte bis vor Kurzem nur CBD Verwendung finden, das auf synthetische Art und Weise erzeugt wurde, dies wird sich nun ändern. Künftig dürfen die Hersteller nicht nur Blattextrakte, sondern auch natürliches, reines CBD für die Produktion von kosmetischen Artikeln verwenden und verkaufen. Viele Kosmetik- und CBD-Unternehmen werden diesen Schritt innerhalb der Europäischen Union begrüßen.
Der EuGH hat gegen die Bezeichnung von CBD als Betäubungsmittel entschieden
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November des vergangenen Jahres wurde festgestellt, dass CBD, das aus der gesamten Hanfpflanze (einschließlich Blätter und Blüten) gewonnen wird, nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden soll. Im Zuge dieser Feststellung hat die EIHA die GD Grow darum gebeten, die CosIng, also die Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe, entsprechend zu auf den neusten Stand zu bringen. Genau gesagt hat die EIHA darum gebeten, alle diesbezüglichen Verbote für Cannabis Sativa L. (eingeschränkt unter Ref. II/306: Betäubungsmittel) aufzuheben und neue Einträge in die Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) zu integrieren. Dieser Bitte wurde entsprochen, indem ein neuer Eintrag für CBD aufgenommen wurde als „Cannabidiol – Derivat aus einem Extrakt, einer Tinktur oder einem Harz der Cannabispflanze“
Die Arbeit der EIHA trägt Früchte
Die Geschäftsführerin der EIHA, Lorenza Romanese, brachte ihre Freude über diese Entwicklung zum Ausdruck:
„Dank der intensiven Bemühungen des Teams der EIHA, die nur durch das große Vertrauen der Mitglieder des Verbands möglich gemacht wurden, dürfen reines, natürlich gewonnenes CBD und CBD-haltige Extrakte aus Blüten und Blättern nun in der EU im Rahmen von kosmetischen Produkten vermarktet werden. Ich habe das Gefühl, dass die von uns vehement geforderte rechtliche Klarheit (Anm. d. Red. – im Umgang mit Hanf und CBD) bald kommen wird. Natürlich liegt noch ein langer Weg vor uns, aber es ist gut, dass unsere ständigen Bemühungen an greifbaren Ergebnissen verdeutlicht werden können.“