In einem Radio-Interview hat sich die belgische Drogenbeauftragte Ine Van Wymersch für einen moderneren und liberaleren Ansatz in der Drogenpolitik ausgesprochen. In ihren Ausführungen zeigte sie sich vorwiegend interessiert an dem Entkriminalisierungskonzept, das in Portugal seit einigen Jahren umgesetzt wird.
Als ehemalige Staatsanwältin hat die Drogenbeauftragte Belgiens, Ine Van Wymersch, bereits einige Erfahrungen mit der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten machen müssen. Dass dies nicht der richtige Weg ist, mit Menschen umzugehen, die niemandem schaden, außer vielleicht sich selbst, hat Wymersch längst verstanden. In ihrer Position als Drogenbeauftragte möchte sie darum neue Wege einschlagen und den Drogenbesitz und -konsum weitgehend legalisieren. Ziel soll es sein, den Konsumenten Hilfsangebote machen zu können, die nicht wahrgenommen werden, solange Stigma und repressive Strafmaßnahmen gefürchtet werden müssen.
Drogenkonsumenten wie Patienten behandeln, nicht wie Kriminelle
Bei der Auswahl eines eher kurativen Ansatzes im Umgang mit Drogenkonsumenten betonte Wymersch die guten Erfahrungen, die Portugal mit progressiven Reformen in der Drogenpolitik machen konnte. Ende der 1990er-Jahre hatte das Land massiv mit einer anhaltenden Heroinepidemie zu kämpfen. Die Folgen waren ein hohes Maß Beschaffungskriminalität, steigende HIV-Infektionen und zahllose Drogentote.
Im Jahr 2001 unternahm die portugiesische Regierung einen wichtigen Schritt, entkriminalisierte den Gebrauch von Drogen und behandelte Drogenkonsumenten als Patienten und nicht mehr wie Kriminelle. Durch diesen kurativen Ansatz bekam man die Probleme in den Griff, die Zahl lebensgefährlicher Überdosierungen und die allgemeine Kriminalitätsrate gingen geradezu dramatisch zurück.
Verpflichtende Drogenberatung für Konsumenten
Das portugiesische Entkriminalisierungskonzept ist sehr pragmatisch und leicht für jeden nachzuvollziehen. Der Besitz aller illegalen Drogen ist straffrei, insofern es sich um Mengen für den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen handelt. Für Cannabis zum Beispiel wurde die zugrundeliegende Tagesdosis auf zweieinhalb Gramm festgesetzt. Man darf folglich bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Es wird lediglich als eine Art Ordnungswidrigkeit geahndet und der Delinquent muss innerhalb von 72 Stunden einen obligatorischen Termin bei einer Drogenberatungsstelle in Anspruch nehmen. Dort ist vorrangig wichtig, eine Einschätzung vorzunehmen, ob ein Fall von problematischen Konsumgewohnheiten vorliegt. Je nach Vergehen kann zusätzlich auch eine Geldbuße verhängt oder das Ableisten gemeinnütziger Arbeit verlangt werden.
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