Schon seit über Tausend Jahren wurden Teile der Hanfpflanze von der Menschheit als Nahrungsmittel genutzt. Spätestens mit dem Fund von Hanfsamen in einem 1.320 Jahre alten Grab in China konnte dies wissenschaftlich bewiesen werden. Dennoch hat sich in unserer modernen Zeit ein Regelwerk entwickelt, das nicht nur das Rauschmittel Cannabis, sondern gleich die unterschiedlichen Bestandteile des Hanfs unter Generalverdacht stellt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, eine Agentur der Europäischen Union, hat schließlich mit dem Aufkommen des CBD-Hypes dafür gesorgt, dass Nahrungsergänzungsmittel mit dem Cannabinoid als neuartige Lebensmittel einzustufen seien und jeder Hersteller für seine Produkte extra Anträge auf Zulassung zu stellen hat. Vor drei Jahren hat sogar die European Industrial Hemp Association (EIHA) einen Kampf beginnen müssen, welcher der EU-Kommission beweisen sollte, dass Hanfblätter als traditionelles Lebensmittel anerkannt werden können und von den Prüfungen als sogenanntes Novel Food ausgenommen gehören. Am 2. Juni 2023 hat die EIHA nun den wichtigen Sieg errungen, nachdem man mit allen EU-Mitgliedstaaten die Einigung erzielt hatte, den Novel Food Katalog dementsprechend anzupassen.
Hanfblätter für den Heißwasseraufguss
Um die EU-Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass Hanfblätter als traditionelles Lebensmittel betrachtet werden können, musste die EIHA Beweise erbringen, dass die Blätter der Hanfpflanze schon vor 1997 bei der Ernährung eine Bedeutung hatten. In einer Pressemitteilung der EIHA heißt es, dass man beweisen konnte, dass Hanfblätter vor 1997 traditionell als Nahrungsmittel und insbesondere als wässriger Aufguss konsumiert worden sind. Deswegen hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie die größeren „Fächerblätter“ der Hanfpflanze nicht mehr als Novel Food betrachtet.
Angepasst wurde der Novel Food Katalog bezüglich Cannabis somit dahin gehend, dass man eine neue Passage einfügte und die traditionelle Verwendung akzeptierte:
Das nun gefällte Urteil über „Fächerblätter“ wird somit für diejenigen am stärksten spürbare Auswirkungen betreffend ihrer Geschäftsfelder haben, die mit Hanftee und damit verwandten Produkten zu tun haben.
Ein Erfolg der Gemeinschaft
Daniel Kruse, der Präsident der EIHA, sagte zu der erfreulichen Entwicklung, dass dies ein bedeutender Erfolg für den industriellen Hanfsektor sei, der deutlich zeige, dass eine kollektive Anstrengung der Branche essenziell für die Normalisierung der Hanfpflanze und ihrer Produkte sei. Seit Jahren habe sich die EIHA zu Diskussionen mit den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten über die Gesetzgebung zu neuartigen Lebensmitteln getroffen, um entsprechende Veränderungen zu erwirken.
„Wir sind froh, dass wissenschaftliche Beweise und historische Fakten über Vorurteile gesiegt haben“, so Kruse in der Pressemitteilung. Die EIHA hat derzeit auch einen Antrag auf Einstufung von natürlichen Hanfextraktprodukten als traditionelle Lebensmittel gemäß Artikel 4 der EG-Verordnung über neuartige Lebensmittel gestellt. Doch bislang müssen Unternehmen, die Anträge für synthetisches CBD, Isolatprodukte sowie für Vollspektrumextrakte gestellt haben, weiterhin das Verfahren für neuartige Lebensmittel durchlaufen. Blüten und angereicherte oder isolierte Cannabinoide werden aktuell schließlich weiterhin als neuartige Lebensmittel betrachtet.
Hinweise der EIHA an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Wie die EIHA in der Pressemitteilung zu der veränderten Betrachtung von Hanfblättern noch hinweist, stehe die Änderung des Status sogar im Einklang mit dem Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von 1961, in dem Hanfblätter ausdrücklich ausgenommen worden waren. Ebenso wird in diesem Zusammenhang der Blick auch noch auf die Samen der Hanfpflanze gelenkt, da hier auch einiges aus der Vergangenheit in der Jetztzeit gültig sein müsste.
Über die willkommene Entwicklung auf EU-Ebene freut sich auch Lorenza Romanese, die Direktorin der EIHA. Sie sagt, dass die erkämpften Schritte nun sichere Einnahmen für Landwirte und Unternehmen generieren werden.
„Wir hoffen aufrichtig, dass dieses positive und konstruktives Bemühen alle Wirtschaftsbeteiligten in vielen EU-Ländern vor irreführenden Interpretationen, Beschlagnahmungen und unnötigen administrativen Anforderungen schützen werden.“
Lorenza Romanese
Gute Nachrichten für die Hanfbranche!